Diplomarbeit, 2004
105 Seiten, Note: 1,3
1. EINLEITUNG
1.1 Rechtfertigung
1.2 Gang der Untersuchung
2. DIE TATSÄCHLICHE VERSTÄNDIGUNG
2.1 Rechtsprechungsrückblick
2.1.1 Rechtsprechung bis zum 11.12.1984 (BFH VIII R 131/76)
2.1.2 Rechtsprechung nach dem 11.12.1984
2.2 Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Verständigung – ein Widerspruch ?
2.3 Die tatsächliche Verständigung als öffentlich-rechtlicher Vertrag
2.3.1 Einführung
2.3.2 Der öffentlich-rechtliche Vertrag
2.3.2.1 Begriffsbestimmung
2.3.2.2 Mögliche Rechtsgrundlage
2.3.2.2.1 Allgemeine Einführung
2.3.2.2.2 Positivistische Grundlagen
2.3.2.2.2.1 Abgabenordnung 1977
2.3.2.2.2.2 Subsidiäre Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ?
2.3.2.2.3 Negativistische Grundlagen
2.3.3 Zusammenfassung
2.4 Voraussetzungen der tatsächlichen Verständigung
2.4.1 Der Kooperationsgrundsatz der AO
2.4.2 Erhöhter und unverhältnismäßiger Zeitaufwand bei der Sach-verhaltsaufklärung
2.4.2.1 Verwaltungsökonomie und Verhältnismäßigkeit im Bereich der Sachverhaltsaufklärung?
2.4.2.2 Verschulden des Steuerpflichtigen als Rechtfertigung?
2.4.3 Beteiligung der entscheidungsbefugten Personen / Institutionen
2.4.3.1 Auf Seiten der Finanzverwaltung
2.4.3.2 Seitens des Steuerpflichtigen
2.4.4 Formerfordernis
2.4.5 Einbettung in den zeitlichen Ablauf des Besteuerungsverfahrens
2.4.5.1 Verständigung während des Besteuerungsverfahrens
2.4.5.2 Verständigung im Rechtsbehelfsverfahren
2.5 Grenzen der tatsächlichen Verständigung
2.5.1 Verständigung nur über Tatsachen ?
2.5.1.1 Einleitung
2.5.1.2 Verständigung über reine Sachverhaltsfragen
2.5.1.3 Verständigung über reine Rechtsfragen
2.5.1.4 Verständigung über gemischte Fragen
2.5.2 Verbot gesetzesumgehender Regelungen
2.5.2.1 Ausschluss einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung
2.5.2.2 Verbot der Einflussnahme seitens der Finanzverwaltung
2.5.3 Kein bestehendes Steuerrechtsverhältnis
2.6 Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
2.6.1 Einleitung
2.6.2 Bindung nach Treu und Glauben
2.6.3 Bindung aufgrund des Grundsatzes „pacta sunt servanda“
2.6.4 Einordnung
2.7 Fazit
3. VERBINDLICHE AUSKUNFT UND ZUSAGE
3.1 Einleitung
3.2 Formelle Regelungen
3.2.1 Die Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung (§§ 204 – 207 AO)
3.2.1.1 Kontext
3.2.1.2 Bindungswirkung
3.2.1.3 Praktische Bedeutung
3.2.2 Die Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG)
3.2.2.1 Kontext
3.2.2.2 Bindungswirkung
3.2.2.3 Praktische Bedeutung
3.3 Informelle Auskünfte
3.3.1 Erfordernis einer ergänzenden Regelung
3.3.2 Auskünfte im Rahmen des BMF-Schreibens v. 29.12.2003
3.3.2.1 Voraussetzungen
3.3.2.1.1 In der Zukunft liegender Sachverhalt
3.3.2.1.2 Form und Inhalt des Antrags
3.3.2.1.3 Zuständigkeit
3.3.2.1.4 Zusageinteresse
3.3.2.2 Ausschlussgründe
3.3.2.2.1 Die Erzielung eines Steuervorteils
3.3.2.2.2 Keine anderweitige Beantragung einer anderen verbindlichen Auskunft
3.3.2.3 Begründung der Bindungswirkung
3.3.2.3.1 Allgemeine Bindung
3.3.2.3.2 Widerruf
3.3.2.3.3 Aufhebung
3.3.2.4 Rechtsnatur und Rechtsbehelf
3.3.2.4.1 Die Auskunft
3.3.2.4.2 Das Nichterteilen der Auskunft
3.4 Bewertung
4. MEDIATION UND STEUERRECHT
4.1 Einführung
4.2 Grundsätze der Mediation
4.2.1 Der Allparteiliche Vermittler
4.2.2 Freiwillige Teilnahme
4.2.3 Ergebnisoffenheit
4.3 Beurteilung der Mediation als Instrument der Verständigung im Steuerverfahren
5. SCHLUSSBETRACHTUNG
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten konsensualen Handelns zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigem. Ziel ist es, die bestehenden Instrumente der tatsächlichen Verständigung, verbindlichen Auskunft und Mediation darzustellen, deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und Schwierigkeiten in der Anwendung zu analysieren.
2.4.1 Der Kooperationsgrundsatz der AO
Obwohl die Finanzverwaltung gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 AO den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt, ist der Beteiligte zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet.60 In der Literatur wird in diesem Zusammenhang eher von der Wahl zwischen Kooperation und Konfrontation gesprochen.61
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit vermag das Konzept dieser „Wahl“ jedoch nicht zu überzeugen. Stattdessen erscheint in Anlehnung an die Konzeption Kleins62 eher eine Kooperationslast zu bestehen. Abgesehen von der wörtlichen Auslegung des § 90 Abs. 1 AO, die eine Verpflichtung der Beteiligten zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsausklärung bedingt, erscheint in diesem Fall auch eine teleologische Auslegung angemessen.
Auch wenn Vogel63 mit seinem Argument, dass eine teleologische Auslegung im Steuerrecht ins Leere laufen muss, da es der Zweck jeglicher Steuergesetzgebung sei, den Staat mit ausreichend finanziellen Mitteln für seine originären und derivativen Aufgaben auszustatten, grundsätzlich überzeugen kann, erscheint doch in diesem Sachverhalt eine teleologische Auslegung der Norm sinnvoll.
Als Nebenbedingung dieser Finanzmittelbeschaffung des Staates kann man die Bindung der Finanzverwaltung an den steuererheblichen Tatbestand ansehen.64 Dieser kann jedoch zumeist nur in Kooperation mit dem Steuerpflichtigen aufgeklärt werden.65
1. EINLEITUNG: Die Einleitung rechtfertigt die Untersuchung von Verständigungsformen im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Steuerpflichtige.
2. DIE TATSÄCHLICHE VERSTÄNDIGUNG: Dieses Kapitel analysiert die Entwicklung, rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen der tatsächlichen Verständigung als Bindungsinstrument zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigem.
3. VERBINDLICHE AUSKUNFT UND ZUSAGE: Hier werden formelle und informelle Möglichkeiten der verbindlichen Auskunft und Zusage untersucht, um Planungssicherheit für zukünftige Sachverhalte zu schaffen.
4. MEDIATION UND STEUERRECHT: Das Kapitel beurteilt das aus der Mediation bekannte Prinzip der alternativen Konfliktlösung auf seine Anwendbarkeit und Notwendigkeit im steuerlichen Kontext.
5. SCHLUSSBETRACHTUNG: Die Schlussbetrachtung resümiert die Möglichkeiten der konsensualen Verständigung und sieht trotz notwendiger Klärungen bei Zuständigkeitsfragen eine ausreichende Grundlage für die Praxis.
tatsächliche Verständigung, Steuerrecht, Finanzverwaltung, Steuerpflichtiger, verbindliche Auskunft, Zusage, Mediation, Kooperationspflicht, Sachverhaltsaufklärung, Bindungswirkung, Rechtsbehelfsverfahren, Planungssicherheit, Treu und Glauben, Ermessensspielraum, Verwaltungshandeln
Die Arbeit befasst sich mit Formen der einvernehmlichen Verständigung zwischen der Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen, um das Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und gesetzlicher Besteuerung zu beleuchten.
Die Arbeit analysiert die tatsächliche Verständigung, verbindliche Auskünfte und Zusagen sowie das Konzept der Mediation im steuerlichen Kontext.
Das Ziel ist es, die Möglichkeiten konsensualen Handelns im Steuerrecht darzustellen, deren rechtliche Zulässigkeit zu hinterfragen und praktische Probleme in der Anwendung aufzuzeigen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die vorwiegend die Rechtsprechung (insbesondere des Bundesfinanzhofs) und die einschlägige Fachliteratur auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Voraussetzungen, Grenzen und Bindungswirkungen der verschiedenen Verständigungsformen sowie eine kritische Bewertung der Praxis.
Wesentliche Begriffe sind tatsächliche Verständigung, verbindliche Auskunft, Planungssicherheit, Kooperationspflicht und die Bindungswirkung nach Treu und Glauben.
Die Kritik entzündet sich an der Rechtsnatur – ob es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt oder um ein reines Treu-und-Glauben-Verhältnis – sowie an der Frage, ob sie gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung verstößt.
Die Mediation wird als Instrument zur Konfliktkürzung betrachtet, jedoch vom Autor kritisch gesehen, da das existierende System der Erörterungstermine und einvernehmlichen Lösungen bereits ausreicht.
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