Masterarbeit, 2014
146 Seiten, Note: 1,5
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Windenergie
2.2 Die Eingriffsregelung nach BNatSchG
3 Bundesweiter Überblick
3.1 Entwurf der Bundeskompensationsverordnung
3.2 Länderebene
3.2.1 Baden-Württemberg
3.2.2 Bayern
3.2.3 Brandenburg
3.2.4 Hessen
3.2.5 Mecklenburg-Vorpommern
3.2.6 Niedersachsen
3.2.7 Nordrhein-Westfalen
3.2.8 Rheinland-Pfalz
3.2.9 Saarland
3.2.10 Sachsen
3.2.11 Sachsen-Anhalt
3.2.12 Schleswig-Holstein
3.2.13 Thüringen
3.3 Vergleichende Zusammenfassung der Verfahren
4 Fiktives Fallbeispiel und vertiefender Vergleich
4.1 Fiktives Bauvorhaben
4.2 Fiktives Plan- und Untersuchungsgebiet
4.2.1 Naturhaushalt
4.2.2 Landschaftsbild
4.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs
4.3.1 Entwurf der Bundeskompensationsverordnung
4.3.2 Bayern
4.3.3 Brandenburg
4.3.4 Hessen
4.3.5 Sachsen
4.3.6 Sachsen-Anhalt
4.3.7 Thüringen
4.4 Vergleich der Ergebnisse
4.4.1 Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt
4.4.1.1 Anlegen einer Streuobstwiese
4.4.1.2 Grünlandextensivierung
4.4.1.3 Erstaufforstung
4.4.1.4 Heckenpflanzung
4.4.1.5 Entsiegelung
4.4.2 Kompensation der Eingriffe in das Landschaftsbild
4.5 Diskussion
4.5.1 Eingriffe in den Naturhaushalt
4.5.2 Kritik am Entwurf der Bundeskompensationsverordnung
4.5.3 Eingriffe in das Landschaftsbild
4.5.4 Verwendung der Gelder aus Ersatzzahlungen
5 Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht, wie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei Windkraftvorhaben in verschiedenen deutschen Bundesländern gehandhabt wird und wo sich die Ansätze in der Praxis unterscheiden. Ziel ist es, auf Basis eines fiktiven Fallbeispiels einen Vergleich der Kompensationsanforderungen zu ziehen, um Transparenz über die unterschiedlichen Methoden der Eingriffsbilanzierung sowie deren Auswirkungen auf die Höhe des Kompensationsbedarfs zu schaffen.
4.1 Fiktives Bauvorhaben
Geplant wird ein fiktiver Windpark mit fünf WKA, wobei durch jede WKA in einen anderen Biotoptyp eingegriffen werden soll. Die Anlagenmaße orientieren sich an den Maßen eines modernen und aktuell häufig installierten WKA-Typs und wurden anhand entsprechender Pläne errechnet. Dies gilt auch für die Größe der Kranstellflächen, die Ausmaße der Zuwegung und weitere Kennwerte, die für die Berechnung des Kompensationsbedarfs relevant sind (Tab. 4-1). Die Gesamthöhen der WKA betragen demnach jeweils ca. 200 m bei einer Nabenhöhe von ca. 150 m. Die Fläche des Fundaments einer Anlage beträgt insgesamt ca. 450 m²/WKA, wovon 180 m² auf Mastfuß und Sockel (Vollversiegelung) und 270 m² auf den erdüberdeckten Teil des Fundaments - der dann in der Regel als teilversiegelt gilt - entfallen. Für die Kranstellfläche wird eine Teilversiegelung von 1.395 m² pro WKA angenommen, für die Zuwegung 900 m² pro Standort. Zusätzlich werden durch die im Allgemeinen geschotterten, wasserdurchlässigen Zufahrtswege weitere 4.000 m² Ackerfläche eingenommen und teilversiegelt. Des Weiteren werden pro Anlage ca. 2.500 m² temporäre Lager- und Montagefläche benötigt sowie ein 2.300 m² großer, dauerhaft hindernisfreier Bereich für den Kranausleger.
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Relevanz der Windenergie für die Energiewende und die damit verbundene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, welche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft vorsieht.
2 Grundlagen: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den aktuellen Ausbau der Windenergie in Deutschland und erläutert die rechtlichen Grundlagen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
3 Bundesweiter Überblick: Hier werden die in den Bundesländern angewandten Verfahren zur Eingriffsbilanzierung und die zugrunde liegenden Dokumente sowie der Entwurf der Bundeskompensationsverordnung analysiert.
4 Fiktives Fallbeispiel und vertiefender Vergleich: Dieses Kapitel stellt ein fiktives Windkraftvorhaben vor, um auf dessen Basis die verschiedenen methodischen Vorgehensweisen der Bundesländer bei der Kompensationsermittlung vergleichend zu bewerten.
5 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit und betont die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung zur Verringerung der derzeitigen methodischen Unterschiede.
Windenergie, Eingriffsregelung, Kompensationsbedarf, Naturschutzgesetz, Biotopwertverfahren, Landschaftsbild, Ersatzzahlung, Bundeskompensationsverordnung, Eingriffsbilanzierung, Windkraftanlagen, Naturhaushalt, Realkompensation, Bundesnaturschutzgesetz, Methodenvergleich, Planungssicherheit.
Die Arbeit untersucht, wie verschiedene deutsche Bundesländer die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei der Errichtung von Windkraftanlagen in der Praxis umsetzen und wo Unterschiede in den Bewertungsverfahren bestehen.
Die zentralen Themen sind der Ausbau der Windenergie, die rechtlichen Vorgaben für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensation) sowie der Vergleich unterschiedlicher fachmethodischer Ansätze zur Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Das primäre Ziel ist es, Transparenz in die Vielfalt der Bewertungsverfahren zu bringen und aufzuzeigen, wie stark der Umfang der geforderten Kompensationsmaßnahmen in Abhängigkeit von der angewandten Methode variiert.
Neben einer umfassenden Literatur- und Dokumentenanalyse verwendet der Autor die Methode eines fiktiven Fallbeispiels, bei dem ein standardisierter Windpark mit verschiedenen Methoden der einzelnen Bundesländer bilanziert wird.
Der Hauptteil gliedert sich in einen allgemeinen Überblick über die bundesweiten Verfahren und eine tiefergehende, vergleichende Analyse anhand eines fiktiven Windpark-Projekts mit fünf Anlagen in verschiedenen Biotoptypen.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Windenergie, Eingriffsregelung, Kompensationsbedarf, Biotopwertverfahren, Landschaftsbild und Ersatzzahlung.
Die Bewertung ist sehr heterogen: Einige Länder setzen auf monetäre Ersatzzahlungen bei Nicht-Ausgleichbarkeit, während andere verbal-argumentative Verfahren oder flächenbasierte Modelle (wie das Nohl-Verfahren) nutzen, was zu teils massiven Abweichungen in den Anforderungen führt.
Die BKompV wird als länderübergreifende verbindliche Regelung betrachtet, die als Standardisierungsinstrument begrüßt wird, deren Wirksamkeit und Auswirkungen auf den Kompensationsbedarf jedoch kritisch diskutiert werden.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Methodenvielfalt naturschutzfachlich oft nicht begründbar ist und für Vorhabenträger eine Belastung darstellt, weshalb eine einheitliche, transparente Vorgehensweise auf Bundesebene erstrebenswert ist.
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