Masterarbeit, 2015
83 Seiten, Note: 2,0
Teil 1: Einleitung
Teil 2: Hauptteil
A. Umsatzsteuer
I. Unternehmereigenschaften von Profis, Vermittlern und Fußballvereinen
1. Profi
2. Spielervermittler
3. Fußballverein
II. Rechtsnatur von Spielervermittlungs- und Profifußballverträgen
1. Verhältnis zwischen Spieler und Verein
2. Verhältnis zwischen Spielervermittler und Verein
3. Verhältnis zwischen Spieler und Spielervermittler / -berater
III. Problemfeld: Vorsteuerabzug der Profifußballvereine aus Rechnungen von Spielervermittlern
1. Rechtsentwicklung
2. Sachverhalt
3. Allgemeine umsatzsteuerliche Würdigung
4. Handlungsempfehlung
B. Einkommensteuer
I. Einkünfte der Spielervermittler / -berater
II. Profifußballer
III. Auswirkung des BFH - Urteils und des FG - Urteils auf die Lohnsteuer
C. Die Bilanzierung von Profifußballspielern in der Bilanz der Vereine
I. Rechtsentwicklung
II. Sachverhalt
III. Die „exklusive Nutzungsmöglichkeit“ als immaterielles Wirtschaftsgut
1. Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut
2. Begriff immaterielles Wirtschaftsgut
3. EIKV
4. Subsumtion (Anwendung der Definition)
IV. Entgeltlichkeit
V. Provisionen als Anschaffungsnebenkosten
Teil 3: Schlussteil
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Profifußballern und Spielervermittlern, wobei ein besonderer Fokus auf die umsatzsteuerliche Würdigung der Vermittlungsleistungen sowie die bilanzielle Erfassung von Spielern als immaterielle Wirtschaftsgüter gelegt wird. Ziel ist es, die Problematiken vor dem Hintergrund aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte (FG) zu analysieren, kritisch zu bewerten und konkrete Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis abzuleiten.
2. Sachverhalt
Im vorliegenden Fall klagte ein Fußballbundesligaverein (Kläger) gegen das Finanzamt (Beklagter). Die Streitjahre waren 2000 und 2001. Der Fußballbundesligaverein ist ein eingetragener Sportverein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Zu diesem Geschäftsbetrieb gehörte eine aus Profifußballern zusammengestellte Profifußballmannschaft. Hierbei unterlag der Verein den Statuten von DFB und FIFA. In den Streitjahren wechselten mehrere Berufsfußballer im Rahmen von Transfers zum Kläger. Mit anderen Spielern, welche bereits in den Diensten des Vereins standen, wurden die Arbeitsverträge verlängert. Hierbei wurden die Spieler, wie in der Branche üblich, von Spielervermittlern (Spielerberatern) beraten und vertreten.
Im Rahmen der genannten Transfers trat der Verein mit den Vermittlern in Kontakt um einen bestimmten Spieler für eine Spielposition zu finden oder um einen bestimmten, bereits bekannten Spieler von einem Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Kläger zu überzeugen. Nach Abschluss des Arbeitsvertrages wurde eine Zahlungsvereinbarung zwischen dem Verein und Vermittler für die geleisteten Dienste geschlossen und in Rechnung gestellt. Der Verein machte die in Rechnung gestellte Vorsteuer beim Finanzamt geltend.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurden diese Vorsteuerbeträge, aufgrund der entdeckten Managementverträge zwischen Spieler und Vermittler mit folgender Regelung, zurückgefordert: § 5: „Bei Vertragsverlängerungen mit dem gegenwärtigen Arbeitgeber oder bei einem Vereinswechsel erhält die Spielervermittlerfirma die hierfür übliche Vergütung. Es besteht zwischen der Firma und dem Sportler Einigkeit darüber, dass grundsätzlich versucht werden soll, diese Vergütung vom jeweiligen arbeitgebenden Verein zu erhalten. Sofern dies nicht gelingt, wird sich die Firma B. darum bemühen, dass die mit dem arbeitgebenden Verein ausgehandelten Konditionen unter Berücksichtigung der an die Firma zu zahlenden Vergütung festgelegt werden.“ Die Betriebsprüfung sah hierin den Fall, dass keine Vermittlungsleistung zwischen Verein und Vermittler durchgeführt worden sei, sondern nur zwischen Vermittler und Spieler. Zudem spreche eine Doppeltätigkeit des Vermittlers für Spieler und Verein gegen die FIFA Statuten. Weiterhin seien die Rechnungsbezeichnungen nicht korrekt und die Vorsteuer auch aufgrund dessen zu versagen.
A. Umsatzsteuer: Dieses Kapitel prüft die Unternehmereigenschaft der Akteure und analysiert die schwierige umsatzsteuerliche Situation rund um den Vorsteuerabzug der Vereine aus Vermittlerrechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
B. Einkommensteuer: Hier erfolgt die ertragsteuerliche Einordnung der Einkünfte von Spielern und Vermittlern sowie eine Untersuchung der lohnsteuerlichen Konsequenzen aus der Rechtsprechung zu "Entgelten von dritter Seite".
C. Die Bilanzierung von Profifußballspielern in der Bilanz der Vereine: Dieser Abschnitt beleuchtet die steuerbilanzielle Aktivierung des immateriellen Wirtschaftsguts "exklusive Nutzungsmöglichkeit" und die Einordnung der Vermittlerprovisionen als Anschaffungsnebenkosten.
Profifußball, Spielervermittler, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Managementvertrag, BFH-Rechtsprechung, immaterielles Wirtschaftsgut, Bilanzierung, Anschaffungskosten, Spielerlaubnis, Lohnsteuer, Entgelt von dritter Seite, FIFA-Statuten, Gewerbeeinkünfte, Nutzungsrecht.
Die Arbeit analysiert die komplexen steuerlichen und bilanzrechtlichen Fragestellungen, die sich aus der Zusammenarbeit von Profifußballvereinen mit Spielervermittlern ergeben.
Die zentralen Themen sind der Vorsteuerabzug aus Vermittlerrechnungen, die lohnsteuerliche Behandlung von Provisionszahlungen und die steuerbilanzielle Aktivierung von Spielertransfers.
Ziel ist es, die steuerliche Thematik basierend auf den BFH-Urteilen vom 28.08.2013 und 14.12.2011 zu beleuchten, die daraus resultierenden Probleme zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten für die Praxis aufzuzeigen.
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre durch die Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung (BFH, FG) und der einschlägigen steuerrechtlichen Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in drei Bereiche: die umsatzsteuerliche Würdigung der Vermittlungsleistungen, die einkommensteuerliche Einordnung der Akteure sowie die bilanzielle Behandlung von Profifußballern als immaterielle Wirtschaftsgüter.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Profifußball, Vorsteuerabzug, Spielervermittler, Managementvertrag, Bilanzierung und immaterielles Wirtschaftsgut.
Der Autor stützt sich auf die Rechtsprechung, die in der Spielerlaubnis bzw. der daraus resultierenden "exklusiven Nutzungsmöglichkeit" ein entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens sieht, das aktiviert werden muss.
Die Negativerklärung soll zivilrechtlich absichern, dass kein unzulässiges Vertragsverhältnis zwischen Vermittler und Spieler vorliegt, das steuerliche Nachteile oder Haftungsrisiken für den Verein nach sich ziehen könnte.
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