Bachelorarbeit, 2017
56 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Arbeit beschäftigt sich mit der vergleichenden Analyse des Arzthaftungsrechts in der Human- und Veterinärmedizin. Sie untersucht die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie Tierarzt und Tierhalter, indem sie ausgewählte Aspekte des Behandlungsvertrags, der Mitwirkungspflichten, der Einwilligungserfordernisse, der Aufklärungspflichten, der Dokumentationspflichten und der Beweislastverteilung beleuchtet. Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Arzthaftungsrecht beider Bereiche aufzuzeigen und die rechtliche Grundlage für eine sachgerechte Behandlung von Mensch und Tier zu verdeutlichen.
Kapitel I führt in die Thematik des Arzthaftungsrechts ein und legt die Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit dar. Kapitel II analysiert den Behandlungsvertrag und die daraus resultierenden Pflichten der Vertragspartner. Dabei werden die Besonderheiten in der Human- und Veterinärmedizin herausgestellt. Kapitel III befasst sich mit der Mitwirkung der Vertragspartner, insbesondere mit den Informationspflichten und der Notwendigkeit einer Einwilligung in die Behandlung. Kapitel IV beleuchtet die Selbstbestimmungserklärung und den Umfang der Aufklärungspflicht. Kapitel V untersucht die Dokumentationspflichten des Arztes/Tierarztes und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Patienten/Tierhalterakten. Kapitel VI beleuchtet das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen und die damit verbundenen Pflichten der medizinischen Fachpersonen. Kapitel VII befasst sich mit den Beweislastregelungen im Arzthaftungsrecht und der Rolle der Beweisführung im Streitfall.
Arzthaftungsrecht, Behandlungsvertrag, Mitwirkungspflicht, Einwilligung, Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Beweislast, Humanmedizin, Veterinärmedizin, Patient, Tierhalter, Vergleichende Analyse
Obwohl das PatRG primär für die Humanmedizin kodifiziert wurde, wenden Gerichte (wie der BGH 2016) viele dieser Grundsätze analog auf tierärztliche Behandlungsverträge an.
Es bedeutet eine Behandlung nach den anerkannten Regeln der medizinischen bzw. veterinärmedizinischen Kunst zum Zeitpunkt der Behandlung.
Ähnlich wie in der Humanmedizin muss der Tierarzt über die Diagnose, die Erfolgsaussichten, die Risiken der Behandlung sowie über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Sowohl Patienten in der Humanmedizin als auch Tierhalter in der Veterinärmedizin haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die Dokumentation der Behandlung.
Eine Beweislastumkehr tritt meist bei groben Behandlungsfehlern ein. In solchen Fällen muss der Behandler beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den entstandenen Schaden war.
Die Hauptpflicht des Arztes/Tierarztes ist die sachgerechte Behandlung nach aktuellem Standard; die Hauptpflicht des Patienten/Halters ist die Zahlung des vereinbarten Honorars.
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