Masterarbeit, 2015
81 Seiten, Note: 1,6
1 EINLEITUNG
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.2 Methodisches Vorgehen
2 STAND DER WISSENSCHAFT
3 LEICHTE SPRACHE ALS KONZEPT
3.1 Theoretischer Ansatz über „Leichte Sprache“
3.1.1 Der Begriff „Leichte Sprache“
3.1.2 Herkunft und Verbreitung
3.1.3 Regelungen für „Leichte Sprache“
3.1.4 Das Problem der Verständlichkeit – Indizien für besseres Verstehen
3.2 Für wen ist Leichte Sprache gedacht?
3.2.1 Menschen mit Lernbehinderung
3.2.2 Menschen, die das Deutsche als Fremdsprache erlernen
3.2.3 Funktionale Analphabeten
3.2.4 Kritische Betrachtung des Adressatenkreises in der Fachliteratur
4 BEISPIELE FÜR LEICHTE SPRACHE
4.1 Das Beispiel Bedienungsanleitung
4.1.1 Interpretation der Arbeitsergebnisse
4.2 Sonderfall Rechtsprechung
4.2.1 Das Beispiel Gesetzestext in Leichter Sprache aus sprachwissenschaftlicher Sicht
4.2.2 Das Beispiel Gesetzestext in Leichter Sprache aus Sicht der Bundesministerien
4.2.3 Einordnung der vorgestellten Textumgestaltungen
4.3 Anwendungsbeispiel: Antrag auf Sozialhilfe
4.4 Diskussion der Arbeitsergebnisse
5 SCHLUSSBETRACHTUNG UND AUSBLICK
Die Arbeit untersucht das Konzept der "Leichten Sprache" unter dem Aspekt der Binnendifferenzierung des Adressatenkreises. Das primäre Ziel ist es zu analysieren, ob "Leichte Sprache" für die heterogene Gruppe aus Menschen mit Lernschwierigkeiten, Deutschlernern und Analphabeten gleichermaßen geeignet ist und inwiefern sie tatsächlich zum Abbau von Barrieren beiträgt, anstatt nur oberflächliche Vereinfachungen zu bieten.
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
Kommunikation ermöglicht Fortschritt, sie trägt einen wichtigen Teil dazu bei, dass sich eine Gesellschaft entwickelt, dass Dialoge Probleme lösen, anstatt dass das Recht des Stärkeren bemüht wird. Kommunikation, genauer gesagt Sprache, stellt einen wichtigen Eckpfeiler für eine Gesellschaft der gleichen Teilhabe dar. Wer sich ein komplett eigenständiges Leben in dieser Gemeinschaft ermöglichen möchte, der braucht das Lesen und Schreiben als Fertigkeit. Beim Behördengang, bei der Beschaffung von Informationen über das Weltgeschehen, beim Versuch, Recht vor einem Gericht zu bekommen oder sich eben vor jenem zu verteidigen, erweist sich Sprache als unumgänglich. Sprache, mündlich sowie schriftlich, bildet ein essenzielles Fundament unseres alltäglichen Lebens. Doch es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Akte der Informationsverteilung nicht immer glücken. Die Texte sind zu schwierig zu verstehen. Sprachteilnehmer müssen sich immer öfter bemühen, den Sinn oder die Information, die der Text transportieren soll, zu verstehen.
Weil das so ist, setzt sich seit Ende der 1990er Jahre das Konzept „Leichte Sprache“ mehr und mehr durch. Angestrengt durch Menschen mit Lernschwierigkeiten, soll „Leichte Sprache“ das wesentliche Werkzeug für barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum werden. Die Entwicklungen reichen derart weit, dass nicht nur Menschen mit Lernbehinderungen an „Leichter Sprache“ partizipieren sollen, sondern auch Migranten und Analphabeten. Ihnen wird per se unterstellt, dass sie Schwierigkeiten beim Umgang mit normierten Texten bzw. mit normierten Kommunikationsakten an sich haben. Das Ziel der gleichen Teilhabe ist richtig und gut. Eine demokratische Gesellschaft braucht Vielfalt und muss den Boden dafür bereiten, dass Menschen barrierefrei koexitieren können. „Leichte Sprache“ mag in diesem Zusammenhang eine logische und nachvollziehbare Neuerung sein, mit der sich mehrere Teilgebiete der Wissenschaft beschäftigen. Vorrangig ist das die Linguistik, die ein Interesse an den Formen, derer sich diese Sprache bedient, hat. Doch auch Soziologen, Politikwissenschaftler und Didaktiker beleuchten diese besondere Form des Deutschen.
1. EINLEITUNG: Einführung in die Relevanz barrierefreier Kommunikation und Darstellung der Zielsetzung sowie der methodischen Herangehensweise der Arbeit.
2. STAND DER WISSENSCHAFT: Überblick über die noch junge Forschungslage zur "Leichten Sprache" und Einordnung in den Kontext der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit.
3. LEICHTE SPRACHE ALS KONZEPT: Theoretische Definition von "Leichte Sprache", Diskussion der Entstehung, Verbreitung, Regelungen sowie eine tiefgehende Analyse des Adressatenkreises inklusive Menschen mit Lernbehinderungen, Deutschlernern und Analphabeten.
4. BEISPIELE FÜR LEICHTE SPRACHE: Praktische Untersuchung von Bedienungsanleitungen und Rechtstexten, ergänzt durch ein konkretes Anwendungsbeispiel zur Überarbeitung eines Sozialhilfeantrags sowie eine abschließende Diskussion der Ergebnisse.
5. SCHLUSSBETRACHTUNG UND AUSBLICK: Zusammenfassung der Kernergebnisse, Fazit zur Notwendigkeit einer Binnendifferenzierung des Adressatenkreises und Ausblick auf zukünftige Anforderungen an die Forschung.
Leichte Sprache, Barrierefreiheit, Adressatenkreis, Binnendifferenzierung, Verständlichkeit, Lernbehinderung, Deutsch als Fremdsprache, Analphabetismus, Inklusion, Rechtssprache, Bedienungsanleitungen, Sprachdidaktik, Kommunikation, Sozialhilfeantrag, Textgestaltung.
Die Arbeit untersucht das Konzept der "Leichten Sprache" und hinterfragt kritisch, ob dieses Werkzeug für eine sehr unterschiedliche Gruppe von Menschen (Menschen mit Lernbehinderungen, Migranten, Analphabeten) gleichermaßen funktioniert.
Die zentralen Themen sind Sprachbarrieren, die theoretische Definition und Regelungen der "Leichten Sprache", die Problematik der Adressatendifferenzierung sowie die praktische Umsetzung der Sprachvereinfachung in juristischen Texten und Alltagshilfen.
Das Ziel ist es zu ermitteln, ob "Leichte Sprache" eine homogene Lösung für verschiedene Gruppen darstellt oder ob eine Binnendifferenzierung zwingend erforderlich ist, um tatsächliche Barrierefreiheit zu erreichen.
Der Autor nutzt eine Kombination aus Literaturanalyse bestehender sprachwissenschaftlicher Ansätze, Interviews mit Experten und eine eigene praxisorientierte Untersuchung von Texten, wie zum Beispiel Bedienungsanleitungen und einem Sozialhilfeantrag.
Der Hauptteil analysiert die theoretischen Ansätze der "Leichten Sprache", definiert und differenziert die Zielgruppen und prüft in Fallstudien (Bedienungsanleitung, Rechtstexte), ob die gängigen Vereinfachungsregeln in der Praxis zu einer besseren Verständlichkeit führen.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Barrierefreiheit, Binnendifferenzierung, Inklusion, sprachliche Vereinfachungsstrategien und die Analyse von Kommunikationsakten im behördlichen sowie alltäglichen Bereich.
Der Sozialhilfeantrag dient als konkretes Praxisbeispiel für juristische Texte, um zu zeigen, dass die bloße Verknappung von Sprache oft nicht ausreicht und die Komplexität juristischer Begriffe eine gezieltere Vereinfachung erfordert.
Die Gesetzesredaktion des Bundesministeriums wird als Gegenbeispiel herangezogen, um zu verdeutlichen, wie staatliche Stellen versuchen, Gesetze verständlicher zu formulieren, ohne dabei die juristische Präzision aufzugeben.
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