Masterarbeit, 2016
80 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Der Betriebsstättenbegriff vor dem Hintergrund der BEPS-Problematik
2.1 Die Funktion des Betriebsstättenbegriffs
2.1.1 Die Notwendigkeit einer Betriebsstättendefinition nach nationalem und nach bilateralem Recht
2.1.2 Grundzüge der Betriebsstättenbesteuerung
2.1.3 Die Relevanz des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs für die Auslegung der DBA
2.2 Der abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff im Spannungsfeld von politischer Agenda und wirtschaftlichen Interessen
2.2.1 Die politische Dimension und die ökonomische Rechtfertigung des Betriebsstättenbegriffs
2.2.2 Die Entwicklung des Art. 5 OECD-MA bis hin zum BEPS-Aktionsplan
2.3 Die Aktualisierung der Betriebsstättendefinition im Zuge BEPS-Aktionsplans
2.3.1 Der BEPS-Aktionsplan der OECD
2.3.2 Der Aktionspunkt 7 – Die Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte
3 Maßnahmen gegen die künstliche Vermeidung einer Betriebsstätte durch Nutzung von Kommissionären und ähnlicher Strukturen
3.1 Gegenwärtige Vertriebsstrukturen international tätiger Unternehmen
3.2 Die Vertreterbetriebsstätte gem. Art. 5 Abs. 5 OECD-MA
3.2.1 Das Erfordernis der formellen Abschlussvollmacht
3.2.2 Die wesentliche Rolle des Vertreters beim Vertragsabschluss als entscheidendes Kriterium für die Begründung einer Vertreterbetriebsstätte
3.2.3 Die Ausgestaltung der Vertragstypen gem. Art. 5 Abs. 5 Buchst. a bis c OECD-MA-E
3.3 Einschränkung der Ausnahmeregelung des Art. 5 Abs. 6 OECD-MA
3.3.1 Die Regelung nach aktueller Fassung
3.3.2 Das neue Konzept zur Berücksichtigung von Näheverhältnissen
3.3.3 Die (fast) ausschließliche Tätigkeit für nahestehende Personen
3.4 Die Auswirkungen der Neuerungen zur Vertreterbetriebsstätte für international tätige Unternehmen
3.4.1 Die Reihenfolge der Prüfung nach aktuell gültiger und neuer Fassung
3.4.2 Beispiel 1: Kommissionärsgestaltungen
3.4.3 Beispiel 2: Die 10 % Grenze bei Vertretertätigkeiten für nicht nahestehende Personen
3.4.4 Beispiel 3: Die wesentliche Rolle des Vertreters beim Vertragsabschluss
3.5 Gestaltungsmöglichkeiten
3.5.1 Der Low-Risk Distributor als Möglichkeit zur Umgehung des Betriebsstättenstatus
3.5.2 Die Abschwächung der Rolle des Vertreters und weitere Aspekte
3.6 Zwischenfazit
4 Maßnahmen gegen die Betriebsstättenvermeidung aufgrund der Inanspruchnahme des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA
4.1 Die Voraussetzung der Vorbereitungs- bzw. Hilfstätigkeit
4.1.1 Die Art der Tätigkeit als entscheidendes Kriterium
4.1.2 Die vorbereitende bzw. unterstützende Art der Tätigkeit als zusätzliche Voraussetzung
4.1.3 Lagerung, Einkauf und Informationsbeschaffung
4.2 Die künstliche Aufteilung von Tätigkeiten
4.2.1 Die Zusammenfassung von Tätigkeiten gem. Art. 5 Abs. 4 Buchst. f OECD-MA
4.2.2 Die Anti-Fragmentation-Rule
4.3 Die Auswirkungen der Aktualisierung des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA für international tätige Unternehmen
4.3.1 Die Reihenfolge der Prüfung nach aktuell gültiger und neuer Fassung
4.3.2 Beispiel 4: Das Auslieferungslager als Betriebsstätte
4.3.3 Beispiel 5: Die Einkaufsbetriebsstätte
4.3.4 Beispiel 6: Die Anti-Fragmentation-Rule
4.4 Gestaltungsmöglichkeiten
4.4.1 Vermeidung einer festen Geschäftseinrichtung
4.4.2 Gefahr der Begründung einer Vertreterbetriebsstätte und weitere Aspekte
4.5 Zwischenfazit
5 Weitere Fragen zur Betriebsstätte mit Bezug zu weiteren Aktionspunkten
5.1 Die Aufteilung von Bau- und Montageverträgen
5.1.1 Die Zwölfmonatsregel
5.1.2 Der Principal Purpose Test (PPT)
5.1.3 Beispiel 7: Anwendung des PPT
5.1.4 Alternativregelung zum PPT
5.2 Fragen der Ergebniszuordnung
5.2.1 Ausstehende Ergänzungen zum Aktionspunkt 7
5.2.2 Voraussichtliche Auswirkungen auf die Betriebsstättenbesteuerung
5.3 Der Aktionspunkt 15 und die Umsetzung in den bestehenden DBA
5.3.1 Die Notwendigkeit eines multilateralen Abkommens
5.3.2 Überlegungen zur möglichen Ausgestaltung des multilateralen Instruments
6 Fazit und Ausblick
6.1 Fazit
6.2 Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der Aktualisierung des Betriebsstättenbegriffs durch den BEPS-Aktionspunkt 7 der OECD auf international tätige Unternehmen. Zentral ist dabei die Forschungsfrage, wie die verschärften Kriterien zur Begründung einer Betriebsstätte die steuerliche Situation multinationaler Konzerne beeinflussen und welche Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer künstlichen Betriebsstättenbegründung bestehen.
3.4.2 Beispiel 1: Kommissionärsgestaltungen
Das folgende Beispiel 1 ist angelehnt an das Beispiel des Aktionspunktes 7, welches laut OECD, die Vorgehensweise international agierender Unternehmen bei der Umwandlung traditioneller Vertriebsstrukturen in Kommissionärsstrukturen am treffendsten verdeutlicht. Ergänzt wird dieses Beispiel durch eigene Ausführungen und Aspekte des Art. 5 Tz. 38.6 OECD-MA-E.
Folgende Ausgangssituation wurde geschaffen: R-Co vertreibt ihre Produkte weltweit, u.a. auch in Staat S. In S werden die Produkte der R-Co durch S-Co (hundertprozentige Tochtergesellschaft der R-Co) vertrieben. In der Vergangenheit bestand zwischen R-Co und der S-Co ein Handelsvertretungsvertrag, demzufolge die S-Co die Produkte im Namen und auf Rechnung der R-Co in S verkauft. Sie agierte damit als klassischer Handelsvertreter. Gemäß dem neu abgeschlossenen Kommissionsvertrag ist S-Co nun als Kommissionär für R-Co tätig. Im Zuge des Vertrages wurden sämtliche Anlagegüter und Lagerbestände in S an die R-Co übertragen. Außerdem wurde der Kundenstamm in S von der S-Co an die R-Co übertragen. Wie beim Kommissionärsmodell üblich, vertreibt S-Co die Produkte der R-Co nun unter ihrem eigenen Namen, aber auf Rechnung und Risiko der R-Co. Zusätzlich zur Vertriebstätigkeit für die R-Co ist die S-Co noch als Eigenhändler für nicht nahestehende Person in S tätig. Der Umfang dieser Tätigkeit umfasst ca. 50 % der Gesamttätigkeit von S.
In der Vergangenheit begründete die S-Co eine Betriebsstätte in S. Da ihr zudem Anlagegüter, Lagerbestände, Kundenstamm und Risiken zugerechnet wurden, wurde der Großteil des mit dem Verkauf der Produkte der R-Co in S erzielten Gewinns auch in S versteuert. Betrachten wir nun die gegenwärtige Situation nach aktueller Fassung, wird eine Betriebsstättenbegründung aufgrund der eingeführten Kommissionärsstruktur vermieden und das zu versteuernde Einkommen in S erheblich reduziert.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der internationalen Besteuerung vor dem Hintergrund der Digitalisierung und Globalisierung ein und stellt das zentrale Ziel der Arbeit dar.
2 Der Betriebsstättenbegriff vor dem Hintergrund der BEPS-Problematik: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen und Funktionen des Betriebsstättenbegriffs sowie die historische Entwicklung und die Notwendigkeit des BEPS-Aktionsplans der OECD.
3 Maßnahmen gegen die künstliche Vermeidung einer Betriebsstätte durch Nutzung von Kommissionären und ähnlicher Strukturen: Hier werden die spezifischen Änderungen bei der Vertreterbetriebsstätte untersucht, insbesondere der Wegfall der formellen Abschlussvollmacht und die Bedeutung der "wesentlichen Rolle" beim Vertragsabschluss.
4 Maßnahmen gegen die Betriebsstättenvermeidung aufgrund der Inanspruchnahme des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA: Dieses Kapitel behandelt die Verschärfungen bei den Ausnahmebestimmungen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie die neue Anti-Fragmentation-Rule.
5 Weitere Fragen zur Betriebsstätte mit Bezug zu weiteren Aktionspunkten: Diese Sektion widmet sich speziellen Themen wie Bau- und Montageverträgen, dem Principal Purpose Test sowie der Umsetzung der Änderungen durch ein multilaterales Instrument.
6 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und der Ausblick gibt Empfehlungen für Unternehmen im Umgang mit der zunehmenden Rechtsunsicherheit.
Betriebsstätte, BEPS-Aktionsplan, OECD-Musterabkommen, Vertreterbetriebsstätte, Kommissionärsstruktur, Vertragsabschluss, Hilfstätigkeiten, Anti-Fragmentation-Rule, Principal Purpose Test, Ergebniszuordnung, Gewinnverkürzung, Gewinnverlagerung, Doppelbesteuerung, multilaterales Instrument, internationale Unternehmensbesteuerung.
Die Arbeit befasst sich mit den steuerlichen Konsequenzen der Aktualisierung des Betriebsstättenbegriffs, die durch den Aktionspunkt 7 des BEPS-Aktionsplans der OECD angestoßen wurden.
Im Zentrum stehen die Veränderungen bei der Vertreterbetriebsstätte, die Einschränkungen für sogenannte Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten sowie die steuerliche Behandlung von Kommissionärsstrukturen.
Ziel ist es, die Auswirkungen der OECD-Neuregelungen auf international tätige Unternehmen aufzuzeigen, die daraus resultierende Rechtsunsicherheit zu analysieren und Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis zu identifizieren.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten theoretischen Analyse der abkommensrechtlichen Regelungen, ergänzt durch die Auswertung von OECD-Berichten sowie eine fallbezogene Anwendung anhand von Beispielrechnungen und Szenarien.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Vertreterbetriebsstätte, die Prüfung der Ausnahmekataloge für Betriebsstätten (Art. 5 OECD-MA) sowie die Diskussion von Vermeidungsstrategien und weiteren BEPS-Aktionspunkten.
Wichtige Begriffe sind Betriebsstätte, BEPS-Aktionsplan, Kommissionärsstruktur, Anti-Fragmentation-Rule, Principal Purpose Test und internationale Gewinnzuordnung.
Die Regelung soll verhindern, dass Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten künstlich in mehrere Betriebsstätten aufteilen, um die Ausnahmebestimmungen für Hilfstätigkeiten einzeln in Anspruch nehmen zu können.
Die formelle Abschlussvollmacht verliert an Bedeutung; entscheidender ist nun, ob der Vertreter eine "wesentliche Rolle" beim Abschluss von Verträgen spielt, die das Unternehmen binden.
Weil viele Unternehmen diese Tätigkeiten nutzen, um keine Betriebsstätte zu begründen; die Neuregelung erschwert dies, da nun die gesamte Tätigkeit des Unternehmens im Staat kritisch hinterfragt wird.
Unternehmen sollten ihre Vertriebsstrukturen kritisch prüfen, ihre Aktivitäten sorgfältig dokumentieren und in Zweifelsfällen den Dialog mit den Finanzbehörden suchen, um das Risiko von Nachzahlungen und Strafen zu minimieren.
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