Bachelorarbeit, 2014
48 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf
3. Preis- und Mengensteuerung
4. Bewertungskriterien
4.1 Effizienz
4.2 Dynamische Anreizwirkung
4.3 Ökologische Treffsicherheit
4.4 Verteilungswirkung
4.5 Wettbewerbsfähigkeit
4.6 Politische Durchsetzbarkeit
5. Fazit
Quellenverzeichnis
Abbildung 1: Ineffizienz bei negativen extemen Effekten
Abbildung 2: Entscheidung unter Unsicherheit bei Preis- und Mengensteuerung
Abbildung 3: Anpassung des Unternehmens an die Preis- und Mengensteuerung
Abbildung 4: Auswirkungen der Emissionssteuer bei unterschiedlichen Elastizitäten
Aufgrund grundlegender Bedeutung der Produktion für den Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, technischen Fortschritt und ökonomische Prosperität einer Volkswirtschaft, scheint nicht verwunderlich zu sein, dass die Produktionstätigkeit eine der Kernvariablen der mikro- und makroökonomischen Analyse darstellt. Dabei sind die Ausweitung der Produktionskapazitäten und die Erhöhung der Ausbringungsmenge nicht ausschließlich mit positiven und sozial erwünschten Effekten wie Wirtschaftswachstum, Gewinnsteigerung und zunehmenden Beschäftigungsraten verbunden. Abschöpfung der natürlichen Ressourcen, Umweltverschmutzung, Zerstörung der ökologischen Systeme und die daraus resultierende Beeinträchtigung der Lebensqualität sowie der Biodiversität der Flora und Fauna können die unmittelbaren Folgen der Produktionstätigkeit sein.
Insbesondere bei der industriellen Produktion werden die Ressourcen in Anspruch genommen, deren Verwendung als Produktionsfaktor mit einem erheblichen Emissionausstoß verbunden ist, was zwar die Produktions- und Konsummöglichkeiten anderer Subjekte einschränkt, jedoch keine Kosten für den Produzenten verursacht. Die Inanspruchnahme der Umweltressourcen, die im Preisbildungsmechanismus nicht berücksichtigt wird und gleichzeitig mit einen emissionsbedingten Schaden für andere Wirtschaftssubjekte verbunden ist, führt zu allokativer Ineffizienz, die nicht nur die ökonomische Wohlfahrt verringert, sondern auch die Lebensqualität und ökologische Systeme unmittelbar beeinträchtigt.
Aus ökonomischer Sicht ist es daher unabdingbar, das Versagen des Preisbildungsmechanismus zu korrigieren, was grundsätzlich sowohl durch die Preis- als auch durch die Mengensteuerung möglich ist. Da die vorliegenden Instrumente an unterschiedlichen Facetten des Preisbildungsmechanismus anknüpfen - was mit unterschiedlichen ökonomischen Effekten einhergehen kann - gilt im Rahmen der vorliegenden theoretischen Analyse der Preis- und Mengensteuerung zu untersuchen, welches marktbasiertes Instrument zur Korrektur emissionsbedingter externer Effekte geeigneter ist. Dabei sollen die Preis- und Mengensteuerung im Hinblick auf ihre Effizienz, dynamischen Anreizwirkung, ökologische Treffsicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Verteilungswirkung sowie politische Durchsetzbarkeit verglichen und anschließend die Frage beantwortet werden, welches Instrument zur Korrektur emissionsbedingter externer Effekte überlegener ist.
Nach dem die Notwendigkeit der wirtschaftspolitischen Intervention mittels der Preis- oder Mengensteuerung verdeutlicht wird, soll die Funktionsweise des Preis- und Mengenmechanismus in Grundzügen dargestellt werden. Anschließend erfolgt die ökonomische Analyse der beiden marktbasierten Instrumente anhand ausgewählter Kriterien. Bei dem Kriterium der Effizienz soll die Kosteneffizienz und die Pareto-Effizienz unter der Annahme des vollständigen Marktes überprüft werden, wobei im Anschluss die theoretischen Friktionen wie Unvollständigkeit der Information, Marktmacht, verzerrende Steuer und Problematik bei der Preisbildung der Inanspruchnahme der Umweltressourcen berücksichtigt werden. Bei dem Kriterium der dynamischen Anreizwirkung soll die Fähigkeit der Preis- und Mengensteuerung den umwelttechnischen Fortschritt zu induzieren, inspiziert werden, wobei bei dem Aspekt der ökologischen Treffsicherheit die Erreichung eines umweltpolitischen Ziels durch das jeweilige Instrument untersucht wird. Darauf folgend sollen die Preis- und Mengensteuerung im Hinblick auf ihre Verteilungswirkung analysiert und abschließend die Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit und die politische Durchsetzbarkeit der Instrumente überprüft werden. In der vorliegenden ökonomischen Analyse sollen ausschließlich die Emissionssteuer und Emissionshandelssystem bei kostenloser Zuteilung und Auktionsverfahren betrachtet werden. Auch wenn die theoretische Möglichkeit besteht, die Preis- und Mengenlösung kombiniert einzusetzen und unterschiedliche Allokationsverfahren zu verbinden oder modifizieren, soll im Rahmen vorliegender Arbeit auf diese Eventualitäten nicht eingegangen werden. Darüber hinaus handelt es sich mit der vorliegenden Analyse um eine theoretische Untersuchung der Preis- und Mengensteuerung. Alle verwendeten Kurzbeispiele sollen lediglich der Verdeutlichung des jeweiligen ökonomischen Zusammenhangs dienen und haben keinen Anspruch auf vollständige Darstellung entsprechender Sachverhalte
Bevor die Preis- und Mengensteuerung auf Grundlage ausgewählter Kriterien miteinander verglichen und die Frage beantwortet werden kann, welcher Ansatz zur Internalisierung emissionsbedingter externer Effekte vorzuziehen ist, soll verdeutlicht werden, warum die Inanspruchnahme der Umweltressourcen zur allokativen Ineffizienz führen kann.
Als Ausgangspunkt folgender Analyse soll das Modell des vollständigen Marktes angenommen werden. Dieses kann durch das Preisnehmerverhalten, Produkthomogenität, freien Markteintritt (bzw. -austritt) und vollständige Information gekennzeichnet werden (Klump, 2006, S. 52), wobei die Konsumenten sich an der Annäherung vom Nachfragepreis und Grenznutzen und die Produzenten an der Annäherung vom Angebotspreis und Grenzkosten orientieren, was in einem idealtypischen Fall durch Ausgleich von Grenzkosten und Grenznutzen zu einer pareto-effizienten Allokation führt (Fees/Seeliger 2013 S. 36). Bei der Herstellung der allokativen Effizienz bzw. der Maximierung der aggregierten Konsumenten- und Produzentenrenten wird jedoch die Funktionsfähigkeit des Preisbildungsmechanismus vorausgesetzt, die beim Vorliegen der Externalitäten und öffentlicher Gütern nicht immer gewährleistet ist und die Effizienz des Marktes beeinträchtigen kann (Pindyck/Rubinfeld 2005 S. 792).
Externe Effekte bzw. Externalitäten liegen vor, wenn in die Nutzen- und Produktionsfunktion der Wirtschaftssubjekte Variablen eingehen, die von anderen Wirtschaftssubjekten gewählt werden, ohne die Auswirkungen auf die Erstere zu berücksichtigen (Fees/Seeliger 2013, S. 41 ff.). Anders formuliert sind externe Effekte die Kosten, die der Gesellschaft entstehen, ohne dass sie im betrieblichen Rechnungswesen bzw. in der Wirtschaftsrechnung der privaten und öffentlichen Haushalte berücksichtigt werden (Wicke 1993, S. 43). In ihrem Handlungskalkül berücksichtigen die Wirtschaftssubjekte nur die private Kosten und Erträge und nicht (höhere) gesellschaftliche Kosten und Erträge (Bayer 2003, S. 4). Die Beeinflussung der Konsumfunktion wird in der Regel als Konsum- und die der Produktionsfunktion als Produktions- externalität bezeichnet, wobei die Nutzenminderung der Wirtschaftssubjekte als negativer und Nutzensteigerung als positiver externer Effekt definiert werden (Fees/Seeliger 1995, S. 42). Somit handelt es sich bei der Umweltverschmutzung um eine negative Konsum- und Produk- tionsexternalität, da sowohl die Konsummöglichkeiten der Umweltressourcen (Saubere Luft, hochwertiges Wasser) als auch die Produktionsmöglichkeiten beim Einsatz der Umweltressourcen eingeschränkt werden, was externe Kosten hervorruft. Diese Kosten werden dem Verursacher der schädigenden Aktivität nicht angelastet und können zur allokativen Ineffizienz führen (Sturm/Vogt 2011, S. 19).
Die Tatsache der effizienzmindernden Wirkung emissionsbedingter externer Effekten kann anhand der theoretischen Betrachtung im Rahmen der Abbildung (1) deutlich gemacht werden. Es sei ein Markt für Stahlprodukte angenommen, wobei auf der x-Achse die Menge und der y-Achse der Preis der produzierten Stahlprodukte wiedergegeben wird. Dabei sei angenommen, dass die Gesamtheit der produzierenden Unternehmen aufgrund umweltschädigender Emissionen negative externe Effekte und somit externe Kosten verursachen, was dazu führt, dass die soziale Grenzkosten die privaten Grenzkosten übersteigen (da GKext>0). Die inverse Angebotsfunktion, die private Grenzkosten wiedergibt ist mit GKp gekennzeichnet, wobei die inverse Nachfragefunktion, die als marginale Zahlungsbereitschaft der Wirtschaftssubjekte interpretiert werden kann, ist mit MZB vermerkt. Die inverse Angebotsfunktion, die externe Kosten berücksichtigt ist entsprechend mit GKsoz vermerkt. Bei einem funktionierenden Preismechanismus sollte die Ausbringungsmenge soweit ausgeweitet werden, bis die Grenzkosten der Produktion der marginalen Zahlungsbereitschaft entsprechen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Werden bei der Produktionsentscheidung die externe Effekte nicht berücksichtigt, so bildet sich das markträumender Gleichgewicht im Schnittpunkt der GKp und MZB bei (Qe/Pe). Aufgrund der Tatsache, dass die Stahlproduktion mit umweltschädigender Wirkung verbunden ist und somit Kosten verursacht, die zwar bei einem externen Akteur die Produktionsmöglichkeiten einschränken und Umsatzreduktion hervorrufen, jedoch bei der Preisbildung bzw. in der Grenzkostenfunktion des Verursachers nicht berücksichtigt werden, kann das Gleichgewicht (Qe/ Pe) nicht optimal sein.
Da die umweltbelastende Stahlproduktion mit externen Kosten verbunden ist, die im Preisbildungsmechanismus nicht berücksichtigt werden, liegt die tatsächliche Grenzkostenfunktion der Stahlproduzenten oberhalb der privaten Grenzkostenfunktion. Der Schnittpunkt der sozialen Grenzkostenkurve und marginalen Zahlungsbereitschaft liegt nun im Punkt A bei der Produktionsmenge von Q* und dem Preis von P*. Werden die Kosten der externen Effekte in die Grenzkostenfunktion der Verursacher einkalkuliert, so liegt der optimale Preis auf dem Stahlmarkt (P*) oberhalb des ursprünglichen Preises (Pe) und die optimale Ausbringungsmenge (Q*) unterhalb des ursprünglichen Produktionsniveaus (Qe). Durch die Berücksichtigung der externen Kosten in der Grenzkostenfunktion wird der ursprüngliche Wohlfahrtsve- lust in Form der Fläche ABC wieder korrigiert. Im ursprünglichen Zustand ist die markträumende Gleichgewichtsmenge und die daraus folgende umweltbelastende Aktivität zu hoch, wobei der Marktpreis der produzierten Güter zu gering ist. Daraus folgt die Notwendigkeit eines wirtschaftspolitischen Eingriffes zur Korrektur emissionsbedingter externer Effekte und Wiederherstellung der Effizienz des Marktes. Werden die extemen Kosten dem Verursacher angelastet (internalisiert), so deutet die theoretische Betrachtung im Rahmen des vollständigen Marktes darauf hin, dass allokative Effizienz des Marktes wiederhergestellt bzw. verbessert werden kann.
Neben der Tatsache, dass bei der Inanspruchnahme der Umweltressourcen und daraus folgender schädigender Wirkung für die Umwelt, Kosten entstehen, die im Preismechanismus nicht berücksichtigt werden und somit zur Abweichung vom optimalen Produktionsniveau führen, handelt es sich bei den Umweltressourcen um öffentliche Güter (Holger 1972, S. 342) oder Almendegüter, was eine Reihe problematischer Implikationen nach sich zieht.
Die Güter können nach zwei Kriterien bewertet werden, die Rivalität und Ausschließbarkeit. Ein Gut ist rival wenn die Nutzung eines Gutes durch einen Wirtschaftssubjekt die Nutzungsmöglichkeiten dieses Gutes durch einen anderen Wirtschaftssubjekt beeinträchtigt. Die Ausschließbarkeit liegt dann vor, wenn die Wirtschaftssubjekte bei hinnehmbaren Transaktionskosen von der Nutzung eines Gutes ausgeschlossen werden können Öffentliche Güter sind dabei nicht ausschließbare und nicht rivalisierende Güter, wobei bei Almende-Gütern zwar Rivalität, jedoch kein Konsumausschluss besteht (Sturm/Vogt 2011, S.48). Somit ist anzunehmen, dass es sich bei den Umweltressourcen überwiegend um öffentliche oder Almendegüter handelt. Bei ansonsten konstanten Bedingungen besteht weder Rivalität noch die Möglichkeit des Konsumausschlusses bei der konsumtiven oder produktiven Inanspruchnahme von Umweltressourcen (Bsp. Luft). Bei lokal konzentrierten Umweltressourcen wie Flüsse oder Wälder liegt zwar die Rivalität, jedoch keine Ausschließbarkeit vor, was auf das Al- mendegutcharackter hindeutet.
Die obere Feststellung, dass es sich bei den Umweltressourcen um öffentliche oder Almendegüter handelt, hat zwei Konsequenzen für die allokative Effizienz einer Volkswirtschaft. Bei der pareto-optimalen Bereitstellung öffentlicher Güter erfordert die Samuelson-Bedingung, dass die Grenzkosten der Produktion der Summe der marginalen Zahlungsbereitschaften entsprechen (Samuelson 1955, S. 353) Auf Grundlage der Annahme der konstanten Grenzkosten der Bereitstellung, wäre das pareto-optimale Bereitstellungsniveau der Schnittpunkt der horizontalen Grenzkostenkurve und aggregierten marginalen Zahlungsbereitschaftskurve. Da im Gegensatz zu einem privaten Gut nicht der Preis, sondern die Menge fix ist, unterscheiden sich die Wirtschaftssubjekte aufgrund unterschiedlicher Formen der Inanspruchnahme in der marginalen Zahlungsbereitschaft für das öffentliche Gut (Samuelson 2005, S. 351). Da die Wahrscheinlichkeit besteht, an den Kosten der Bereitstellung öffentlicher Güter beteiligt zu werden, haben die Wirtschaftssubjekte individuelle Anreize ihre wahre Zahlungsbereitschaft für das öffentliche Gut zu untertreiben, was zu einem Bereitstellungsproblem führt. Das öffentliche Gut wird nicht in einer optimalen Menge bereitgestellt. Handelt es sich bei dem öffentlichen Gut um die saubere Luft, so ist bei ansonsten konstanten Bedingungen anzunehmen, dass die Produzenten die wahrheitsgemäße Offenbarung der marginalen Zahlungsbereitschaft verweigern. Die saubere Luft wird in einer viel zu geringen Menge bereitgestellt, als dies die Optimalitätsbedingung erfordert, was zur übermäßigen Umweltbelastung, Zerstörung der ökologischen Systeme, Abnahme der Lebensqualitäten und Produktionsmöglichkeiten führt und an sich einen ineffizienten Zustand darstellt.
Liegt bei der Umweltressource die Rivalität vor, so haben die Wirtschaftssubjekte Anreize den Nutzen aus der Inanspruchnahme des Almende-Gutes auszuschöpfen ohne sich an den Kosten zu beteiligen, was zu einer Übernutzung der Umweltressource führt (vgl. Hradin 1968, s. 1244). Es ist individuell rational möglichst wenig zur Bereitstellung des Almende-Gutes beizutragen, in der Hoffnung, dass die anderen Wirtschaftssubjekte die Beiträge übernehmen, was der Kern der Trittbrettfahrerproblematik ist (vgl. Barret 1990 S. 72).
Da bei der Inanspruchnahme der Umweltressourcen die private Grenzkostenfunktion nicht der wahren Grenzkostenfunktion entspricht und somit Produktions- und Konsumexternalitäten hervorruft, führt die umweltschädigende Produktion zur allokativen Ineffizienz. Aufgrund der speziellen Eigenschaften der Umweltgüter (öffentliche oder Almendegüter), ist es individuell rational nichts zur Bereitstellung der Umweltgüter beizutragen und die marginale Zahlungsbereitschaft für diese zu untertreiben, was zur Übernutzung und mangelnden Bereitstellung führt. Durch die stattliche Intervention in den Preisbildungsmechanismus können die emissionsbedingte externe Effekte und die Übernutzung bestehender Umweltressourcen korrigiert bzw. verhindert werden, was sich in der Verbesserung der Lebensqualität, Erweiterung der Produktionsmöglichkeiten und Erhaltung der ökologischen Systeme und der biologischen Vielfalt niederschlägt. Es gilt dabei ein geeignetes Instrument zu identifizieren und in die praktische Wirtschaftspolitik und Rahmengesetzgebung zu implementieren.
Die Inanspruchnahme der Umweltressourcen kann zur Ineffizienzen führen weil der sich im Marktgleichgewicht bildende Preis nur die privaten Grenzkosten, jedoch keine externe Kosten berücksichtigt, was den Zustand der maximalen Wohlfahrt verhindert. Die ineffiziente Situation ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei den Umweltressourcen oft um öffentliche oder Almendegüter handelt, bei dem das Kriterium der Ausschließbarkeit nicht erfüllt ist. Die
Umweltgüter werden nicht auf den Märkten gehandelt und es bildet sich kein Marktpreis (Sturm/Vogt 2011, S. 64 ff.). Daher ist es aus theoretischer Sicht einleuchtend, die infolge der extemen Effekte entstehende allokative Ineffizienz durch eine Intervention mittels marktbasierten umweltpolitischen Instrumenten - die zur Preisbildung der Inanspruchnahme der Umweltressourcen führen - zu beseitigen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen den mengenbasierten Instrumenten wie Emissionszertifikate und preisorientierten Mechanismen wie Abgaben und Steuern (Nordhaus 2007, S. 4) Im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit sollen die Instrumente der Preis- und Mengensteuerung in Kürze dargestellt und anschließend die Frage beantwortet werden, welches Instrument zur Beseitigung emissionsbedingten Marktversagens geeigneter ist.
Die preisbasierte Steuerung der umweltschädigenden Aktivitäten kann erfolgen, indem emittierte Menge eines Schadstoffes, eingesetzte Menge eines Produktionsfaktors oder die Outputmenge mit einer Abgabe oder Steuer belegt werden (Endres 2013, S. 131). Zur Verhinderung der Anpassungs- und Substitutionseffekte bei Internalisierung externer Effekte soll jede Emissionseinheit mit einem konstanten Abgabesatz belegt werden, was die Grundidee der Pigou-Steuer ist (Cropper/Oates 1992, S. 680). Der definitorische Unterschied zwischen einer Abgabe und Steuer liegt an der Tatsache, dass eine Abgabe zweckgebunden zur Beseitigung der Umweltschäden eingesetzt wird, während eine Steuer der Finanzierung des Staatshaushaltes dient und die daraus entstehende Einnahmen anderweitig eingesetzt werden können (Fees/Seeliger 2013, S. 69). Im Folgenden sollen die Verteilungs- und Verwendungsaspekte der Steuereinnahmen der öffentlichen Hand vorerst ausgeblendet und lediglich die idealtypische Funktionsweise einer Preislösung als Mechanismus zur Korrektur emissionsbedingter externer Effekte in Grundzügen dargestellt werden.
Solange die sozialen Grenzkosten die privaten Grenzkosten übersteigen kann es zur allokati- ven Ineffizienz kommen, da die markträumende Outputmenge zu hoch und der Preis zu gering ist. Das theoretische Gerüst der preisbasierten Steuerungsinstrumente ist die Pigou- Steuer. Diese basiert auf der Feststellung, dass unter der Annahme des vollständigen Marktes beim Vorliegen externer Effekte die soziale Grenzkosten die privaten Grenzkosten übersteigen, was zur allokativer Ineffizienz durch zu hohe Ausbringungsmenge und einen zu geringen Preis führt. Die Ideen der Pigou-Steuer besteht darin, die Verursacher der umweltschädigenden Aktivität mit einer Steuer zu belasten, die der Differenz zwischen den sozialen und privaten Grenzkosten entspricht, wodurch die externe Kosten in die Grenzkostenfunktion und das allgemeine Entscheidungskalkül der Produzenten einkalkuliert werden, was zur Beseitigung allokativer Ineffizienz infolge externer Effekte führt (Zimmermann 2002, S. 244 ff.). Es wird ein Preis für die Inanspruchnahme der Umweltressourcen verlangt wodurch das Ausschluss- kritérium durchgesetzt wird. Bei ansonsten konstanten Bedingungen können die Wirtschaftssubjekte, die die Abgabe verweigern, die Produktionstätigkeiten nicht weiter fortführen. In einem theoretischen Idealfall bei vollständiger Information führt die Etablierung der Pigou- Steuer zur Verschiebung der Grenzkostenkurve von GKpriv zur GKsoz (siehe Abbildung 1), was den Preis vom Pe auf P* erhöht und die Outputmenge von Qe auf Q* senkt, wodurch der Wohlfahrtsverlust ABC, wo GKsoz>MZB, beseitigt wird. Das Recht der Inanspruchnahme der Umweltressourcen wird mit einem Preis versehen, was bei einem „zielgenauen“ Abgabenbetrag die Produzenten dazu veranlasst, die umweltschädigende Aktivität und die Outputmenge auf das Niveau der Äquivalenz der Summe der marginalen Zahlungsbereitschaft und sozialen Grenzkosten zu reduzieren. Somit kann die Einführung einer Pigou-Steuer zur Internalisierung externer Effekte, Reduktion der umweltbelastenden Aktivität und Schaffung der Anreize zur Tätigung der Investitionen in umweltfreundliche Technologien führen (Bayer 2003, S. 5 ff.).
Bei einem preisbasierten Steuerungsmechanismus wird die Inanspruchnahme der Umweltressourcen bzw. die Ausführung einer umweltschädigenden Aktivität an eine Emissions-, Output- oder Inputabgabe geknüpft, wodurch ein Preis für die Umweltgüter durchgesetzt und das Versagen des Preisbildungsmechanismus wieder korrigiert wird. Der Preis der Umweltgüter wird staatlich festgesetzt und die Wirtschaftssubjekte agieren als Mengenanpasser, indem sie ihre Output- und entsprechende Emissionsmengen variieren.
Bei einem mengenbasierten Steuerungsmechanismus wird dagegen die Menge fixiert und der Preis als variable Komponente durch den Marktmechanismus bestimmt. Die Idee des Emissionshandelssystems als mengenbasiertes Instrument liegt in der Durchsetzung der begrenzten Rechte für die Inanspruchnahme der Umweltressourcen, die auf dem freien Markt gehandelt werden und den Inhaber berechtigen, eine Bestimmte Menge der Schadstoffe innerhalb bestimmter räumlicher und zeitlicher Grenzen zu emittieren (Brockmann 1999, S. 57 ff.). Um eine bestimmte Menge an Schadstoffen zu emittieren, müssen die Produzenten eine entsprechende Anzahl an Emissionszertifikaten vorweisen können. Dabei werden die Wirtschaftssubjekte grundsätzlich vor die Wahl gestellt, Emissionen zu tätigen und entsprechende Menge an Zertifikaten auf dem Markt zu erwerben oder auf die Emission zu verzichten (Heilmann 2005, S. 9) Die Aufgabe der staatlichen Instanzen besteht dabei die Höchstmenge der Emissionen (Cap) zu definieren, verbriefte Emissionsrechte zwischen den potenziellen Emittenten zu verteilen und funktionierende Sanktions- und Kontrollmechanismen zu etablieren (vgl. Verbon/Withagen 2005, S. 2 ff.) .
Die Allokation der Emissionszertifikate kann grundsätzlich im Rahmen einer kostenlosen Zuteilung auf Grundlage historischer Emissionen (Grandfathering) oder eines Auktionsverfahrens erfolgen. Im Rahmen des Auktionsverfahrens wird die Emissionsmenge vollständig oder teilweise an die potenzielle Emittenten versteigert, was zur Einnahmen der öffentlichen Hand führt, wie dies bei der Emissionssteuer der Fall ist. Im Rahmen des kostenlosen Zuteilungsverfahrens werden die Emissionszertifikate basierend auf historischen Emissionen den Emittenten kostenlos zugewiesen, wobei die Emissionen über dem Niveau der zugeteilten Zertifikate durch den Zukauf zusätzlicher Emissionsberechtigungen gedeckt werden muss. Die Emissionszertifikate können begrenzt oder unbefristet gelten und periodisch neu ausgegeben oder abgewertet werden. ( vgl. Rahmeyer 2004, S. 8)
Durch die Definition der Höchstmenge der möglichen Emissionen und Verpflichtung bei entsprechenden Emissionen die Zertifikate zu erwerben, wird das Recht der Inanspruchnahme der Umweltressourcen in Form von Umweltverschmutzung zu einem Knappheitsfaktor (Bonus 1984, S. 8). Da nach der Einführung eines Emissionshandelssystems zusätzliche Emissionen mit zusätzlichen Kosten für die Unternehmen verbunden sind, werden die Unternehmen auf Grundlage der Annahme der vollständigen Konkurrenz und symmetrischen Information ihre Outputmenge und das Emissionsniveau reduzieren. In einem theoretischen Idealfall entspricht der sich auf dem Markt bildende Preis der notwendigen Emissionszertifikate der externen Kosten, was die externe Effekte vollständig internalisiert und die allokative Effizienz beseitigt. Wie bei der Wirkung der Emissionssteuer sollen die externe Effekte internalisiert, der Gesamtmaß an umweltschädigender Aktivität heruntergefahren und die betroffen Wirtschaftssubjekte die Anreize bekommen, in umweltschonende Technologien und Optimierung der Produktionsprozesse zu investieren (Rahmeyer 2004, S. 7 ff.).
Um die Frage zu beantworten, welches Mechanismus zur Internalisierung emissionsbedingter externer Effekte vorzuziehen ist, sollen Kriterien hinzugeführt werden, die eine adäquate ökonomische Beurteilung der Preis- und Mengensteuerung zulassen. Als erstem Kriterium sollen die Kosten- und Pareto-Effizienz betrachtet werden. Es soll überprüft werden, ob die Preis- und Mengensteuerung dazu führen, dass die Vermeidung dort betrieben wird, wo sie mit geringsten Kosten verbunden ist und ob der gesamtgesellschaftlichen Kosten insgesamt minimiert werden. Darüber hinaus soll die ökologische Treffsicherheit als Fähigkeit eines Instruments zur Erreichung eines bestimmten Emissionszielwerts, betrachtet werden. Die Eignung der Preis- und Mengensteuerung langfristige Anreize zur Emissionsvermeidung, Investitionen in umweltschonende Technologie und Prozessoptimierung zu gewährleiten und zu kanalisieren, wird unter dem Begriff der dynamischen Anreizwirkung untersucht. Bei der abschließenden Beurteilung sollen die Wettbewerbsfähigkeit, Verteilungswirkung sowie politische Durchsetzbarkeit der jeweiligen Instrumente als weitere Kriterien berücksichtigt werden.
1.1 Effizienz
Aus gesellschaftlicher Sicht wäre der Zustand optimal, indem die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die mit Emissionen verbunden sind, minimal sind. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Kostenarten - Vermeidungs- und Schadenskosten. Schadenskosten (S(E)) sind die Kosten der Beeinträchtigung der Gesundheit, Flora und Fauna infolge umweltschädigender Emissionen. Es ist anzunehmen, dass der zusätzliche Schaden aus jeder weiteren Einheit der Emission (Grenzschaden) positiv ist. Vermeidungskosten sind dagegen Kosten aus der Vermeidung der Emissionen, wobei mit jeder zusätzlich vermiedenen Einheit Emission die Vermeidungskosten ansteigen. Äquivalent sinken die Vermeidungskosten mit dem steigenden Emissionsausstoß (vgl. Sturm/Vogt 2011, S. 65). Um den pareto-optimalen Zustand zu erreichen sollen nun die totalen Kosten (TK), die aus Vermeidungs- und Schadenkosten bestehen, minimiert werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das Minimierungsproblem kann gelöst werden, indem man die 1. Ableitung der TK-Funktion bestimmt und gleich Null setzt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Aus der Bedingung (3) folgt, dass in einer „First-Best-Situation“, das Emissionsniveau so gewählt sein soll, dass die Grenzvermeidungskosten den Grenzschadenskosten entsprechen (Cropper/Oates 1992, S. 679 / Sturm/Vogt 2011. S.66 ff.).
In diesem Fall werden gesamtgesellschaftliche umweltbezogene Kosten minimiert und externe Effekte internalisiert. Aufgrund der Tatsache, dass dem optimalen Emissionsniveau eindeutig ein Preis zugewiesen werden kann, kann der Staat in einem theoretischen Idealfall den Steuersatz für die Inanspruchnahme der Umweltressourcen so festlegen, dass das zum Steuersatz korrespondierende Emissionsniveau dem optimalen Emissionniveau entspricht, was zur Minimierung der gesamtgesellschaftlichen Kosten führt. Im Falle der Mengensteuerung kann beim Vorliegen vollständiger Informationen über den Verlauf der Grenzschaden- und Grenzvermeidungskostenkurve die staatliche Planungsinstanz genau die Gesamtemissionsmenge festsetzen, bei der sich auf dem Markt bildende Emissionszertifikatenpreis genau dem Schnittpunkt der Grenzvermeidungs- und Grenzschadenkosten und somit dem optimalen Emissionsniveau entspricht. Somit wird die Optimalitätsbedingung (3) erweitert zu:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In einem theoretischen Idealfall können sowohl die Emissionszertifikate als auch die Emissionssteuer zur pareto-optimalen Allokation und entsprechend zur Minimierung der gesamtgesellschaftlichen Kosten durch Festsetzung eines optimalen Steuersatzes bzw. Emissionsmenge führen (Vogt S. 71 ff.). Aufgrund der asymmetrischen Informationsverteilung und daraus folgender Schwierigkeit den genauen Verlauf der Grenzvermeidungs- und Grenzschadensfunktion zu ermitteln, ist jedoch anzunehmen, dass die gesamtwirtschaftliche Kosten im Zusammenhang mit dem Emissionsausstoß nicht minimiert und das pareto-optimale Gleichgewicht gemäß der Optimalitätsbedingung (3) nicht erreicht wird (vgl. Bonus 1994, S. 289 ff. / Weitzman 1974, S. 478). Die potenziellen Emittenten haben einen Anreiz die Grenzvermeidungskosten zu untertreiben um einen geringeren Steuersatz bzw. höhere Menge an Emissionszertifikaten und daher einen geringeren Preis herbeizuführen, wobei die Geschädigten mit der Zielsetzung der höheren Kompensation tendenziell dazu neigen, den Schaden zu übertreiben. Beide Faktoren führen zur Verzerrung der wahren Grenzvermeidungs- und Grenzkostenfunktionen, wodurch das pareto-optimale Gleichgewicht verfehlt wird. Es ist stets davon auszugehen, dass die staatlich festgelegte Steuer bzw. Menge an Emissionszertifikaten zu hoch oder zu gering angesetzt wird, was in Bezug auf das pareto-optimalen Gleichgewicht als Ausgangszustand einen Wohlfahrtsverlust nach sich zieht. Auch wenn im Hinblick auf die geringe Wahrscheinlichkeit der Erreichung des Zustandes gemäß der Optimalitätsbedingung (4) die Preis- und Mengensteuerung in Ihrer Wirkung ähnlich zu sein scheinen, leistet Weitzman (1974) einen Beitrag zur Identifikation eines überlegeneren Instruments. Ist der Betrag der Steigung der Grenzvermeidungskostenkurve höher als der betragsmäßige Anstieg der Grenzkostenkurve, so ist der Wohlfahrtsverlust infolge eines prozentuellen Fehlers bei der Festlegung einer Abgabe geringer, als der äquivalente Fehler bei der Festlegung der optimalen
Emissionsmenge (vgl. Weitzman 1974, S. 484 ff.) Die vorhergehende Feststellung kann anhand der Abbildung (2) verdeutlicht werden.
Abbildung 2: Entscheidung unter Unsicherheit bei Preis- und Mengensteuerung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Sturm/Vogt (2011) und Weitzman (1974)
Die GVK ist die Summe der individuellen Grenzvermeidungskostenkurven und GS ist die Grenzschadengerade. Auf der x-Achse ist der Emissionsausstoß und auf der y-Achse ist der Preis der Inanspruchnahme der Umweltressourcen, der über eine Abgabe oder Erwerb der Zertifikate erfolgen kann, abgebildet. Beim Vorliegen der vollständigen Information über den Verlauf der jeweiligen Kurven legt die zuständige Planungsbehörde bei Preissteuerung den pareto-optimalen Steuersatz t* und bei Mengensteuerung die pareto-optimale Emissionsmenge E* fest. In diesem pareto-optimalen Zustand entspricht der festgelegte Steuersatz bzw. Emissionsmenge dem Schnittpunkt der GVK und GS. Zur Verdeutlichung des Weitzman- Theorems soll nun angenommen werden, dass die Planungsinstanz bei der Festlegung des Steuersatzes bzw. Emissionsmenge sich um 1/3 verschätzt. Der festgelegte Steuersatz soll um 1/3 geringer sein, als der t* und die festgelegte Emissionsmenge entsprechend um 1/3 höher, als die E*. Die Festlegung der Steuer t1; die um 1/3 geringer ist, als der optimale Steuersatz t* führt zu einem höheren Emissionsniveau E1 (E*<E1) und einem Wohlfahrtsverlust in Form der Fläche A. Die Festlegung der Emissionsmenge E2, die um 1/3 höher ist als E*, führt zu geringeren Preis der Emissionszertifikate und einem Wohlfahrtsverlust in Form der Fläche B.
[...]
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!
Kommentare