Diplomarbeit, 2005
88 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung
2 Grundlagen des neuen kommunalen Rechnungswesens
2.1 Wesentliche Eckpunkte des neuen Kommunalen Finanzmanagements
2.2 Das Drei-Komponenten-System des NKF
2.2.1 Die Vermögensrechnung
2.2.2 Die Ergebnisrechnung
2.2.3 Die Finanzrechnung
3 Erfassung und Bewertung kommunales Vermögen und Schulden
3.1 Erfassung
3.1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
3.1.1.1 Vollständigkeit
3.1.1.2 Richtigkeit
3.1.1.3 Klarheit und Nachprüfbarkeit
3.1.1.4 Wirtschaftlichkeit
3.1.2 Prozess der Erfassung
3.1.2.1 Inventurrahmenplan
3.1.2.1.1 Zeitplan
3.1.2.1.2 Sachplan
3.1.2.1.3 Personalplan
3.1.2.2 Durchführung der Inventur
3.1.2.2.1 Buch- und Beleginventur
3.1.2.2.2 Körperliche Inventur
3.1.2.3 Aufstellung des Inventars
3.2 Bewertung
3.2.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Bewertung
3.2.1.1 Vollständigkeit und Verrechnungsverbot
3.2.1.2 Bilanzidentität
3.2.1.3 Stetigkeit der Bewertung
3.2.1.4 Fortführung der Tätigkeit
3.2.1.5 Einzelbewertung
3.2.1.5.1 Bewertungsvereinfachungsverfahren
3.2.1.5.1.1 Festbewertung
3.2.1.5.1.2 Gruppenbewertung
3.2.1.5.1.3 Sofortabschreibung
3.2.1.5.1.4 Verbrauchsfolgeverfahren
3.2.1.5.1.5 Durchschnittsbewertung
3.2.1.6 Vorsichtsprinzip
3.2.1.6.1 Realisationsprinzip
3.2.1.6.2 Imparitätsprinzip
3.2.1.7 Periodisierungsprinzip
3.2.2 Bilanzgliederung
3.2.3 Wahl des Wertansatzes in der Eröffnungsbilanz
3.2.4 Abschreibungen
3.2.4.1 Zulässige Abschreibungsmethoden
3.2.4.1.1 Lineare Abschreibung
3.2.4.1.2 Degressive Abschreibung
3.2.4.1.3 Leistungsabschreibung
3.2.4.1.4 Kombination von Abschreibungsmethoden
3.2.4.2 Bestimmung der Nutzungsdauer
3.3 Bewertung von kommunalen Vermögens
3.3.1 Bebaute / Unbebaute Grundstück
3.3.1.1 Ertragswertverfahren
3.3.1.2 Sachwertverfahren
3.3.1.3 Vergleichswertverfahren
3.3.2 Übriges Infrastrukturvermögen
3.3.2.1 Grün- und Parkanlagen, Sport- und Spielplätze und andere Freiflächen
3.3.2.2 Landwirtschaftlich genutzte Flächen
3.3.2.3 Straßen und Plätze
3.3.3 Bewegliches Sachanlagevermögen
3.3.3.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.3.3.2 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
3.3.3.3 Fahrzeuge
3.3.3.4 Anlagen und Maschinen
3.3.3.4.1 Anlagen der Abwasserentsorgung
3.3.3.4.2 Anlagen der Verkehrstechnik
3.3.4 Immaterielle Vermögensgegenstände
3.3.5 Finanzanlagen
3.3.6 Umlaufvermögen
3.3.7 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
3.4 Bewertung der Schulden
3.4.1 Eigenkapital
3.4.2 Sonderposten
3.4.3 Rückstellungen
3.4.3.1 Pensionsrückstellungen
3.4.3.1.1 Unterstützungskasse / (Bayer.) Versorgungsverband
3.4.3.1.2 Pensionskasse / Versicherungsunternehmen
3.4.3.1.3 Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtung
3.4.3.2 Aufwandsrückstellungen
3.4.4 Verbindlichkeiten
3.4.5 Passive Rechnungsabgrenzung
4 Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht die Herausforderungen und Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden bayerischer Kommunen bei der Umstellung auf ein neues, doppisches Haushalts- und Rechnungswesen, um eine solide Basis für eine Eröffnungsbilanz zu schaffen.
3.1.1.2 Richtigkeit
Richtigkeit bedeutet, dass die durch die Inventur ermittelten Angaben sachlich zutreffend sind und mit den Tatsachen übereinstimmen müssen. Falls Inventur- und Inventarangaben durch subjektive Einflüsse geprägt sind, gilt der Grundsatz der Willkürfreiheit. Dieser besagt, dass sowohl für den Mengennachweis als auch für die Bewertung alle vorhandenen Informationen zur sachgerechten Identifizierung bereitgestellt werden müssen.
1 Einleitung: Die Arbeit thematisiert den notwendigen Reformprozess des kommunalen Rechnungswesens hin zur Doppik oder erweiterten Kameralistik in Bayern.
2 Grundlagen des neuen kommunalen Rechnungswesens: Es werden die Eckpunkte des NKF sowie das Drei-Komponenten-System erläutert, das als neue Basis für die kommunale Finanzsteuerung dient.
3 Erfassung und Bewertung kommunales Vermögen und Schulden: Dies ist der Hauptteil, in dem detaillierte Verfahren und Grundsätze für die Inventur, Bewertung und Bilanzierung von Vermögensgegenständen und Schulden erläutert werden.
4 Zusammenfassung: Das Fazit stellt fest, dass die Reform des kommunalen Haushaltsrechts zwar herausfordernd ist, jedoch eine notwendige Voraussetzung für ein modernes Finanzmanagement und zukunftsfähiges Wirtschaften darstellt.
Doppik, Eröffnungsbilanz, Kommunales Rechnungswesen, Inventur, Anlagenbewertung, Ressourcenverbrauch, NKF, Bilanzierung, Abschreibung, Haushaltsreform, Inventar, Sonderposten, Rückstellungen, Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung.
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik und den Anforderungen bei der Erfassung und Bewertung von Vermögen und Schulden bayerischer Kommunen im Kontext der Einführung eines modernen, doppischen Haushalts- und Rechnungswesens.
Die zentralen Themen sind die Inventurplanung und -durchführung, die Bewertungsgrundsätze nach Handelsgesetzbuch und speziellen kommunalen Verordnungen sowie die Strukturierung der neuen Bilanzkomponenten.
Ziel ist es, einen fundierten Leitfaden und theoretischen Rahmen zu bieten, wie Kommunen in Bayern ihre Bestände für die Eröffnungsbilanz rechtssicher erfassen und bewerten können.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Literaturanalyse und der Anwendung betriebswirtschaftlicher Grundsätze (wie der GoB) auf den spezifischen Kontext der öffentlichen Verwaltung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Inventurprozesse, die allgemeinen Bewertungsgrundsätze sowie die spezifische Bewertung von verschiedenen Anlagegütern, vom Grundstück über Infrastrukturvermögen bis hin zu Pensionsrückstellungen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kommunales Finanzmanagement, Eröffnungsbilanz, Inventur, Bewertungsvorschriften und Ressourcenverbrauch charakterisiert.
Für bayerische Kommunen wird empfohlen, sich bei der Bewertung des Anlagevermögens primär an den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu orientieren, unter Berücksichtigung von Bewertungsvereinfachungen und planmäßigen Abschreibungen.
Die Unterscheidung ist notwendig, da die einzelnen Komponenten einer Straße (wie Decke, Tragschicht, Beleuchtung) unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen und eine Einzelbewertung die tatsächlichen Wertverhältnisse präziser abbildet.
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