Examensarbeit, 2004
111 Seiten, Note: 8 Punkte
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
Diese Arbeit untersucht das Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik anhand der Theorien Max Webers. Ziel ist es, Webers strikte Trennung beider Disziplinen zu analysieren und kritisch zu diskutieren, seine Konzepte von Geltung und rationaler Rechtsentwicklung zu beleuchten und die Bedeutung seiner Werturteilsfreiheit zu erörtern. Die Arbeit konzentriert sich auf Webers Werk "Wirtschaft und Gesellschaft" und seine "Stammler-Kritik".
A. EINFÜHRENDE ÜBERLEGUNGEN ZUR AUFGABENSTELLUNG: Dieses einführende Kapitel legt die Grundlage für die folgende Analyse. Es beschreibt zunächst das Wesen der Rechtssoziologie und die Sichtweise der Rechtsdogmatik, um dann die strukturellen Unterschiede beider Positionen herauszuarbeiten. Diese Einführung dient als notwendiger Kontext, um die komplexen Theorien Max Webers im weiteren Verlauf der Arbeit zu verstehen und zu diskutieren. Die unterschiedlichen methodischen Ansätze und Forschungsgegenstände beider Disziplinen werden prägnant umrissen, um den Leser auf die folgenden Kapitel vorzubereiten, die sich intensiv mit Webers Position auseinandersetzen.
B. DIE GRUNDSÄTZLICHE TRENNUNG VON SEIN UND SOLLEN IN DER RECHTSSOZIOLOGIE MAX WEBERS: Dieses Kapitel bildet den Kern der Arbeit und analysiert Max Webers strikte Trennung von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik. Es untersucht Webers "Stammler-Kritik" und seine Vorstellung vom Gegenstand der Rechtssoziologie. Im Detail werden Webers Geltungsbegriff im Vergleich zur juristischen Sichtweise beleuchtet und die rationale Entwicklung des Rechts als Kennzeichen der Moderne erörtert. Die Kapitel behandeln kritisch Webers Bedenken gegen die Aufweichung des Rechtsformalismus, insbesondere im Kontext der Freirechtsschule, und geben Einblicke in Webers Prognose zur zukünftigen Rechtsanwendungspraxis. Die Diskussion über den unaustragbaren Gegensatz zwischen formaler und materialer Rationalität bildet einen weiteren Schwerpunkt.
VI. Zur gegenseitigen Bedeutung und Wechselwirkung beider Disziplinen: Dieses Kapitel untersucht die Wechselwirkungen zwischen Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik. Es beleuchtet, wie die Rechtswissenschaft Gegenstand der Rechtssoziologie sein kann und wie empirische Erkenntnisse in die Rechtsdogmatik einfließen. Der Abschnitt geht auf Webers Zugeständnis einer technischen Kritik ein und hinterfragt die Unhaltbarkeit seines strikten Trennungsprinzips. Die Synthese der vorherigen Kapitel wird hier vorgenommen, um die gegenseitigen Abhängigkeiten und Möglichkeiten der Kooperation beider Disziplinen aufzuzeigen, ohne Webers grundlegende Position zu relativieren.
Rechtssoziologie, Rechtsdogmatik, Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Stammler-Kritik, Geltungsbegriff, Werturteilsfreiheit, rationale Rechtsentwicklung, formale Rationalität, materielle Rationalität, Freirechtsschule, Sein und Sollen.
Diese Arbeit analysiert das Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik, insbesondere im Hinblick auf die Theorien Max Webers. Im Mittelpunkt steht Webers strikte Trennung beider Disziplinen, seine Konzepte von Geltung und rationaler Rechtsentwicklung sowie das Problem der Werturteilsfreiheit.
Die Arbeit konzentriert sich hauptsächlich auf Webers Werk "Wirtschaft und Gesellschaft" und seine "Stammler-Kritik".
Die Arbeit behandelt die Unterscheidung zwischen Sein und Sollen in der Rechtssoziologie Webers, sein Konzept der rationalen Rechtsentwicklung und seine Kritik an der Freirechtsschule, den Geltungsbegriff aus juristischer und soziologischer Perspektive, das Werturteilsproblem und Webers Forderung nach Werturteilsfreiheit sowie die Wechselwirkung zwischen Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik.
Die Arbeit gliedert sich in mehrere Kapitel. Ein einführendes Kapitel beschreibt das Wesen der Rechtssoziologie und der Rechtsdogmatik und deren strukturelle Unterschiede. Der Hauptteil analysiert Webers strikte Trennung beider Disziplinen, seine "Stammler-Kritik", seinen Geltungsbegriff und die rationale Rechtsentwicklung. Ein weiteres Kapitel untersucht das Werturteilsproblem und die Wechselwirkungen zwischen den beiden Disziplinen.
Die "Stammler-Kritik" bezieht sich auf Max Webers Kritik an Rudolf Stammler und dessen Ansatz in der Rechtsphilosophie. In dieser Arbeit dient sie als Grundlage für Webers Verständnis des Gegenstands der Rechtssoziologie und der Abgrenzung zur Rechtsdogmatik.
Die Arbeit untersucht Webers Geltungsbegriff im Vergleich zur juristischen Sichtweise. Es wird gezeigt, wie sich Webers soziologischer Geltungsbegriff von dem juristischen unterscheidet.
Webers Konzept der rationalen Rechtsentwicklung als Kennzeichen der Moderne ist ein zentrales Thema. Die Arbeit analysiert, wie Weber die Herausbildung einer formal-rationalen Rechtsordnung versteht und welche Kritik er an Abweichungen von diesem Ideal, insbesondere durch die Freirechtsschule, übt.
Das Werturteilsproblem und Webers Forderung nach Werturteilsfreiheit werden ausführlich erörtert. Die Arbeit untersucht Webers Argumentation für eine strikte Trennung von Sein und Sollen in der wissenschaftlichen Arbeit.
Die Arbeit untersucht die Wechselwirkungen und gegenseitigen Abhängigkeiten von Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik. Sie beleuchtet, inwieweit Weber eine Kooperation beider Disziplinen für möglich hält, trotz seiner Forderung nach strikter Trennung.
Schlüsselwörter sind: Rechtssoziologie, Rechtsdogmatik, Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Stammler-Kritik, Geltungsbegriff, Werturteilsfreiheit, rationale Rechtsentwicklung, formale Rationalität, materielle Rationalität, Freirechtsschule, Sein und Sollen.
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