Examensarbeit, 2015
63 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Das Betreuungsgeld als familienpolitische Maßnahme in Deutschland
2.1. Entstehung und Entwicklung
2.2. Definition, Zielgruppe und Ziele des Betreuungsgeldes
3. Das Betreuungsgeld im Diskurs
3.1. Aus familienpolitischer Sicht
3.2. Aus verfassungsrechtlicher Sicht
3.3. Aus entwicklungspsychologischer Sicht
3.4. Aus ökonomischer Sicht
3.4.1. Mikroökonomische Sicht
3.4.2. Makroökonomische Sicht
4. Die Betreuungsgelder in den skandinavischen Ländern im Vergleich mit Deutschland
4.1. Ausgestaltung des Betreuungsgeldes in Norwegen und Schweden
4.2. Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Regelungen im Vergleich mit dem deutschen Betreuungsgeld
5. Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes in Deutschland
5.1. Prognose vor der Umsetzung der familienpolitischen Maßnahme
5.2. Entwicklungen seit der Einführung
6. Alternative Auszahlmöglichkeiten für ein Betreuungsgeld
7. Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 21.07.2015
8. Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht das zwischen 2013 und 2015 in Deutschland praktizierte Betreuungsgeld vor allem aus einer ökonomischen Perspektive, analysiert dessen Auswirkungen auf Familien und Arbeitsmarkt, vergleicht es mit skandinavischen Modellen und beleuchtet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dessen Nichtigkeit.
3.4.1. Mikroökonomische Sicht
In diesem Abschnitt werden die Auswirkungen eines Betreuungsgeldes auf die Familien betrachtet, die durch Nutzung beziehungsweise Nichtnutzung der familienpolitischen Maßnahme entstehen.
Stehen junge Eltern vor der Entscheidung, ihr Kind in eine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung zu geben oder, bei monatlichem Bezug des Betreuungsgeldes in Höhe von 150 Euro, die Erziehungsleistung zu Hause zu erbringen, spielen neben oben diskutierten entwicklungspsychologischen Argumenten auch ökonomische Argumente eine gewichtige Rolle. Durch die gegebene Höhe des Betreuungsgeldes kann davon ausgegangen werden, dass dieses nur einen bedingten Ausgleich zum wegfallenden Arbeitslohn des Elternteils darstellt, der auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet. Dabei sind nicht nur der unmittelbare negative Lohneffekt, sondern auch die langfristigen Effekte zu berücksichtigen, die durch die Erwerbspausen entstehen. Besonders für eine eigenständige Einkommenserzielung im Alter ist es wichtig, eine kontinuierliche Erwerbsbiografie vorweisen zu können. Unter diesem Aspekt kann für Eltern nur dann von Wahlfreiheit gesprochen werden, würden die negativen Lohneffekte durch den Staat entschädigt. In der Ausgestaltung, in welcher das Betreuungsgeld vom Bundestag verabschiedet wurde, wird nur für diejenige Gruppe der Eltern Wahlfreiheit geschaffen, die erst durch die Zahlung des Betreuungsgeldes in die Lage versetzt werden, auf die zweite Erwerbstätigkeit zu verzichten. Dies trifft dann zu, wenn durch die Zahlung der 150 Euro pro Monat die Aufgabe der Erwerbstätigkeit eines Elternteils ermöglicht wird. Alleine aufgrund der relativ geringen Höhe des Betreuungsgeldes darf davon ausgegangen werden, dass diese Elterngruppe nur sehr klein, wenn überhaupt existent, ist.
1. Einleitung: Einführung in das Thema Betreuungsgeld, Darlegung der politischen Relevanz und der zentralen Fragestellung der Arbeit.
2. Das Betreuungsgeld als familienpolitische Maßnahme in Deutschland: Darstellung der Entstehungsgeschichte sowie der Zielgruppen und inhaltlichen Ausgestaltung der Leistung.
3. Das Betreuungsgeld im Diskurs: Umfassende Gegenüberstellung von Pro- und Contra-Argumenten aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven mit Fokus auf die Ökonomie.
4. Die Betreuungsgelder in den skandinavischen Ländern im Vergleich mit Deutschland: Analyse der Ansätze in Norwegen und Schweden im Vergleich zum deutschen Modell.
5. Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes in Deutschland: Abgleich theoretischer Prognosen mit der tatsächlichen statistischen Nutzung des Betreuungsgeldes.
6. Alternative Auszahlmöglichkeiten für ein Betreuungsgeld: Skizzierung von Reformvorschlägen wie einer Erhöhung des Kindergeldes oder der Einführung von Betreuungsgutscheinen.
7. Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 21.07.2015: Analyse der juristischen Begründung, warum das Gesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde.
8. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der ökonomischen und sozialen Implikationen sowie persönliche Reflexion des Autors.
Betreuungsgeld, Familienpolitik, Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Wahlfreiheit, Kindeswohl, Mikroökonomie, Makroökonomie, Transferleistung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anreizstruktur, Bundesverfassungsgericht, skandinavische Länder, Haushaltsproduktion, Erziehungsleistung.
Die Arbeit untersucht das Betreuungsgeld als familienpolitische Maßnahme in Deutschland, seine ökonomischen Auswirkungen auf Familien und Gesellschaft sowie seine juristische Einordnung.
Es werden familienpolitische, verfassungsrechtliche, entwicklungspsychologische und vor allem ökonomische Sichtweisen gegenübergestellt und analysiert.
Die Arbeit möchte die Auswirkungen des Betreuungsgeldes bewerten und untersuchen, ob die von der Bundesregierung postulierten Ziele tatsächlich durch die Maßnahme erreicht werden konnten.
Die Arbeit nutzt Literaturanalysen sowie eine ökonomische Modellbetrachtung (insbesondere auf Basis des Modells von Apolte) und einen Ländervergleich zur Analyse von Anreizstrukturen.
Der Hauptteil analysiert die kontroversen Debatten um das Betreuungsgeld, vergleicht internationale Modelle, prüft Prognosen zur Inanspruchnahme und diskutiert alternative Auszahlungsmodelle.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Betreuungsgeld, Erwerbstätigkeit, ökonomische Analyse, Familienpolitik und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts charakterisieren.
Norwegen dient als Vergleichsbeispiel für ein Land, das trotz eines starken Doppelversorgermodells eine Form von Betreuungsgeld integriert, was für die Diskussion in Deutschland neue Perspektiven eröffnet.
Der Autor bewertet das Betreuungsgeld aus ökonomischer Sicht negativ, da es zu negativen Arbeitsanreizen führt und langfristige Einkommensverluste für Betreuungspersonen begünstigen kann.
Das Gericht sah die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht gegeben, da das Gesetz nicht dazu diente, gleiche Lebensverhältnisse bundesweit zu schaffen, wie es Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes verlangt.
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