Bachelorarbeit, 2015
102 Seiten, Note: 1,0
A. Theoretische Grundlagen
1. Einleitung
2. Abweichendes Verhalten im Jugendalter
2.1 Jugenddelinquenz in Deutschland
2.2 Theorien zu abweichendem Verhalten
2.3 Pädagogische Handlungsansätze
3. Jugendstrafrecht und Jugendhilfe
3.1 Erziehungsmaßregeln
3.2 Zuchtmittel
3.3 Jugendstrafe
3.4 Jugendgerichtshilfe und Jugendbewährungshilfe
4. Der Jugendarrest
4.1 Ziele des Arrests und pädagogische Umsetzung
4.2. Forschungsstand
4.3 Aktuelle Meinungen
5. Zusammenfassung und Erkenntnisinteresse
B. Methodik und Ergebnisse
6. Methodik und Durchführung
6.1 Auswertung und kritische Reflexion
6.2 Beschreibung der Stichprobe
7. Ergebnisse der Forschung
7.1 Ergebnisse der Fragebogenkategorie „Straffälligkeit und Arrest“
7.2 Überprüfung der Hypothesen
C. Reflexion und Perspektiven
8. Reflexion der Ergebnisse
8.1 Weiterer Forschungsbedarf
8.2 Praxiskonsequenzen
9. Fazit
Die Arbeit untersucht die Wirkung des Jugendarrests aus der subjektiven Perspektive straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender, um zu evaluieren, inwieweit diese Sanktion die pädagogischen Ziele wie Abschreckung, Besinnung und Erziehung erreicht.
1. Einleitung
Das Thema der Jugendkriminalität wird in den Medien durch erschreckende Videos von U-Bahn-Schlägereien und brutalen Raubüberfällen sehr häufig öffentlich diskutiert. Dabei wird vielfach das Bild einer immer krimineller werdenden Jugend vermittelt und es werden Fragen über die Effizienz der Jugendkriminalrechtspflege aufgeworfen.
Es stellt sich die Frage, welche Reaktionen effizient und notwendig sind, um kriminellem Verhalten entgegenzuwirken und wie diese Reaktionen gestaltet werden müssen, damit sie eine erzieherische Wirkung haben. Das Jugendgerichtsgesetz bietet verschiedene Sanktionsmöglichkeiten, um in erzieherischer Weise auf jugendliche Straftäter einzuwirken. Die am häufigsten diskutierte und umstrittenste Sanktion des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ist das Zuchtmittel des Jugendarrests. Die kurze Hafterfahrung von maximal vier Wochen stellt trotz zahlreicher kritischer Meinungen zum Jugendarrest eine beliebte Sanktion dar. Bei etwa 19 % aller nach dem JGG verurteilten Personen, wurde im Jahr 2012 das Zuchtmittel des Jugendarrests ausgesprochen. Von hoher Aktualität ist die Sanktion des Jugendarrests durch den im Jahr 2013 eingeführten Warnschussarrest, der im Zusammenhang mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängt wird.
Diese Strafmaßnahme wird seit der Einführung immer häufiger genutzt, für das Jahr 2014 zeichnet sich eine erhöhte Zahl der Warnschussarreste im Vergleich zum Jahr 2013 ab. Trotz der aktuellen Thematik gibt es in der Literatur nur eine geringe Anzahl an aktuellen Studien zum Jugendarrest aus Sicht der Jugendlichen und Heranwachsenden. In der nachfolgenden Arbeit wird thematisiert, wie die kurze Hafterfahrung auf die straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden wirkt. Dabei stehen die subjektiven Sichtweisen der ehemaligen Arrestanten im Fokus.
1. Einleitung: Diese einführende Betrachtung beleuchtet die öffentliche Debatte um Jugendkriminalität und stellt die Relevanz des Jugendarrests als umstrittene Sanktion dar, wobei das Forschungsinteresse auf die subjektive Sicht ehemaliger Arrestanten fokussiert wird.
2. Abweichendes Verhalten im Jugendalter: Das Kapitel definiert Delinquenz im Jugendalter, erläutert verschiedene soziologische sowie pädagogische Erklärungsansätze und betont die Bedeutung sozialpädagogischer Interventionen.
3. Jugendstrafrecht und Jugendhilfe: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und der Jugendstrafe dargelegt sowie die Rolle von Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe bei der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen beschrieben.
4. Der Jugendarrest: Dieser Abschnitt analysiert das Ziel, die Umsetzung und den Forschungsstand des Jugendarrests und diskutiert aktuelle kritische Meinungen zur Wirksamkeit der kurzen Hafterfahrung.
5. Zusammenfassung und Erkenntnisinteresse: Dieses Kapitel bündelt die theoretischen Erkenntnisse und leitet daraus die zentralen Forschungsfragen sowie die drei aufgestellten Hypothesen ab.
6. Methodik und Durchführung: Die Autorin beschreibt das gewählte quantitative Forschungsdesign, die Konstruktion der Fragebögen und die Auswahl der Stichprobe im Zwangskontext der Bewährungshilfe.
7. Ergebnisse der Forschung: Die erhobenen Daten werden präsentiert und mit den theoretischen Hypothesen abgeglichen, wobei insbesondere auf Unrechtsbewusstsein und Rückfallwahrscheinlichkeit eingegangen wird.
8. Reflexion der Ergebnisse: Die Befunde werden kritisch gewürdigt und es wird ein Bedarf an weiterführender Forschung sowie eine Notwendigkeit für eine pädagogischere Ausgestaltung der Arrestpraxis aufgezeigt.
9. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz, die verdeutlicht, dass die Ziele des Jugendarrests nur teilweise erreicht werden und eine individuelle, stärker pädagogisch orientierte Ausgestaltung unabdingbar ist.
Jugendarrest, Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht, Warnschussarrest, Zuchtmittel, Resozialisierung, pädagogische Ausgestaltung, Rückfallquote, subjektive Sichtweise, Sozialpädagogik, Unrechtsbewusstsein, Delinquenz, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Forschungsstudie.
Die Bachelorarbeit thematisiert die Wirksamkeit des Jugendarrests als erzieherische Sanktion im deutschen Jugendstrafrecht und beleuchtet diese kritisch aus der subjektiven Sicht der ehemaligen Arrestanten.
Die Arbeit behandelt die Ursachen abweichenden Verhaltens im Jugendalter, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Jugendhilfe und -strafjustiz sowie die pädagogische Praxis und Kritik am Jugendarrest.
Das Ziel ist es, zu untersuchen, wie die Hafterfahrung auf die Jugendlichen wirkt und ob die gesetzlichen Ziele – insbesondere Abschreckung, Besinnung und Erziehung – aus Sicht der Betroffenen tatsächlich realisiert werden.
Die Autorin wählte ein quantitatives Forschungsdesign in Form einer Querschnittuntersuchung, bei der standardisierte Fragebögen bei Klienten der Jugendbewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe zum Einsatz kamen.
Der Hauptteil umfasst sowohl eine theoretische Fundierung (Erklärungstheorien für Delinquenz, rechtliche Grundlagen) als auch einen empirischen Teil, in dem die Ergebnisse der eigenen Befragung ausgewertet und reflektiert werden.
Zentrale Begriffe sind Jugendarrest, Resozialisierung, Jugendstrafrecht, pädagogische Ausgestaltung, Straffälligkeit und subjektive Erfahrungen.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine Mehrheit der befragten Probanden den Arrest zwar als Schockerlebnis empfand, die abschreckende Wirkung jedoch häufig nur kurzfristig anhielt und keine dauerhafte Verhaltensänderung garantierte.
Die Studie deutet an, dass ein Teil der Arrestanten durch das Nachdenken während der Haft eine positive Auseinandersetzung mit der Tat erreicht, jedoch bei einem beträchtlichen Anteil keine dauerhafte Einsicht oder Legalbewährung festzustellen ist.
Die Autorin plädiert für eine pädagogischere Ausgestaltung des Arrests hin zu einem stationären sozialen Trainingskurs, mehr Gesprächsangebote durch Fachpersonal und eine verstärkte Nachbetreuung nach der Entlassung.
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