Diplomarbeit, 2004
37 Seiten, Note: 1,5
Die Diplomarbeit analysiert die Strukturmerkmale des Europäischen Betriebsrats im Vergleich zum Deutschen Betriebsrat. Ziel ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Systeme aufzuzeigen und die rechtlichen Grundlagen, insbesondere die europäische Richtlinie 94/45/EG, zu beleuchten.
Die Diplomarbeit befasst sich mit den Strukturmerkmalen des Europäischen Betriebsrats im Vergleich zum Deutschen Betriebsrat. Schlüsselbegriffe sind: Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Arbeitnehmervertretung, Europäische Richtlinie 94/45/EG, transnationales Recht, Unternehmenstransparenz, Informations- und Konsultationsrechte, Arbeitnehmerbeteiligung, Konfliktlösung, europäische Integration, Arbeitsrecht.
Während der deutsche Betriebsrat auf nationalem Recht (BetrVG) basiert und weitreichende Mitbestimmungsrechte hat, ist der Europäische Betriebsrat ein transnationales Gremium mit Fokus auf Informations- und Konsultationsrechten in grenzüberschreitenden Unternehmen.
Die zentrale Rechtsnorm ist die europäische Richtlinie 94/45/EG, die Mindestregelungen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen festlegt.
Die Entwicklung reicht von ersten Arbeiterausschüssen im Bergbau (1905) über das Betriebsrätegesetz der Weimarer Republik (1920) bis hin zur Neuordnung durch das Betriebsverfassungsgesetz nach 1949.
Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und verfügt über Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Aufgrund der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung benötigen Arbeitnehmer Vertretungsorgane, die über nationale Grenzen hinweg agieren können, um Transparenz und Beteiligung in transnationalen Konzernen zu sichern.
Die Einigungsstelle dient als Gremium zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, um Konflikte im Betrieb ohne langwierige Gerichtsverfahren zu lösen.
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