Masterarbeit, 2016
103 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Hintergrund und Einordnung in den Gesamtkontext
2.1 Die UN-Behindertenrechtskonvention
2.2 Inklusion aus soziologischer und systemtheoretischer Sicht
2.3 Betrachtung und Abgrenzung der Begriffe Integration und Inklusion
2.4 Zwischenfazit
3. Umgang in der Kinder- und Jugendhilfe mit seelischer Behinderung
3.1 Die Anwendung des § 35a SGB VIII
3.2 Entwicklung der Fallzahlen und gesellschaftlicher Bedarf
3.3 Zuständigkeiten und Schnittstellen gegenüber anderen Rechtskreisen
3.4 Empirische Umfrage bei Jugendämtern und Trägern im Rheinland
3.5 Zwischenfazit
4. Am Horizont: Die „Große Lösung im SGB VIII“
4.1 Chancen und Herausforderungen
4.2 Überlegungen zur Realisierung
4.3 Aktueller Stand der Planung und Umsetzung
5. Fazit
Die Arbeit untersucht die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Das primäre Ziel ist es, die Chancen und Herausforderungen einer sogenannten „großen Lösung“ – der Zusammenführung aller Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe – kritisch zu beleuchten und auf Basis einer empirischen Umfrage bei Jugendämtern und Trägern im Rheinland Perspektiven für die Umsetzung zu erörtern.
2.2 Inklusion aus soziologischer und systemtheoretischer Sicht
Inklusion ist ein großes Wort und ein internationales Vorhaben, bei dem jedoch bislang nur wenig geklärt und kaum transparent ist, welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben. Der Bezug auf den Begriff Inklusion gehört inzwischen zur „political correctness“ und die Debatten um dieses Thema werden mit viel Emotionalität und unter normativen sowie moralischen Gesichtspunkten geführt. Gerade in Deutschland scheint es mit Rückblick auf die Geschichte des zweiten Weltkriegs nun bzgl. der Inklusion eine Art vorauseilenden Gehorsam zu geben. Als Grundvorstellung und Zielsetzung der Inklusion wird mit Bezug auf die UN-BRK ein Umdenken der gesamten Gesellschaft gefordert, bei dem Behinderungen als normaler (nicht defizitärer) Bestandteil unserer Gesellschaft gesehen werden. Es wird davon ausgegangen, dass sie als Quelle für kulturelle Vielfalt und Bereicherung verstanden werden können, was auch als Diversity-Ansatz bezeichnet wird.
Im Zuge dessen soll in der Gesellschaft ein Verständnis und ein Bewusstsein für die Entwicklung von Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den barrierefreien Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen für Menschen mit Behinderung selbstverständlich ermöglichen. Aus dieser Sichtweise wird eine Behinderung nicht als eine individuelle Eigenschaft von Personen verstanden, sondern als ein Konstrukt mit Bezug auf den jeweiligen Kontext. Individuelle Beeinträchtigungen werden erst dann relevant, wenn sie durch Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Umweltfaktoren negative Resultate für die Betroffenen hervorrufen. Das bedeutet, dass eine Person eine Benachteiligung haben kann (z.B. Kleinwüchsigkeit), aber nur dadurch eine Behinderung entsteht, wenn die Umwelt nicht so organisiert ist, dass darauf Rücksicht genommen wird (z.B. Höhe von Bildschirm und Tastenfeld eines Geldautomaten). Entsprechende Barrieren in verschiedenster Hinsicht sollen im Zuge der Inklusion abgebaut werden, damit sich Menschen mit Behinderung aus eigener Kraft und selbstbestimmt in unserer Gesellschaft zurechtfinden können.
1. Einleitung: Die Einleitung begründet die Relevanz des Themas Inklusion im Sozialmanagement und erläutert den Aufbau der Arbeit sowie die methodische Herangehensweise.
2. Hintergrund und Einordnung in den Gesamtkontext: Dieses Kapitel verortet das Konzept der Inklusion vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und beleuchtet es aus soziologischer und systemtheoretischer Perspektive.
3. Umgang in der Kinder- und Jugendhilfe mit seelischer Behinderung: Hier wird der Status quo der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII analysiert, inklusive einer empirischen Umfrage zur Praxis der Leistungserbringung.
4. Am Horizont: Die „Große Lösung im SGB VIII“: Dieses Kapitel diskutiert das Vorhaben, Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach der Jugendhilfe zusammenzufassen, und beleuchtet Chancen, Herausforderungen sowie den aktuellen Stand der politischen Planung.
5. Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und betont die Notwendigkeit eines moderaten, schrittweisen Inklusionsprozesses, der fachliche Spezialisierung mit einer inklusiven Grundhaltung verbindet.
Inklusion, Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, Eingliederungshilfe, § 35a, UN-Behindertenrechtskonvention, große Lösung, Teilhabe, Sozialmanagement, Integration, Leistungserbringung, Jugendamt, Behinderung, Systemtheorie, Sozialhilfe.
Die Arbeit widmet sich der Inklusion von Menschen mit Behinderung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere mit Blick auf die damit verbundenen Chancen, Herausforderungen und notwendigen Perspektiven für die soziale Arbeit.
Zentrale Themen sind die UN-Behindertenrechtskonvention, die gesetzlichen Regelungen des § 35a SGB VIII, die systemtheoretische Einordnung von Inklusion und die politische Debatte um die sogenannte „große Lösung“.
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob und wie das Ideal der Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe zu einem realistischen Ziel werden kann und welche Kernaspekte – insbesondere im Hinblick auf Strukturen und Bedarfe – dabei berücksichtigt werden müssen.
Der Autor führt eine empirische Umfrage bei Jugendämtern und Trägern im Rheinland durch, um Praxis-Eindrücke zu Verfahrensweisen und zur Einschätzung der „großen Lösung“ zu gewinnen und diese mit fachtheoretischen Überlegungen zu verknüpfen.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung (Inklusion vs. Integration), die Analyse des Ist-Zustands der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie die Diskussion zukünftiger Strategien zur Systemzusammenführung.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Inklusion, SGB VIII, § 35a, große Lösung, Teilhabe, Schnittstellenproblematik und Sozialmanagement.
Sie dient als wesentliche Hintergrundbasis und treibende Kraft für die aktuelle Inklusionsdebatte in Deutschland, die den Blick vom defizitorientierten Denken hin zu einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe lenkt.
Die befragten Jugendämter und Träger beurteilen das Konzept rein theoretisch mehrheitlich als sinnvoll, zeigen sich jedoch hinsichtlich der Möglichkeiten einer praktischen Umsetzung eher skeptisch und sehen darin eine „große Hürde“.
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