Bachelorarbeit, 2015
81 Seiten, Note: 1,2
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise
2. Definition und Einordnung
2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte
2.2 E-Books
2.3 Bitcoins
2.4 Geschäfts- oder Firmenwert
3. Bilanzierung immaterieller Vermögensgenstände nach Handelsrecht
3.1 Ansatz, Aktivierung
3.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
3.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
3.1.2.1 Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
3.1.2.2 Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände
3.2 Folgebewertung
3.2.1 Planmäßige Abschreibung
3.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung
3.3 Ausweis und Anhangangaben
4. Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IAS/IFRS
4.1 Ansatz, Aktivierung
4.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
4.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
4.1.2.1 Allgemeine Ansatzkriterien für Vermögenswerte
4.1.2.2 Erweiterte Ansatzkriterien für selbsterstellte Vermögenswerte
4.1.3 Bewertungsmöglichkeiten des Zugangswertes
4.1.3.1 Einzeln erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
4.1.3.2 Erwerb immaterieller Vermögenswerte im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses
4.1.3.3 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
4.2 Folgebewertung
4.2.1 Anschaffungskostenmodell
4.2.2 Neubewertungsmodell
4.2.3 Planmäßige Abschreibung
4.2.4 Wertberichtigungen
4.3 Ausweis und Anhangangaben
5. Besonderheiten des Geschäfts- oder Firmenwertes
5.1 Nach Handelsrecht
5.1.1 Originärer Geschäfts- oder Firmenwert
5.1.2 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
5.2 Änderungen nach BilRUG
5.3 Nach IAS/IFRS
5.3.1 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
5.3.1 Originärer Geschäfts- oder Firmenwert
6. Schlussbetrachtung
6.1 Zusammenfassung
6.2 Prognose
6.3 Fazit
Die Arbeit analysiert die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände, insbesondere im Kontext digitaler Güter (wie E-Books und Bitcoins) sowie des Geschäfts- oder Firmenwertes, und vergleicht dabei die Regelungen des deutschen Handelsrechts mit den International Financial Reporting Standards (IFRS).
3.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit beruht auf dem Gedanken des Schuldendeckungspotenzials. Dies lässt sich aus § 242 Abs. 1 S. 1 HGB ableiten. Hier wird nämlich festgelegt, dass ein Kaufmann verpflichtet ist jedes Jahr sein Vermögen und seine Schulden gegenüberzustellen. Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit ist gegeben, soweit der Vermögensgegenstand fähig ist, Schulden zu decken. Das HGB definiert den Begriff des Vermögensgegenstandes im Gegensatz zu den IFRS nicht, daher muss dieser im Rahmen der GoB interpretiert werden. Häufig werden dazu folgende Interpretationskriterien verwendet: zukünftiges Nutzenpotenzial, selbstständige Bewertungsfähigkeit und Verkehrsfähigkeit.
Das zukünftige Nutzenpotenzial beschreibt die Entstehung eines Vorteils, dessen Bestehen über ein Geschäftsjahr hinausreicht. Das Bestehen wird durch die betriebliche Nutzungsmöglichkeit begründet. Diese ist aber bereits gegeben, wenn der Vermögensgegenstand vermögensmehrend im Unternehmen eingesetzt werden kann. Daher sind auch Spezialanfertigungen, die nur in einem Unternehmen eingesetzt werden können, Vermögensgegenstände, da sie dort vermögensmehrend eingesetzt werden.
Auch die selbstständige Bewertbarkeit wird im Rahmen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit vorausgesetzt. Diese wird aus dem Grundsatz der Einzelbewertung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB abgeleitet. Die Bestimmung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wird durch die Voraussetzung der Abgrenzbarkeit von anderen Vermögensgegenständen zum Abschlussstichtag sichergestellt.
Die selbstständige Verkehrsfähigkeit ist das wichtigste Definitionskriterium. Sie ist gegeben, wenn ein Vermögensgegenstand für sich alleine im Rechtsverkehr übertragen werden kann. Aber auch solche Gegenstände, die von Natur aus einzeln veräußerbar sind, sind Vermögensgegenstände. Diese zusätzliche Definition ist notwendig, da sonst Gegenstände für die gesetzliche oder vertragliche Veräußerungsverbote bestehen, nicht als Vermögensgegenstände einzuordnen wären.
Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit immaterieller Vermögensgegenstände ist gegeben, sobald die Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes erfüllt und diese auch einzeln verwertbar sind.
1. Einleitung: Beschreibt die zunehmende Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände durch die Digitalisierung und definiert das Ziel, die Bilanzierung nach HGB und IFRS zu vergleichen.
2. Definition und Einordnung: Vermittelt ein Grundverständnis für den Begriff der immateriellen Vermögensgegenstände, E-Books, Bitcoins und den Geschäfts- oder Firmenwert.
3. Bilanzierung immaterieller Vermögensgenstände nach Handelsrecht: Erläutert Ansatz, Aktivierung, Folgebewertung sowie Ausweis und Anhangangaben gemäß den Vorschriften des HGB.
4. Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IAS/IFRS: Detailliert die internationalen Bilanzierungsregeln nach IAS 38, inklusive Ansatzkriterien, Bewertungsmethoden und Anhangangaben.
5. Besonderheiten des Geschäfts- oder Firmenwertes: Behandelt die spezifische Bilanzierung des Goodwill nach nationalen Regeln und IFRS sowie Auswirkungen geplanter Gesetzesänderungen.
6. Schlussbetrachtung: Fasst die wesentlichen Unterschiede und Problemfelder zusammen, gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und schließt mit einer kritischen Würdigung ab.
Immaterielle Vermögensgegenstände, HGB, IFRS, Bilanzierung, Aktivierung, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Geschäfts- oder Firmenwert, E-Books, Bitcoins, Folgebewertung, Abschreibung, BilRUG, IAS 38, Finanzberichterstattung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der bilanziellen Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände unter besonderer Berücksichtigung digitaler Güter und dem Vergleich zwischen deutschem Handelsrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards.
Die Schwerpunkte liegen auf der Definition immaterieller Werte, den Ansatz- und Bewertungsvorschriften für diese sowie der spezifischen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten und digitalen Wirtschaftsgütern wie Bitcoins und E-Books.
Das Ziel ist der Vergleich der handelsrechtlichen (HGB) und internationalen (IFRS) Rechnungslegungssysteme hinsichtlich der sachgerechten Darstellung immaterieller Vermögensgegenstände sowie die kritische Analyse der bestehenden Regeln.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und dem Vergleich aktueller Rechnungslegungsvorschriften, um die bilanzielle Behandlung der behandelten Gegenstände theoretisch zu durchdringen.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Bilanzierungsvorschriften nach HGB und IFRS, wobei jeweils der Ansatz, die Zugangsbewertung, die Folgebewertung und die Anhangangaben für immaterielle Werte analysiert werden.
Wesentliche Begriffe sind hierbei Aktivierungsfähigkeit, Anschaffungs- und Herstellungskosten, planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, das Neubewertungsmodell sowie die regulatorischen Änderungen durch das BilRUG.
Die Einordnung als immaterieller Vermögensgegenstand erfordert die Definition des Herstellungsprozesses ("Mining") und die Klärung, ob Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorliegen, bei gleichzeitig hoher Volatilität und fehlender eindeutiger Definition in manchen Aspekten.
Ein wesentlicher Unterschied ist das Verbot der planmäßigen Abschreibung unter IFRS (hier findet nur ein Wertminderungstest statt), während das HGB eine zwingende planmäßige Abschreibung vorschreibt.
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