Bachelorarbeit, 2016
32 Seiten, Note: sehr gut
1. DEFINITION
1.1. BEHÖRDLICHE KINDER UND JUGENDHILFETRÄGER (KJHT)
1.1.1. Aufgabe der behördlichen Kinder und Jugendhilfe
1.1.2. Örtliche Zuständigkeiten
1.2. FREIE KINDER UND JUGENDHILFETRÄGER
1.2.1. Sozialpädagogische Einrichtungen
1.3. HAFTUNG
1.4. KINDESWOHL
1.5. OBSORGE
2. RELEVANTE BESTIMMUNGEN NACH DEM ABGB
2.1. § 138 KINDESWOHL
2.2. § 139 RECHTE DRITTER
2.3. § 156 FAMILIENNAME DES MINDERJÄHRIGEN
2.4. § 158 BIS § 165 INHALT DER OBSORGE
2.5. § 170 HANDLUNGSFÄHIGKEIT DES MINDERJÄHRIGEN
2.6. § 181 ENTZIEHUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER OBSORGE
2.7. § 182 OBSORGEEINSCHRÄNKUNG
2.8. § 183 ERLÖSCHEN DER OBSORGE
2.9. § 205 AUSWAHL DRITTER FÜR OBSORGE
2.10. § 208 VERTRETUNGSRECHT DES KJHT
2.11. § 210 ZUSTIMMUNG DES GERICHTES
2.12. § 211 OBSORGE DER KJHT
2.13. § 213 PFLEGE UND ERZIEHUNG
2.14. § 225 ÄNDERUNG DER OBSORGE
3. HOHEITS- UND PRIVATWIRTSCHAFTSVERWALTUNG
3.1. HOHEITSVERWALTUNG
3.2. PRIVATWIRTSCHAFTLICHE VERWALTUNG
3.2.1. Hilfen zur Erziehung
3.2.2. Annahme an Kindes statt
3.2.3. Regelung im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
4. HAFTUNG DER ÖFFENTLICHEN KJHT IM BEREICH DER PRIVATWIRTSCHAFTSVERWALTUNG
4.1. AMTSHAFTUNGSGESETZ (AHG)
4.2. STRAFRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE KJHT
4.2.1. Gröbliche Vernachlässigung
4.2.2. Fahrlässigkeitsdelikt nach § 92 Abs. 1. StGB
4.2.3. Datenschutz
4.3. ZIVILRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR ÖFFENTLICHE KJHT
4.3.1. Haftung bei freiwilligen Erziehungshilfen
4.3.2. Haftungen bei Erziehungshilfen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten
5. HAFTUNG DER FREIEN KJHT
5.1. VORSÄTZLICHE KÖRPERVERLETZUNG
5.2. FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG
5.3. FREIHEITSENTZIEHUNG
5.4. NÖTIGUNG
5.5. BESCHIMPFUNG UND BELEIDIGUNG
5.6. BERAUSCHUNG VON KINDERN
5.7. AUFSICHTSPFLICHT
6. FAZIT
Diese Bachelorarbeit untersucht die rechtlichen Haftungsfragen für behördliche sowie freie Kinder- und Jugendhilfeträger. Ziel ist es, die komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu analysieren, unter denen Sozialarbeiter agieren, um die Unsicherheit im Umgang mit haftungsrelevanten Entscheidungen zu mindern.
1.1.1. Aufgabe der behördlichen Kinder und Jugendhilfe
Grundsätzlich hat die behördliche KJH den Auftrag, die Familie zu beraten und zu unterstützen, um deren Aufgaben bei der Pflege und Erziehung Minderjähriger erfüllen können. (vgl. Hubmer 2009: 239)
Daraus leiten sich folgende Aufgaben im erforderlichen Ausmaß ab:
• „Information über förderliche Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
• Beratung bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen und familiären Problemen
• Hilfen für werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von familiären Problemen und Krisen
• Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung
• Erziehungshilfen bei Gefährdung des Kindeswohls hinsichtlich Pflege und Erziehung
• Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Behörden und öffentlichen Dienststellen
• Mitwirkung an der Adoption von Kindern und Jugendlichen
• Öffentlichkeitsarbeit zu Zielen, Aufgaben und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe“ (§ 3 BKJHG)
1. DEFINITION: Klärung der grundlegenden Fachbegriffe und Rollen der behördlichen sowie freien Kinder- und Jugendhilfeträger.
2. RELEVANTE BESTIMMUNGEN NACH DEM ABGB: Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Paragraphen, die den Rahmen für die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe bilden.
3. HOHEITS- UND PRIVATWIRTSCHAFTSVERWALTUNG: Abgrenzung der Handlungsbereiche der Behörden und die Einordnung der Leistungen wie Hilfen zur Erziehung.
4. HAFTUNG DER ÖFFENTLICHEN KJHT IM BEREICH DER PRIVATWIRTSCHAFTSVERWALTUNG: Untersuchung der spezifischen straf- und zivilrechtlichen Haftungsrisiken sowie des Amtshaftungsgesetzes.
5. HAFTUNG DER FREIEN KJHT: Erläuterung der Haftungssituation und Pflichten von Mitarbeitern freier Träger, insbesondere in Bezug auf Aufsicht und strafrechtliche Tatbestände.
6. FAZIT: Zusammenfassende Betrachtung der Haftungsrisiken und Appell an ein besonnenes Handeln trotz rechtlicher Anforderungen.
Haftung, Kinder- und Jugendhilfe, Kindeswohl, Obsorge, Sozialarbeit, ABGB, Amtshaftung, Strafrecht, Zivilrecht, Erziehungshilfe, Aufsichtspflicht, Unterhaltsvorschuss, Jugendwohlfahrt, Rechtssicherheit, Pflichtverletzung.
Die Arbeit analysiert die Haftungsrisiken und rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen Mitarbeiter der behördlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in Österreich konfrontiert sind.
Die zentralen Themen umfassen die Definition rechtlicher Begriffe, die Anwendung des ABGB, die Unterscheidung zwischen Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung sowie die straf- und zivilrechtliche Haftung.
Das Ziel ist es, Sozialarbeitern Klarheit über ihre rechtliche Stellung zu verschaffen, damit sie ihre Aufgaben fundiert und ohne lähmende Angst vor haftungsrechtlichen Konsequenzen erfüllen können.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen Literaturanalyse sowie der Auswertung einschlägiger Gesetzestexte wie dem ABGB und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen, die Abgrenzung der Verwaltungsformen sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der Haftungstatbestände für behördliche und freie Träger.
Haftung, Kinder- und Jugendhilfe, Kindeswohl, Obsorge, Amtshaftung und Aufsichtspflicht stehen im Mittelpunkt der Analyse.
Bei freiwilligen Hilfen haftet der öffentliche Träger für Hilfspersonen bzw. Mitarbeiter der freien Träger, während der freie Träger als unmittelbarer Akteur in der Pflege und Erziehung direkter in der Pflicht steht.
Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab. Eine Verletzung der Obsorge oder eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht führt zu straf- oder zivilrechtlichen Haftungsfolgen für die handelnden Personen.
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