Diplomarbeit, 2003
77 Seiten, Note: 14 Punkte (1-)
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1 Vorbemerkung
2 Einführung
2.1 Allgemeines
2.2 Struktur der Arbeit
2.3 Historischer Kontext
2.4 Inhaltliche Analyse
2.4.1 Rechtliche Grundlagen der Präsidialgesetzgebung
2.4.2 Dekretalgesetzgebung Oktober 1940 – April 1945
2.4.3 Dekrete der unmittelbaren Nachkriegszeit April 1945 – 28. Oktober 1945
2.4.4 Straffreistellungsgesetz
2.5 Rechtliche Kontinuität der Dekrete als Staatsgrundlage
2.5.1 Fortgeltung der Dekrete
2.5.2 Demokratische Legitimation der Dekretalgesetzgebung
2.6 Bestandsaufnahme
3 Völkerrechtliche Einordnung
3.1 Der Vertreibungs- und Aussiedlungskomplex
3.1.1 Verantwortlichkeit der Alliierten
3.1.2 Verantwortlichkeit der Tschechoslowakei
a) Eigenständiger Beitrag
b) Rechtfertigung
c) Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord
3.2 Die Vermögenskonfiskation
3.2.1 Konfiskation als Maßnahme des Wirtschaftskrieges
3.2.2 Konfiskation als Reparation
3.2.3 Konfiskation als Restitution
3.2.4 Konfiskation als Repressalie und Bestrafung
3.2.5 Konfiskation als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
3.2.6 Konfiskation als Bestandteil des Völkermordes
3.3 Die Ausbürgerung
3.4 Sonstige diskriminierende Maßnahmen
3.5 Zwischenergebnis
4 Europarechtliche Perspektiven
4.1 Prüfungsmaßstab
4.2 Anforderungen des acquis communautaire
4.2.1 Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechtes
a) Staatsangehörigkeit
b) Diskriminierungsverbot beim Eigentumserwerb im Kontext der Grundfreiheiten des EG-Vertrages
(1) Niederlassungsfreiheit, Art. 43 EGV
(2) Freizügigkeit, Art. 39 EGV
(3) Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs, Art. 56 EGV
4.2.2 Verfahrensrecht
a) Nichtigkeitsklage gem. Art. 230 EGV
b) Untätigkeitsklage gem. Art. 232 EGV
c) Vorabentscheidung gem. Art. 234 EGV
4.2.3 Kompatibilität der Dekretal- und Restitutionsgesetzgebung mit Art. 6 EUV
a) Staatsbürgerschaft
b) Vermögenskonfiskationen
(1) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
(2) UN-Menschenrechtsausschuss
c) Straffreiheitsgesetz
(1) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
(2) UN-Menschenrechtsausschuss
d) Retributionsdekret
4.3 Minderheitenschutz
4.3.1 Unmittelbare diskriminatorische Auswirkungen
4.3.2 Mittelbare diskriminatorische Auswirkungen
5 Zusammenfassung
6 Standpunkte
6.1 Tschechische Republik
6.2 Bundesrepublik Deutschland
6.3 Europäisches Parlament
6.4 Europäische Kommission
6.5 Sudetendeutsche Landsmannschaft
7 Lösungsansatz
7.1 Europäische Dimension
7.2 Lösungsmöglichkeiten
7.2.1 Globalentschädigung
7.2.2 Staatliche Wiedergutmachung
7.2.3 Gemischter Fond
8 Fazit
Die Arbeit untersucht die völker- und europarechtliche Kompatibilität der Beneš-Dekrete sowie des Straffreistellungsgesetzes im Hinblick auf den EU-Beitritt der Tschechischen Republik, um mögliche Auswirkungen auf die Unionsmitgliedschaft und die Rechtsstellung der Sudetendeutschen zu analysieren.
2.4.2 Dekretalgesetzgebung Oktober 1940 – April 1945
Die von 1940 - 1944 herausgegebenen Dekrete hatten die Lösung der provisorischen staatlichen Leitung zum Inhalt, wie die Festlegung des Staatsbudgets oder die Konstituierung der Militäreinheiten. Ab 1944 wurde mit Hilfe dieser Dekrete systematisch die Nachkriegsgesetzgebung in konstitutioneller, politischer und wirtschaftlicher Hinsicht vorbereitet. Hauptaufgaben waren die Formulierung der rechtlichen Kontinuität der ČSR, die Einsetzung von Volksgerichten zur Bestrafung von Kollaborateuren und Kriegsverbrechern, die Requirierung feindlichen Vermögens und die Entziehung der Staatsbürgerschaft der deutschen und ungarischen Minderheit zur Vorbereitung von deren Aussiedlung.
Vorbemerkung: Der Autor legt dar, dass die Arbeit rein juristisch ausgerichtet ist und keine politischen oder historischen Wertungen anstrebt.
Einführung: Die Einleitung beleuchtet die historische Belastung des deutsch-tschechischen Verhältnisses durch die Beneš-Dekrete und steckt den rechtlichen Prüfungsrahmen für den EU-Beitritt ab.
Völkerrechtliche Einordnung: Dieses Kapitel analysiert die Vertreibungs- und Enteignungskomplexe unter dem Gesichtspunkt des Völkerrechts, insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Europarechtliche Perspektiven: Hier wird geprüft, ob die fortbestehenden Dekrete mit den Grundsätzen des EU-Rechts und der Beitrittsreife der Tschechischen Republik vereinbar sind.
Zusammenfassung: Der Autor fasst die zentralen juristischen Erkenntnisse zusammen, insbesondere die fehlende unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Recht auf die historischen Konfiskationsakte.
Standpunkte: Die unterschiedlichen rechtlichen und politischen Positionen der Tschechischen Republik, Deutschlands, der EU-Institutionen und der Sudetendeutschen Landsmannschaft werden gegenübergestellt.
Lösungsansatz: Es werden verschiedene Modelle zur Bewältigung der noch offenen vermögensrechtlichen und humanitären Fragen diskutiert, darunter Globalentschädigungen und Fondsmodelle.
Fazit: Das Fazit unterstreicht die Verantwortung der EU, humanitäre Grundfragen im Prozess der europäischen Einigung nicht hinter Machtinteressen zurücktreten zu lassen.
Beneš-Dekrete, Straffreistellungsgesetz, EU-Osterweiterung, Völkerrecht, Völkermord, Vermögenskonfiskation, Restitution, Minderheitenschutz, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, acquis communautaire, Tschechische Republik, Sudetendeutsche, Rechtsstaatlichkeit, Staatsbürgerschaft, Diskriminierungsverbot.
Die Arbeit behandelt die juristische Vereinbarkeit der sogenannten Beneš-Dekrete und des tschechoslowakischen Straffreistellungsgesetzes mit dem Völker- und Europarecht im Zuge des Beitritts der Tschechischen Republik zur Europäischen Union.
Zentrale Felder sind das Völkerrecht (Status der Vertreibung und Enteignung), das Europarecht (Beitrittskriterien, Diskriminierungsverbote) und der Minderheitenschutz unter dem Gesichtspunkt der europäischen Wertegemeinschaft.
Das Ziel ist die Prüfung, ob die noch existierenden Rechtsinstrumente aus der Nachkriegszeit ein rechtliches Hindernis für den EU-Beitritt der Tschechischen Republik darstellen oder deren Mitgliedschaft in der EU beeinträchtigen könnten.
Die Arbeit verfolgt eine rein juristische Analyse unter Berücksichtigung von Völkerrechtsgrundsätzen, europäischen Vertragswerken sowie einschlägiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des UN-Menschenrechtsausschusses.
Der Hauptteil gliedert sich in eine völkerrechtliche Einordnung der Enteignungen und Vertreibungen sowie eine europarechtliche Prüfung, ob die tschechische Gesetzgebung gegen die Beitrittsvoraussetzungen der EU verstößt.
Die zentralen Begriffe umfassen Beneš-Dekrete, Restitution, Völkerrechtswidrigkeit, Minderheitenschutz, EU-Rechtsstaatlichkeit und die völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit.
Viele der untersuchten Enteignungsakte werden von internationalen Gerichten als abgeschlossene Vorgänge (instantaneous acts) vor Inkrafttreten der jeweiligen Menschenrechtskonventionen gewertet, was zu einer Ablehnung der Zuständigkeit ratione temporis führt.
Das Gesetz wird als Hindernis für eine rechtsstaatliche Aufarbeitung von Tötungsdelikten und Kriegsverbrechen kritisiert, da es durch seine pauschale Wirkung die strafrechtliche Verfolgung erschwert und somit im Widerspruch zu europäischen Grundwerten steht.
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