Bachelorarbeit, 2017
53 Seiten, Note: 2,0
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten, die beim Homeoffice auftreten. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Homeoffice umfassend zu analysieren und die relevanten Rechtsnormen zu beleuchten.
Im ersten Kapitel werden die unterschiedlichen Formen von Homeoffice definiert und die Verbreitung des Homeoffice sowohl national als auch international analysiert. Das zweite Kapitel widmet sich den Vorteilen und Risiken des Homeoffice aus Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Anschließend werden die arbeitsrechtlichen Besonderheiten beim Homeoffice beleuchtet, die die Statusfrage, die Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzbestimmungen, den Datenschutz, die Mitbestimmung des Betriebsrates, das Zutrittsrecht und die Haftung sowie die Kosten im Homeoffice betreffen. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit den sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten des Homeoffice, insbesondere mit der Frage der Statusbestimmung und der Unfallversicherung. Abschließend werden Reformbedarf und Reformmöglichkeiten im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Homeoffice aufgezeigt.
Homeoffice, Telearbeit, Arbeitnehmerstatus, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Datenschutz, Datensicherheit, Mitbestimmung, Betriebsrat, Unfallversicherung, Sozialversicherung, Reformbedarf
Im Gegensatz zu den Niederlanden, wo seit 2015 ein gesetzlicher Anspruch besteht, ist dies in Deutschland aktuell noch Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen und Reformbedarfs.
Ja, Unfälle im Homeoffice können als Arbeitsunfälle gelten, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Die Abgrenzung zu privaten Wegen im Haus ist jedoch oft komplex.
Der Arbeitgeber muss technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, wie Zutritts-, Zugangs- und Weitergabekontrollen, um den Schutz von Beschäftigten- und Kundendaten zu gewährleisten.
Ja, der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Homeoffice, der Gestaltung der Arbeitszeit und der Nutzung technischer Überwachungseinrichtungen.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen oder die Kosten zu erstatten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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