Diplomarbeit, 2005
32 Seiten, Note: Sehr gut
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1 EINFÜHRUNG
2 DIE WACHSENDE BEDEUTUNG DER MENSCHENRECHTE IM ZUGE DES FORTSCHREITENS DER EUROPÄISCHEN INTEGRATION
2.1 VON DEN EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ZUR EUROPÄISCHEN UNION
2.2 DIE VERTRÄGE VON MAASTRICHT, AMSTERDAM UND NIZZA
3 WOZU BRAUCHT DIE EU EINE EIGENE GRUNDRECHTECHARTA ...
3.1 ... ANGESICHTS DER EXISTENZ DER EMRK?
3.2 ... ANGESICHTS DER EXISTENZ DER ESC?
3.3 DIE RECHTSPOLITISCHEN FUNKTIONEN DER GRUNDRECHTECHARTA
4 VON KÖLN ÜBER TAMPERE BIS NACH NIZZA: DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DER GRUNDRECHTECHARTA
4.1 AUSARBEITUNG
4.2 STRITTIGE PUNKTE
5 STRUKTUR UND INHALT DER GRUNDRECHTECHARTA
5.1 ALLGEMEINES
5.2 KAPITEL I: „WÜRDE DES MENSCHEN“
5.3 KAPITEL II: „FREIHEITSRECHTE“
5.4 KAPITEL III: „GLEICHHEIT“
5.5 KAPITEL IV: „SOLIDARITÄT“
5.6 KAPITEL V: „BÜRGERRECHTE“
5.7 KAPITEL VI: „JUSTIZIELLE RECHTE“
5.8 KAPITEL VII: „ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN“
6 RECHTSVERGLEICHENDE WÜRDIGUNG
6.1 DIE LIBERALEN RECHTE DER GRUNDRECHTECHARTA IM VERGLEICH ZUR EMRK
6.2 DIE SOZIALEN RECHTE DER GRUNDRECHTECHARTA IM VERGLEICH ZUR ESC
7 DER GELTUNGSBEREICH DER GRUNDRECHTECHARTA
7.1 PERSÖNLICHER SOWIE SACHLICHER GELTUNGSBEREICH
7.2 UNIONSEXTERNER GELTUNGSBEREICH: DAS VERHÄLTNIS ZUR EMRK UND ZU DEN VERFASSUNGSÜBERLIEFERUNGEN DER MITGLIEDSSTAATEN
8 DIE (INDIREKTE) RECHTSWIRKUNG DER BIS DATO UNVERBINDLICHEN GRUNDRECHTECHARTA
8.1 JUDIKATUR VON EUGH, EUG UND NATIONALEN GERICHTEN ZUR GRUNDRECHTECHARTA
8.2 ERWÄHNUNG DER GRUNDRECHTECHARTA AN ANDEREN STELLEN
9 DIE GRUNDRECHTECHARTA ALS BESTANDTEIL DER ZUKÜNFTIGEN VERFASSUNG FÜR EUROPA
10 GESELLSCHAFTSPOLITISCHE ASPEKTE
11 FAZIT
Diese Arbeit analysiert die Entstehung, Struktur und rechtliche Bedeutung der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRC). Im Fokus steht dabei die Forschungsfrage, inwieweit die GRC eine notwendige Weiterentwicklung für den Menschenrechtsschutz in der EU darstellt, welche Funktionen sie erfüllt und wie ihr Verhältnis zu bestehenden Instrumenten wie der EMRK und der ESC gestaltet ist.
3.3 Die rechtspolitischen Funktionen der Grundrechtecharta
Die GRC erfüllt laut Hummer (2002:69f) folgende politische Funktionen:
Die Einzelnen können sich leichter auf ihre Rechte berufen, wodurch sie sich direkter mit dem Rechtssystem identifizieren.
Die Verbandsgewalt wird legitimiert und die Demokratie gestärkt.
Die EU wächst über den Status einer reinen Wirtschafts- und Währungsunion hinaus und erhält einen Wertekanon.
Die GRC kann als Basis einer europäischen Verfassung dienen.
Im Gegensatz zum schwer auffindbaren Richterrecht macht die Charta die Rechte transparent.
Die Charta entfaltet Symbolwirkung nach außen und stärkt die Identität nach innen.
Lückenschließung wird durch die GRC erleichtert.
Die GRC erhöht die Rechtssicherheit.
Sie kann als Maßstab für den Einsatz des Sanktionsverfahrens gemäß Art 7 EUV dienen.
Das meiner Ansicht nach wichtigste Argument ist das des dringenden Legitimationsbedarfs der EU. Immer mehr Lebensbereiche werden von Brüssel aus reguliert, Problemlösungen werden „hochgezont“. Hohmann (2000:3) konstatiert, dass die „bisherigen ökonomisch geprägten Legitimationsmodelle (die Gemeinschaft als bloße Vereinigung von an Handelsliberalisierung interessierten Marktbürgern) aufgrund der enormen Dynamik der Binnenmarktkonzeption versagen mussten und versagt haben.“ Legitimation könne heute vielmehr durch Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, Sicherheit, Demokratie und Föderalismus/Subsidiarität gewährleistet werden.
1 EINFÜHRUNG: Diese Einleitung skizziert die historische Entwicklung des europäischen Menschenrechtsschutzes und begründet die Relevanz der GRC als aktuelle „Krönung“ dieses Prozesses.
2 DIE WACHSENDE BEDEUTUNG DER MENSCHENRECHTE IM ZUGE DES FORTSCHREITENS DER EUROPÄISCHEN INTEGRATION: Das Kapitel beleuchtet den Integrationsprozess und die stufenweise Einbindung von Grundrechten in die europäischen Verträge.
3 WOZU BRAUCHT DIE EU EINE EIGENE GRUNDRECHTECHARTA ...: Hier wird die Notwendigkeit einer eigenen Charta trotz existierender Instrumente wie EMRK und ESC diskutiert und deren rechtspolitische Funktionen dargelegt.
4 VON KÖLN ÜBER TAMPERE BIS NACH NIZZA: DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DER GRUNDRECHTECHARTA: Der Abschnitt beschreibt den Entstehungsprozess, das Konventsverfahren und die dabei aufgetretenen strittigen Punkte.
5 STRUKTUR UND INHALT DER GRUNDRECHTECHARTA: Dieses Kapitel analysiert systematisch den Aufbau der Charta sowie die spezifischen Regelungen der einzelnen Kapitel I bis VII.
6 RECHTSVERGLEICHENDE WÜRDIGUNG: Hier erfolgt ein detaillierter Vergleich der liberalen Rechte mit der EMRK sowie der sozialen Rechte mit der ESC.
7 DER GELTUNGSBEREICH DER GRUNDRECHTECHARTA: Das Kapitel klärt den persönlichen, sachlichen und unionsexternen Geltungsbereich und das Verhältnis zu anderen Grundrechtsquellen.
8 DIE (INDIREKTE) RECHTSWIRKUNG DER BIS DATO UNVERBINDLICHEN GRUNDRECHTECHARTA: Untersucht wird die faktische Bedeutung der GRC in der Rechtsprechung durch EuGH, EuG und nationale Gerichte vor ihrer formalen Verbindlichkeit.
9 DIE GRUNDRECHTECHARTA ALS BESTANDTEIL DER ZUKÜNFTIGEN VERFASSUNG FÜR EUROPA: Erörtert werden die Konsequenzen einer Inkorporierung der Charta in eine künftige europäische Verfassung.
10 GESELLSCHAFTSPOLITISCHE ASPEKTE: Dieses Kapitel reflektiert die Einordnung der GRC als konservativ oder sozialgestaltend vor dem Hintergrund gesellschaftspolitischer Erwartungen.
11 FAZIT: Die Schlussbetrachtung fasst den Wert der GRC als Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes zusammen und weist auf systematische Unzulänglichkeiten hin.
Grundrechtecharta, Europäische Union, EMRK, Europäische Sozialcharta, Konventsverfahren, Menschenrechte, Bürgerrechte, Integrationsprozess, Rechtsvergleich, Grundrechtsschutz, Europäische Verfassung, Rechtssicherheit, Justizielle Rechte, Solidarität, Gemeinschaftsrecht
Die Arbeit befasst sich mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRC), ihrer Entstehungsgeschichte, ihrer systematischen Struktur sowie ihrer Bedeutung für den europäischen Menschenrechtsschutz.
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der GRC, ihrem Rechtsvergleich mit EMRK und ESC, ihrem Geltungsbereich, der (indirekten) Rechtswirkung sowie ihrer gesellschaftspolitischen Einordnung.
Das Ziel ist es, den Mehrwert der GRC als „Krönung“ des europäischen Integrationsprozesses im Bereich der Grundrechte kritisch zu hinterfragen und deren Funktion sowie künftige Rolle zu beleuchten.
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse des Entstehungs- und Integrationskontexts sowie einen rechtsvergleichenden Ansatz zwischen der GRC und bestehenden Menschenrechtsinstrumenten.
Der Hauptteil analysiert die Notwendigkeit der GRC, ihre Entstehung im Konventsverfahren, ihre inhaltliche Struktur, den Vergleich mit EMRK und ESC sowie ihre tatsächliche Wirkung in der gerichtlichen Praxis.
Wichtige Schlagworte sind Grundrechtecharta, Europäische Union, Menschenrechte, Rechtsvergleich, EMRK, ESC, Konventsverfahren und europäische Verfassung.
Der Begriff wird kritisiert, da er auf rationaler Bewusstheit zu basieren scheint, was die Rechte von Ungeborenen oder Menschen mit geistiger Behinderung in Frage stellen könnte.
Die GRC weicht von der klassischen Zweiteilung in zivile/politische Rechte und wirtschaftliche/soziale Rechte ab, indem sie diese in einem gemeinsamen Katalog zusammenfasst.
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