Bachelorarbeit, 2017
34 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Jugendkriminalität
1. Phänomenologie der Jugendkriminalität
II. Grundlagen des Jugendstrafrechts
1. Historische Entwicklung
2. Anwendungsbereich
3. Ziel des Jugendstrafrechts
III. Sanktionsformen des Jugendstrafrechts
1. Allgemeines
2. Erziehungsmaßregeln
3. Zuchtmittel
4. Jugendstrafe
IV. Der „Warnschussarrest“
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Die Entwicklung des Warnschussarrestes
3. Urteilsbegründungen für den „Warnschussarrest“
4. Kritik am Jugendarrest insbesondere dem „Warnschussarrest“
C. Fazit
Die Arbeit untersucht, ob der sogenannte „Warnschussarrest“ nach § 16a JGG eine geeignete und sinnvolle Sanktionsform neben der Jugendstrafe darstellt, wobei insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, die praktische Anwendung und der erzieherische Nutzen im Fokus stehen.
Die Entwicklung des Warnschussarrestes
Um sich einen genauen Überblick zu verschaffen, welche Entwicklung der „Warnschussarrest“ in den letzten Jahren bis heute genommen hat, ist es wichtig die Anwendungshäufigkeit und die öffentlichen Gerichtsurteile zu beleuchten. Denn auch diese sind von Bedeutung, um den „Warnschussarrest“ aus mehreren Perspektiven betrachten zu können.
Von 2013 bis 2015 wurde der „Warnschussarrest“ insgesamt knapp 1800 mal in Deutschland vollstreckt. Eine Übersicht über die quantitative Relevanz des Arrestes nach § 16a JGG wird in der Evaluation des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) gezeigt. Diese Übersicht zeigt die Zahlen der Arreste nach § 16a JGG in den verschiedenen Bundesländern. Dabei ist zu beachten, dass bereits beim normalen Arrest regionale Unterschiede zu erkennen sind. So wird in Bayern am häufigsten Arrest (26,72% der Urteile) angeordnet, im Nachbarland Baden-Württemberg mit 8,19% am seltensten.
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Jugendkriminalität in Deutschland ein und formuliert die zentrale Forschungsfrage hinsichtlich der Eignung des „Warnschussarrestes“.
B. Hauptteil: Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Jugendkriminalität, die Darstellung der Grundlagen des Jugendstrafrechts, einen Überblick über existierende Sanktionsformen sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem „Warnschussarrest“.
C. Fazit: Das Fazit beantwortet die zentrale Forschungsfrage kritisch und kommt zu dem Ergebnis, dass der „Warnschussarrest“ aufgrund geringer Wirksamkeit und systematischer Widersprüche abzulehnen ist.
Jugendstrafrecht, Warnschussarrest, JGG, Jugendkriminalität, Jugendarrest, Sanktionen, Individualprävention, Jugendstrafe, Bewährung, Kriminologie, Strafvollzug, Rückfallquote, Rechtswirksamkeit, Erziehungsmaßregeln, Gesetzgeber
Die Arbeit analysiert kritisch die Einführung und praktische Anwendung des „Warnschussarrestes“ als neue Sanktionsform im deutschen Jugendstrafrecht.
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der Jugendkriminalität, den historischen Grundlagen des JGG, der Systematik von Sanktionen und einer detaillierten Prüfung des Nutzens und der Rechtmäßigkeit des „Warnschussarrestes“.
Die Kernfrage lautet, ob der „Warnschussarrest“ eine geeignete und sinnvolle Sanktionsform neben der Jugendstrafe darstellt.
Es erfolgt eine umfassende Literatur- und Quellenanalyse sowie die Auswertung von Statistiken (u.a. PKS, KFN-Evaluation) und die kritische Würdigung aktueller Gerichtsurteile.
Der Hauptteil befasst sich mit der Phänomenologie der Jugendkriminalität, den rechtlichen Grundlagen, den verschiedenen Sanktionsarten und einer tiefgehenden Analyse der gesetzlichen sowie praktischen Aspekte des „Warnschussarrestes“.
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Jugendstrafrecht, Warnschussarrest, JGG, Individualprävention und Erziehungsmaßregeln definieren.
Kritiker führen unter anderem hohe Rückfallquoten, das Fehlen einer nachweisbaren erzieherischen Wirkung und Widersprüche zum Subsidiaritätsprinzip des Jugendstrafrechts an.
Die Arbeit zeigt, dass die Verhängungspraxis stark zwischen den Bundesländern variiert, was auf unterschiedliche kriminalpolitische Einstellungen der Jugendrichter und variierende Kapazitäten der Arrestanstalten hindeutet.
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