Bachelorarbeit, 2015
121 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. IFRS 13 – Ermittlung und Ausweis des Fair Value
2.1 Begriffsbestimmung und Grundannahmen
2.2 Anwendungsbereich
2.3 Ermittlungsmethodik des beizulegenden Zeitwerts
2.3.1 Bewertungsprämissen bestimmter Vermögenswerte und Schulden
2.3.2 Inputfaktoren
2.3.3 Bewertungsverfahren
2.4 Angabepflichten
3. Empirische Analyse der Anhangangaben
3.1 Datenbasis und Untersuchungsdesign
3.2 Ergebnisse
3.2.1 Auswirkungen der Erstanwendung auf den Konzernabschluss
3.2.2 Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte
3.2.3 Renditeimmobilien
3.2.4 Finanzinstrumente
3.2.5 Beizulegender Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten
4. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit die neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 13 zwei Geschäftsjahre nach ihrer Einführung in der Praxis Anwendung finden und welche Auswirkungen sie auf die Konzernrechnungslegung haben.
2.1 Begriffsbestimmung und Grundannahmen
Der beizulegende Zeitwert wird durch IFRS 13 als „der Preis (…), der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde“ (IFRS 13.9) neu interpretiert. Somit erfolgt eine Konkretisierung des Fair Value als Abgangspreis (exit price) (IFRS 13.24, App. A), wodurch Einschätzungen der Marktteilnehmer zur Zeitwertbemessung einen erheblichen Einfluss erhalten. Laut IAS B werden, durch die Festlegung auf den Abgangspreis, zukünftige Zahlungsmittelzuflüsse bzw. Zahlungsmittelabflüsse von Vermögenswerten (IFRS 13.BC40) und Verbindlichkeiten (IFRS 13.BC39) unabhängiger Marktteilnehmer reflektiert, die annahmegemäß eine gleiche Nutzung wie der Bilanzierende unterstellen. Hierdurch wird zugleich unternehmensinternes Wissen, vornehmlich Informationsvorsprünge, weitestgehend im Bewertungsprozess eliminiert.
Im Gegensatz zur vorherigen Fair Value-Konzeption ist nicht ausschließlich von einer „tatsächlichen“, sondern einer „gewöhnlichen“ Transaktion zum Bewertungszeitpunkt zwischen Marktteilnehmern auszugehen, da IFRS 13 einen „geordneten Geschäftsvorfall“ (orderly transaction) der Fair Value-Ermittlung zugrunde legt (IFRS 13.15, App. A). Hypothetische Transaktionen sind als qualifiziertes Bewertungsfundament damit ebenfalls zulässig (IFRS 13.20 f.).
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Entstehung des Standards IFRS 13 ein, beleuchtet die Motivation zur Harmonisierung der beizulegenden Zeitwerte und definiert das Ziel der empirischen Untersuchung.
2. IFRS 13 – Ermittlung und Ausweis des Fair Value: Dieses Kapitel erläutert die konzeptionellen Grundlagen, den Anwendungsbereich, die Ermittlungsmethodik sowie die spezifischen Angabepflichten des Standards.
3. Empirische Analyse der Anhangangaben: Der Hauptteil präsentiert das Untersuchungsdesign sowie die deskriptive Auswertung von Konzernabschlüssen bezüglich Sachanlagen, Renditeimmobilien und Finanzinstrumenten.
4. Fazit: Das Fazit fasst die empirischen Ergebnisse zusammen und bewertet die geringe Relevanz des IFRS 13 in der Bilanzierungspraxis kritisch vor dem Hintergrund theoretischer Zielsetzungen.
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Die Arbeit analysiert die praktische Anwendung des IFRS 13 Standards zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value).
Die Schwerpunkte liegen auf der Ermittlungsmethodik, den Bewertungshierarchien sowie den umfangreichen Angabepflichten für Konzernabschlüsse unter IFRS.
Ziel ist es zu prüfen, welchen Stellenwert der Fair Value in der Bilanzierungspraxis tatsächlich einnimmt und ob sich die theoretischen Anforderungen des Standards in den Anhangangaben der Unternehmen widerspiegeln.
Der Autor führt eine empirische deskriptive Datenanalyse von Konzernanhängen durch, basierend auf einer Stichprobe börsennotierter Gesellschaften (DAX, MDAX, DIMAX).
Behandelt werden die Datengrundlage, die Auswirkungen der Erstanwendung auf den Konzernabschluss sowie detaillierte Analysen zu Sachanlagen, Renditeimmobilien und Finanzinstrumenten.
Zentrale Begriffe sind Fair Value, IFRS 13, Bewertungshierarchie, Renditeimmobilien und Finanzinstrumente.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die praktische Relevanz des IFRS 13 bei einer Mehrheit der untersuchten Unternehmen eher untergeordnet ist und keine flächendeckenden wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage feststellbar waren.
Der Autor stellt fest, dass Finanzinstrumente zwar häufig zum Fair Value bewertet werden, aber die Eingliederung in das dritte Hierarchielevel und die Nutzung der DCF-Methode erhebliche Ermessensspielräume für Unternehmen eröffnen.
Immobilienunternehmen nehmen eine Sonderrolle ein, da sie den Fair Value bei Renditeimmobilien intensiv nutzen und aufgrund des hohen Anteils an Level-3-Bewertungen besonders stark von den erweiterten Angabepflichten betroffen sind.
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