Masterarbeit, 2016
61 Seiten, Note: 1,0
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Notwendigkeit eines Verbandsstrafgesetzbuches in Deutschland. Sie analysiert die praktischen Auswirkungen des NRW-GE anhand exemplarischer Beispiele und untersucht die Defizite der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen in Deutschland.
Die Einleitung der Arbeit führt in die Thematik der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen ein und erläutert die Relevanz des Themas im Kontext der aktuellen gesellschaftlichen Debatte. Das zweite Kapitel befasst sich mit der Frage, ob Unternehmen als Normadressaten des Strafrechts angesehen werden können. Es analysiert die verschiedenen Argumente für und gegen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen. Der dritte Teil der Arbeit untersucht die Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen nach § 30 OWIG. Er analysiert die Regelungsziele, Haftungsvoraussetzungen, den Täterkreis, die Anlasstat, die Betriebsbezogenheit und die Rechtsfolge des § 30 OWIG. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der Verletzung von Aufsichts- und Kontrollpflichten nach § 130 OWIG i.V.m. § 9 OWiG. Es analysiert die Besonderheiten des Sonderdeliktes, die Zurechnung besonderer persönlicher Merkmale und die Anknüpfungstat gem. § 30 OWiG. Das fünfte Kapitel betrachtet den Verfall nach §§ 73 Abs. 3 StGB, 29a OWiG. Es erläutert die Rechtsfolge des Verfalls und seine Bedeutung im Kontext der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen. Im sechsten Kapitel wird ein Zwischenfazit gezogen, das die wichtigsten Ergebnisse der bisherigen Analyse zusammenfasst. Das siebte Kapitel untersucht die Defizite der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten de lege lata. Es analysiert die Beweisproblematik, den eingeschränkten Personenkreis von § 9 OWIG und die Bemessung der Geldbuße bei Einzelunternehmen und Verbänden.
Verbandsstrafgesetzbuch, Unternehmenshaftpflicht, strafrechtliche Verantwortlichkeit, NRW-GE, § 30 OWIG, § 130 OWIG, Geldbuße, Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht, Verfall, Beweisproblematik, Defizite, Lösungsansätze.
Nach dem Grundsatz „Societas delinquere non potest“ sind juristische Personen in Deutschland derzeit nicht Kriminalstrafen-fähig, können aber mit Geldbußen belegt werden.
Dieser Paragraf ermöglicht die Verhängung einer Unternehmensgeldbuße, wenn Leitungspersonen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit Betriebsbezug begehen.
Kritiker sehen Defizite im aktuellen Recht, etwa bei der Beweisführung und der Höhe der Bußgelder, die oft nicht die volle wirtschaftliche Kraft großer Konzerne widerspiegeln.
Ein Entwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung eines echten Verbandsstrafrechts, um Unternehmen direkter und härter sanktionieren zu können.
Es bestraft den Inhaber eines Betriebs, wenn er es unterlässt, Aufsichtsmaßnahmen zu treffen, die Zuwiderhandlungen von Mitarbeitern verhindert hätten.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

