Masterarbeit, 2013
81 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau
2 Überschuldungstatbestand
2.1 Die Grundlagen des Überschuldungstatbestandes
2.1.1 Der Überschuldungbegriff und sein historischer Wandel
2.1.2 Eine Abgrenzung zu weiteren Insolvenzeröffnungstatbeständen
2.1.3 Die Organpflicht und die Intention des Überschuldungstatbestandes
2.2 Die Überschuldungsfeststellung
2.2.1 Die Fortbestehensprognose
2.2.1.1 Unternehmenskonzept
2.2.1.2 Finanzplanung
2.2.1.3 Gesamtbeurteilung der Fortbestehensprognose
2.2.2 Überschuldungsstatus
2.2.2.1 Ansatz in der Überschuldungsbilanz
2.2.2.1.1 Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes
2.2.2.1.2 Ansatz der Beteiligungen
2.2.2.2 Bewertung in der Überschuldungsbilanz
3 Grundlagen der Unternehmensbewertung
3.1 Eine Einführung in die Unternehmensbewertung
3.1.1 Die Wertkonzeptionen
3.1.2 Funktionen der Unternehmensbewertung
3.1.3 Bewertungsanlässe
3.2 Die Bewertungsmethodik
3.2.1 Substanzwertverfahren
3.2.2 Ertragswertverfahren
3.2.2.1 Ertragsüberschüsse des betriebsnotwendigen Vermögens
3.2.2.1.1 Einflüsse auf finanzielle Überschüsse bei objektivierter Bewertung
3.2.2.1.2 Einflüsse auf finanzielle Überschüsse bei subjektiver Betrachtung
3.2.2.2 Ertragsüberschüsse des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
3.2.2.3 Ermittlung eines Kalkulationszinssatzes
3.2.2.3.1 Bei objektivierter Wertkonzeption
3.2.2.3.2 Bei subjektivem Entscheidungswert
3.2.2.4 Kapitalisierung der zukünftigen Erfolgsgrößen
3.2.3 Discounted Cash Flow-Verfahren
3.2.3.1 Weighted Average Cost of Capital-Ansatz
3.2.3.1.1 Bestimmung der FCF und des Residualwertes
3.2.3.1.2 Ermittlung des gewogenen Kapitalkostensatzes
3.2.3.1.3 Marktwert des Eigenkapitals
3.2.3.2 Adjusted Present Value-Ansatz
4 Herausforderungen der Unternehmensbewertung in der Überschuldungsmessung
4.1 Auswirkungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert
4.1.1 Auswirkungen auf die Bemessung der finanziellen Überschüsse
4.1.1.1 Einfluss aus Synergieeffekten
4.1.1.2 Auswirkungen auf die Finanzierungsannahmen
4.1.1.3 Auswirkungen auf geplante Maßnahmen
4.1.1.4 Einfluss auf Managementfaktoren
4.1.1.5 Probleme bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
4.1.2 Betrachtung der ewigen Rente
4.1.3 Abschließende Würdigung der Einflüsse auf den Geschäftswert
4.2 Auswirkungen auf die Beteiligungen
4.2.1 Einfluss auf künftig entziehbare Zahlungsüberschüsse
4.2.2 Auswirkungen auf den Kapitalisierungszinssatz
4.2.3 Abschließende Würdigung der Beteiligungsbewertung
4.3 Subjektiver vs. objektivierter Unternehmenswert
4.4 Die Zirkularitätsproblematik
5 Fazit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Analyse der Herausforderungen, die sich bei der Unternehmensbewertung im Kontext einer Überschuldungsmessung ergeben, insbesondere bei der Bewertung von Firmenwerten und Unternehmensbeteiligungen zur Abwendung einer Insolvenzeröffnung.
2.1.1 Der Überschuldungbegriff und sein historischer Wandel
Eine Überschuldung stellt neben der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 InsO und der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 Abs. 2 InsO einen der drei Tatbestände dar, der die zwingende Eröffnung eines Insolvenzverfahrens impliziert (§ 16 InsO) und gilt sowohl für juristische Personen als auch für Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person ein persönlich haftender Gesellschafter ist (§ 19 Abs. 1 InsO). Der Begriff der Überschuldung wird nach § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung wie folgt definiert:
„Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“
Dieser sogenannte „modifizierte zweistufige Überschuldungsbegriff“ wurde von Schmidt/Ulmer entwickelt und fand von 1985 bis zur Umstellung der Konkursordnung auf die Insolvenzordnung im Jahre 1994 seine Anwendung in der Rechtsprechung und in der Literatur. Danach erfolgte die Feststellung der Überschuldung neben einer rechnerischen Überschuldungsprüfung, die die fälligen Verbindlichkeiten dem zu Liquidationswerten angesetzten Vermögen einschließlich stiller Reserven gegenüberstellte, auch anhand einer Fortbestehensprognose, wobei eine positive Fortbestehensprognose isoliert betrachtet ausreichte, um im rechtlichen Sinne den Insolvenzauslösetatbestand der Überschuldung zu vermeiden. Mit der Implementierung der Insolvenzordnung am 01.01.1994 entschied sich der Gesetzgeber jedoch zum ersten Mal für eine verschärfte Legaldefinition des „zweistufigen Überschuldungsbegriffs“, der bereits in der Zeit vor dem modifizierten zweistufigen Begriff herrschende Meinung war. Eine Überschuldung lag laut der alten Fassung des § 19 Abs. 2 InsO vor,
„(…) wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt. Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist“.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Unternehmenskrise und Insolvenz ein und erläutert die Relevanz der Überschuldungsprüfung sowie das Ziel und den Aufbau der Arbeit.
2 Überschuldungstatbestand: Dieses Kapitel definiert den Überschuldungstatbestand und die insolvenzrechtliche Feststellung mittels Fortbestehensprognose und Überschuldungsstatus.
3 Grundlagen der Unternehmensbewertung: Hier werden die wesentlichen theoretischen Verfahren der Unternehmensbewertung (Ertragswert- und DCF-Verfahren) und deren Konzeptionen dargestellt.
4 Herausforderungen der Unternehmensbewertung in der Überschuldungsmessung: In diesem Kapitel werden die spezifischen Problematiken bei der Bewertung von Firmenwerten und Beteiligungen unter Krisenbedingungen analysiert.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und hebt die Notwendigkeit einer plausiblen Argumentation bei der Unternehmensbewertung zur Abwendung der Insolvenz hervor.
Überschuldung, Insolvenzrecht, Fortbestehensprognose, Überschuldungsstatus, Unternehmensbewertung, Ertragswertverfahren, Discounted Cash Flow, Firmenwert, Beteiligungsbewertung, Gläubigerschutz, Liquidationswert, Zirkularitätsproblematik, Sanierung, Insolvenzordnung, Unternehmenskrise.
Die Arbeit behandelt die komplexe Problematik der Unternehmensbewertung für Unternehmen, die sich in einer kritischen finanziellen Lage befinden und bei denen ein möglicher Überschuldungstatbestand gemäß Insolvenzordnung geprüft werden muss.
Die zentralen Themen umfassen das deutsche Insolvenzrecht im Kontext der Überschuldung, die betriebswirtschaftliche Feststellung der Überschuldung sowie die Anwendung spezieller Bewertungsmethoden unter Unsicherheit.
Das Ziel ist es, die methodischen Herausforderungen bei der Bewertung von Aktivposten wie dem Firmenwert und Unternehmensbeteiligungen im Überschuldungsstatus zu analysieren, um aufzuzeigen, wie durch eine fundierte Bewertung eine drohende Insolvenzeröffnung abgewendet werden kann.
Die Arbeit nutzt eine Literatur- und Theorieanalyse sowie die kritische Auseinandersetzung mit IDW-Standards und insolvenzrechtlichen Definitionen, um die Bewertungsanpassungen in Krisensituationen methodisch herzuleiten.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des insolvenzrechtlichen Tatbestands der Überschuldung, die theoretischen Grundlagen der Unternehmensbewertung und die kritische Analyse der Bewertungsbesonderheiten bei Vorliegen einer Überschuldungslage.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Überschuldungsmessung, Fortbestehensprognose, Unternehmensbewertung, Ertragswertverfahren, DCF-Ansatz, Firmenwert und Gläubigerschutz.
Die Fortbestehensprognose ist der erste Schritt der Prüfung: Ist sie positiv, entfällt die Notwendigkeit einer rechnerischen Überschuldungsbilanz. Erst bei einer negativen Prognose wird der Überschuldungsstatus relevant, um die Verwertbarkeit des Vermögens zu prüfen.
Es entsteht ein Zirkelschluss, da die Ergebnisse der Unternehmensbewertung (z. B. der Firmenwert) direkt in den Überschuldungsstatus einfließen, welcher wiederum bestimmt, ob eine Überschuldung vorliegt und somit die Unternehmensbewertung erst notwendig macht.
Ein Firmenwert ist nur bei einer positiven Fortbestehensprognose plausibel. In der Insolvenznähe ist die Werthaltigkeit oft zweifelhaft, weshalb eine Aktivierung nur bei einer konkreten Veräußerungsabsicht rechtssicher begründet werden kann.
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