Masterarbeit, 2016
93 Seiten, Note: 1
1. Einleitung
2. Allgemeines und Definitionen
2.1. Einlage
2.2. Einlagenrückzahlung
2.3. Anwendungsbereich § 4 Abs 12 EStG
2.4. Die steuerliche Auswirkung der Einlagenrückzahlung
2.4.1. Kapitalgesellschaften
2.4.1.1. Inländische Gesellschaft-inländischer Gesellschafter:
2.4.1.2. Inländische Gesellschaft-ausländischer Gesellschafter
2.4.1.3. Ausländische Gesellschaft-inländischer Gesellschafter
2.4.2. Natürliche Person als Gesellschafter
3. Rechtslage vor dem Steuerreformgesetz 2015/2016
4. Steuerreform 2015/2016
4.1. Änderungen zur Rechtslage vor dem StRefG 2015/2016
4.1.1. Verwendungsreihenfolge
4.1.2. Evidenzierung
4.1.3. Umgründungsbedingte Differenzbeträge
5. AbgÄG 2015
5.1. Änderungen zur Rechtslage StRefG 2015/2016
5.1.1. Verwendungsreihenfolge
5.1.2. Rückzahlung von Großmutterzuschüssen
5.1.3. Evidenzierung
5.1.3.1. Einlagenevidenzkonto
5.1.3.2. Innenfinanzierungskonto
5.2. Inkrafttreten
5.3. Kritik und offengebliebene Fragen
5.3.1. Verluste und Periodenbetrachtung
5.3.2. Subkonten
5.3.3. Evidenzkonto Innenfinanzierung
5.3.3.1. Erstmaliger Stand
5.3.3.2. Ausschüttungen aufgrund der Zweifelsregel und Evidenzkonten
5.3.4. Verdeckte Ausschüttungen
5.3.5. Erhaltene und weiterverrechnete Einlagenrückzahlungen
6. Umgründungen
6.1. Ausschüttungssperre § 235 UGB
6.1.1. Das Verhältnis zwischen Innenfinanzierung und Ausschüttungssperre
6.1.2. Inkrafttreten
6.2. Umgründungen und Innenfinanzierung
6.2.1. Verschmelzung § 2 Abs 1 Innenfinanzierungsverordnung
6.2.2. Umwandlung § 2 Abs 2 Innenfinanzierungsverordnung
6.2.3. Einbringung § 2 Abs 3 bis Abs 5 Innenfinanzierungsverordnung
6.2.3.1. Down-Stream Einbringung und Konzentrationseinbringung § 2 Abs 3 IF-VO
6.2.3.2. Up-Stream Einbringung § 2 Abs 4 IF-VO.
6.2.3.3. Side-Stream Einbringung § 2 Abs 5 IF-VO
6.2.4. Spaltung
6.2.4.1. Abspaltung §2 Abs 6 IF-VO
6.2.4.2. Aufspaltung § 2 Abs 7 IF-VO
6.2.5. Offene Fragen
6.2.5.1. Doppelerfassung bei steuerlicher Aufwertung
6.2.5.2. Unterschiedliche Behandlung der negativen Innenfinanzierung und Verluste bei der Abspaltung
6.2.5.3. Hinzurechnung von Beteiligungsabschreibungen
6.2.5.3.1. Zurechnung lediglich bei negativer Innenfinanzierung
6.2.5.3.2. Ausmaß der Hinzurechnungsverpflichtung
6.2.5.3.3. Mehrere Rechtsnachfolger bei Umwandlungen und Aufspaltungen
6.2.5.3.4. Fehlender Verweis auf § 2 Abs 1 letzter Satz bei Up-Stream Einbringungen/ Abspaltungen und Side-Stream Umgründungen?
6.2.5.4. Maßnahmen zur Verhinderung einer unternehmensrechtlich verbotenen Einlagenrückgewähr
6.2.5.5. Negatives Einbringungskapital und Einbringung von Vermögen mit negativem Buchwert
6.3. Schlussbetrachtung
Die vorliegende Master Thesis untersucht die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen bei Körperschaften vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 sowie das Abgabenänderungsgesetz 2015. Das primäre Ziel der Arbeit ist es, die Auswirkungen der Neuregelungen, insbesondere die Koppelung der Gewinnausschüttung an eine positive Innenfinanzierung sowie die neuen Evidenzierungspflichten, kritisch zu hinterfragen und die praktische Umsetzung sowie offene Problemstellungen zu analysieren.
2.1. Einlage
In verschiedenen Steuergesetzen finden sich an unterschiedlichen Stellen Definitionen von Einlagen.
Während § 4 Abs 1 4 Satz EStG ausführt „Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich“, wird durch § 6 Z 14 lit b EStG für den einlegenden Gesellschafter bestimmt, dass Einlagen in Kapitalgesellschaften als Tausch von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen anzusehen sind, denen die Anschaffung oder Erhöhung eines gehaltenen Anteils gegenübersteht. Der Einlagebegriff des § 4 Abs 1 EStG umfasst jene Wirtschaftsgüter, die der Gesellschafter seinem Betrieb aus der außerbetrieblichen Sphäre zuführt.
Für die die Einlage erhaltende Körperschaft ist die Einlagendefinition des § 8 Abs 1 KStG relevant. § 4 Abs 1 EStG und § 8 Abs 1 KStG definieren den Einlagebegriff unterschiedlich. Während bei einer Einlage nach § 4 Abs 1 EStG steuerlich die Vermögenssphäre einer Person betroffen ist, kommt es bei jener nach § 8 Abs 1 KStG zum Wechsel der Vermögenssphäre vom Gesellschafter in die Gesellschaft. Gesellschaftereinlagen sind bei der Gesellschaft keine betrieblich veranlassten Vermögenszugänge und daher steuerneutral. „Die Steuerneutralität von Einlagen ergibt sich aus dem Umstand, dass der damit verbundene Vermögenszugang nicht durch eine steuerlich relevante Tätigkeit der Körperschaft veranlasst ist, sondern durch das Interesse des Anteilsinhabers an einer entsprechenden Kapitalausstattung der Körperschaft.“
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Einlagen und Einlagenrückzahlungen ein und beschreibt die gesetzlichen Änderungen sowie die daraus resultierenden Forschungsfragen dieser Arbeit.
2. Allgemeines und Definitionen: Hier werden die rechtlichen Grundlagen und Begriffsdefinitionen für Einlagen und Einlagenrückzahlungen für verschiedene Konstellationen, insbesondere Kapitalgesellschaften und natürliche Personen, erläutert.
3. Rechtslage vor dem Steuerreformgesetz 2015/2016: Dieses Kapitel beschreibt die frühere Rechtslage, die durch ein weitgehendes Wahlrecht bei der steuerlichen Qualifikation von Ausschüttungen geprägt war.
4. Steuerreform 2015/2016: Hier werden die einschneidenden Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, insbesondere die Abschaffung des Wahlrechts und die Einführung einer gesetzlichen Verwendungsreihenfolge, dargestellt.
5. AbgÄG 2015: Dieses Kapitel analysiert die Rückführung der Rechtslage durch das Abgabenänderungsgesetz 2015, die neue Verknüpfung mit der Innenfinanzierung und die Anforderungen an die Evidenzierung.
6. Umgründungen: Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt auf der steuerlichen Behandlung von Umgründungen, der Ausschüttungssperre nach § 235 UGB und den Auswirkungen der Innenfinanzierungsverordnung auf verschiedene Umgründungstypen.
Einlagenrückzahlung, Einlage, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Innenfinanzierung, Steuerreform 2015/2016, AbgÄG 2015, Umgründungen, Innenfinanzierungsverordnung, Kapitalrücklage, Evidenzkonto, Gewinnausschüttung, Ausschüttungssperre, Beteiligungsertragsbefreiung, Unternehmensgesetzbuch.
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Einlagenrückzahlungen bei Körperschaften, insbesondere vor dem Hintergrund der komplexen Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 und das Abgabenänderungsgesetz 2015.
Zentrale Themen sind die steuerliche Einlagenevidenz, die Führung von Subkonten, die Bedeutung der Innenfinanzierung für die steuerliche Qualifikation von Ausschüttungen sowie die Auswirkungen von Umgründungsvorgängen auf diese Parameter.
Die Arbeit zielt darauf ab, die neuen gesetzlichen Regelungen darzustellen, kritisch zu hinterfragen und die praktische Anwendung bei der Verrechnung von Ausschüttungen und Einlagen zu untersuchen.
Es handelt sich um eine juristische bzw. steuerrechtliche Facharbeit, die auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen Gesetze, Richtlinien, Erlässe und der Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Grundlagen, die Entwicklung der Rechtslage durch diverse Reformen, die spezifische Behandlung von Umgründungen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit offenen Fragen und Problemstellungen.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Einlagenrückzahlung, Innenfinanzierung, AbgÄG 2015, Umgründungen und steuerliche Evidenzierung charakterisiert.
Bei sanierungsbedürftigen Unternehmen führt ein negativer Stand der Innenfinanzierung aufgrund früherer Verluste dazu, dass Ausschüttungen zwingend als Einlagenrückzahlung qualifiziert werden, was bei neuen Eigentümern schnell zu einer fiktiven Veräußerungsbesteuerung führen kann.
Großmutterzuschüsse stellen indirekte Einlagen dar, deren Rückführung systemkonform abgebildet werden muss, ohne dass der Stand der Innenfinanzierung in der Zwischengesellschaft durch die Weiterreichung der Rückzahlung unzulässig erhöht wird.
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