Bachelorarbeit, 2016
48 Seiten, Note: 1,3
1 Problemstellung und Vorgehensweise der Arbeit
2 Verrechnungspreise
2.1 Funktion und Missbrauchsmöglichkeiten von Verrechnungspreisen
2.2 Rahmenbedingungen im nationalen Steuerrecht
2.3 Rahmenbedingungen im internationalen Steuerrecht
2.4 Methoden zur Festlegung von Verrechnungspreisen
3 Die Kostenaufschlagsmethode – Vorgehensweise
3.1 Anwendungsbereiche der Kostenaufschlagsmethode
3.2 Problematik der Gesellschafterkosten
3.2.1 Verrechnungsfähige Leistungen
3.2.2 Nicht verrechnungsfähige Leistungen
4 Ermittlung einer geeigneten Kostenbasis und eines geeigneten Aufschlagssatzes
4.1 Festlegung der Kostenbasis
4.1.1 Problematik des Kostenbegriffs
4.1.2 Die Problematik des Kostenrechnungssystems
4.1.3 Voll- und Teilkosten
4.2 Festlegung des Gewinnaufschlags
4.2.1 Beaufschlagbare und nicht beaufschlagbare Leistungen
4.2.2 Gewinnbegriff
4.2.3 Der Kostenaufschlag im Rahmen des Fremdvergleichs
4.2.4 Höhe des Gewinnaufschlags
5 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht theoretisch die Kostenaufschlagsmethode als Standardinstrument zur Ermittlung internationaler Verrechnungspreise. Das primäre Ziel besteht in einer kritischen Analyse der Vorgehensweise zur Ermittlung einer angemessenen Kostenbasis sowie des korrespondierenden Gewinnaufschlags unter Berücksichtigung aktueller steuerrechtlicher Rahmenbedingungen.
2.1 Funktion und Missbrauchsmöglichkeiten von Verrechnungspreisen
Die Expansion in andere Länder ist eine von vielen Konzernen genutzte Wachstumsstrategie. Die Ausweitung des Geschäftsgebiets erfolgt meist durch Gründung oder den Kauf von Gesellschaften in den (noch) fremden Staaten. Diese Tochtergesellschaften bilden, zusammen mit dem Besitzunternehmen – der Muttergesellschaft – sowie den anderen Schwestergesellschaften, einen Konzern.
Obwohl Konzerne als zusammenhängende, wirtschaftliche Gebilde gesehen werden können, unterliegen die einzelnen Konzernunternehmen der Besteuerung in den jeweiligen Ansässigkeitsstaaten und stellen somit eigenständige Steuersubjekte dar. Da Deutschland als Hochsteuerland gilt, ist es aus Sicht eines Konzerns sinnvoll, Leistungen und Waren eines verbundenen Unternehmens in einem Niedrigsteuerland zu überteuerten Preisen an ein verbundenes Unternehmen in Deutschland zu erbringen oder zu verkaufen. Dadurch wird ein Großteil des Gewinns der deutschen Gesellschaft in das Niedrigsteuerland transferiert. Auf diese Weise erreicht der Gesamtkonzern eine niedrigere Besteuerung des Gesamtgewinns.
Ein einfaches Beispiel: Ein Mutterunternehmen, mit Sitz in Deutschland, hält 100% der Anteile an einem Tochterunternehmen in Polen. Der Gewinn kommt durch Verkauf der Produkte an fremde Dritte zustande, indem in Polen hergestellte Produkte an das deutsche Unternehmen verkauft und dort weiter vertrieben werden. Die zugrunde gelegten Verrechnungspreise, also die Beträge welche vom deutschen an das polnische Unternehmen entrichtet werden, betragen 1€ pro Stück, bei einer Menge von 100 Mio. Stück pro Jahr. Das deutsche Unternehmen verkauft die Produkte für einen Preis von 2€ pro Stück in Deutschland weiter.
1 Problemstellung und Vorgehensweise der Arbeit: Einführung in die Bedeutung von Verrechnungspreisen als zentrales Thema der internationalen Besteuerung und Darstellung des methodischen Vorgehens der Arbeit.
2 Verrechnungspreise: Erläuterung der steuerlichen Relevanz, der Missbrauchsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
3 Die Kostenaufschlagsmethode – Vorgehensweise: Detaillierte Beschreibung der Funktionsweise, der Anwendungsbereiche und der Unterscheidung zwischen verrechnungsfähigen und nicht verrechnungsfähigen Kosten.
4 Ermittlung einer geeigneten Kostenbasis und eines geeigneten Aufschlagssatzes: Tiefgehende Analyse der Wahlmöglichkeiten bei Kostenrechnungssystemen und Gewinnbegriffen sowie der Problematik der Bestimmung eines fremdvergleichskonformen Gewinnaufschlags.
5 Schlussbetrachtung: Zusammenfassende kritische Würdigung der Kostenaufschlagsmethode als Instrument zur Verrechnungspreisbestimmung unter Berücksichtigung der festgestellten Mängel und Praxisanforderungen.
Verrechnungspreise, Kostenaufschlagsmethode, Fremdvergleichsgrundsatz, Internationales Steuerrecht, Kostenbasis, Gewinnaufschlag, Konzern, Kostenrechnung, Transferpreise, Funktionsanalyse, Risikoanalyse, Steuerplanung, Doppelbesteuerung, Betriebswirtschaftliche Grundsätze, Konzernumlage.
Die Arbeit befasst sich mit der theoretischen Untersuchung der Kostenaufschlagsmethode als Instrument zur Ermittlung von steuerlichen Verrechnungspreisen im internationalen Konzernumfeld.
Die Schwerpunkte liegen auf der Bestimmung einer angemessenen Kostenbasis, der Festlegung des Gewinnaufschlags sowie der kritischen Analyse unter dem Aspekt des Fremdvergleichsgrundsatzes.
Das Ziel ist es, die Funktionsweise der Kostenaufschlagsmethode darzustellen, die Methoden zur Ermittlung der Kostenbasis und des Zuschlagssatzes zu prüfen und dabei mögliche Schwachstellen und Konfliktpunkte aufzuzeigen.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse unter Heranziehung aktueller Gesetzestexte, Rechtsprechungen sowie einschlägiger wirtschaftswissenschaftlicher Fachliteratur.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Kostenbasis (inkl. Kostenbegriffe und -systeme) sowie die Festlegung des Gewinnaufschlags (inkl. der Problematik der Fremdvergleichs-Methodik).
Wesentliche Begriffe sind Verrechnungspreise, Kostenaufschlagsmethode, Fremdvergleichsgrundsatz, internationale Besteuerung und Funktionsanalyse.
Da verschiedene Systeme (Ist-, Normal- oder Plankosten) zu unterschiedlichen Kostenbasen führen, beeinflusst die Wahl maßgeblich die Höhe des Verrechnungspreises und damit das steuerliche Risiko der Anerkennung durch die Finanzverwaltung.
Dies sind Leistungen innerhalb eines Konzerns, die ausschließlich der Gesellschafterfunktion dienen (z.B. Konzernleitung) und daher nicht an Tochterunternehmen weiterverrechnet werden dürfen, da sie keinen wirtschaftlichen Nutzen für diese darstellen.
Obwohl in der Praxis oft pauschale Aufschläge (z.B. 5-10%) akzeptiert werden, warnt die Arbeit davor, da diese ohne Berücksichtigung des konkreten Funktions- und Risikoprofils des Unternehmens das Risiko einer Korrektur durch die Finanzverwaltung bergen.
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