Magisterarbeit, 2005
161 Seiten, Note: 1,0
Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
Die Magisterarbeit befasst sich mit der Erinnerungskultur des 20. Juli 1944 in der Bundesrepublik Deutschland. Sie analysiert, wie das Attentat auf Adolf Hitler in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen rezipiert wurde und welche Rolle es für die Entwicklung des Geschichtsbildes der Deutschen spielte.
Die Einleitung führt in das Thema ein und erläutert den Stellenwert des 20. Juli in der deutschen Geschichte und Erinnerungskultur. Sie stellt die Forschungsfrage und die methodische Vorgehensweise der Arbeit dar.
Kapitel II beleuchtet die Rahmenbedingungen des Erinnerns. Es analysiert die äußeren Rahmenbedingungen, wie z.B. Hitlers langer Schatten und der Umgang der Alliierten mit dem Attentat, sowie die politischen und justitiellen Rahmenbedingungen, die die Erinnerung an den 20. Juli prägten.
Kapitel III behandelt die Anerkennung des 20. Juli. Es untersucht die Rezeption des Attentats in der Historiographie, in den offiziellen Gedenkreden und in den Medien.
Kapitel IV befasst sich mit den Kontroversen um die politischen Zielvorstellungen und Motive des 20. Juli. Es analysiert die unterschiedlichen Perspektiven auf die politischen Ziele der Verschwörer, die in der Historiographie, den offiziellen Reden und den Medien vertreten wurden.
Kapitel V beleuchtet das Verblassen der Erinnerung. Es untersucht, wie sich die Rezeption des 20. Juli in der neueren Historiographie, in den jüngsten Gedenkreden und in den Medien verändert hat.
Die Magisterarbeit befasst sich mit den Schlüsselbegriffen Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein, 20. Juli 1944, Widerstand, Attentat auf Hitler, Bundesrepublik Deutschland, Historiographie, Gedenkreden, Medien, politische Zielvorstellungen, Motive.
Das Attentat von Stauffenberg bot der Bundesrepublik ein Leitbild vom „anderen Deutschland“ und dem „Aufstand des Gewissens“ als Kontrast zu den NS-Verbrechen.
Elser verübte bereits 1939 ein Attentat auf Hitler, erhielt aber in der frühen bundesrepublikanischen Erinnerungskultur weit weniger Anerkennung als die Verschwörer des 20. Juli.
Dieser Prozess war juristisch entscheidend für die Rehabilitation der Widerstandskämpfer, da er feststellte, dass der Widerstand gegen Hitler kein Hochverrat war.
Während der 20. Juli anfangs staatlich zelebriert wurde, stellt die Arbeit in jüngerer Zeit eine gewisse Marginalisierung in Gedenkreden und eine mediale Expansion (z.B. im TV) fest.
Die Arbeit untersucht, wie die Alliierten den 20. Juli zunächst mit Skepsis betrachteten und wie dies die spätere deutsche Erinnerung beeinflusste.
Nein, obwohl er seit 1952 jährlich staatlich gewürdigt wird, wurde er nie zu einem gesetzlichen Feiertag erhoben.
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