Bachelorarbeit, 2012
40 Seiten, Note: 2,2
I. Einleitung
II. Situation in Brandenburg
1. Geschichte der brandenburgischen Bauordnung
2. Verfahren der Erteilung einer Baugenehmigung
3. Schlusspunkttheorie und Konzentrationswirkung
4. Ausnahmen der Konzentrationswirkung
5. Vereinfachungsverfahren
III. Vergleich zu anderen Bundesländern
IV. Befragung in der Unteren Bauaufsichtsbehörde Märkisch-Oderland
1. Bauantragsbearbeitung
2. Widerspruchsbearbeitung
V. Auswertung
VI. Ergebnis
Die Bachelor-Thesis untersucht die Konzentrationswirkung der brandenburgischen Baugenehmigung, um zu analysieren, ob dieses Modell trotz bundesweiter Trends zur Abkehr davon weiterhin sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile sich für die beteiligten Akteure ergeben.
3. Schlusspunkttheorie und Konzentrationswirkung
Wie bereits im geschichtlichen Aufriss erwähnt, hat die Einführung der Konzentrationswirkung unter Beibehaltung der Schlusspunkttheorie in Brandenburg mit der BbgBO von 2003 für Aufsehen gesorgt.
Zurückzuführen ist die Konzentrationswirkung der Baugenehmigung auf die sogenannte Schlusspunkttheorie. Danach ist die Baugenehmigung erst zu erteilen, wenn das Vorhaben alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Sind weitere Gestattungen und Erlaubnisse anderer Fachbehörden nötig, sollte die Baugenehmigung als „Schlusspunkt“ des gesamten Verfahrens erst erteilt werden dürfen, wenn diese auch vorliegen.14
Das konzentrierte Verfahren ist gewissermaßen eine Erweiterung der früher geltenden Schlusspunkttheorie. Alle Teilverfahren enden in einem Schlusspunkt, nämlich der Baugenehmigung. Zusätzlich lenkt eine Behörde, die Untere Bauaufsichtsbehörde, das gesamte Verfahren federführend.
Ob die Baugenehmigung „Schlußpunkt des gesamten behördlichen Zulassungsverfahrens“15 ist und die Konzentrationswirkung zur Anwendung kommt, richtet sich, wie der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus der Einleitung bestimmt, nach dem Landesrecht. Schlicht ausgedrückt geht es hierbei also um die Frage, ob die Bauaufsichtsbehörde andere behördliche Entscheidungen einholt und diese dann in der Baugenehmigung bündelt oder der Bauherr sich selbst um das Einholen aller nötigen Erlaubnisse bemühen muss.
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Konzentrationswirkung der brandenburgischen Baugenehmigung ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie die verwendete Methodik.
II. Situation in Brandenburg: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung der brandenburgischen Bauordnung, das Verfahren der Baugenehmigung und die theoretischen Grundlagen der Schlusspunkttheorie.
III. Vergleich zu anderen Bundesländern: Hier werden unterschiedliche Modelle der Verfahrenskonzentration und -trennung in verschiedenen Bundesländern gegenübergestellt und analysiert.
IV. Befragung in der Unteren Bauaufsichtsbehörde Märkisch-Oderland: Die Ergebnisse aus Experteninterviews zur praktischen Anwendung der Konzentrationswirkung im Bauordnungsamt werden hier dargelegt.
V. Auswertung: Dieser Abschnitt bewertet die theoretischen und empirischen Erkenntnisse hinsichtlich der Vor- und Nachteile der Konzentrationswirkung für Bürger und Behörden.
VI. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst die Beurteilung der brandenburgischen Regelung zusammen und ordnet diese in den bundesweiten Kontext ein.
Baugenehmigung, Konzentrationswirkung, Schlusspunkttheorie, Brandenburg, Bauordnung, BbgBO, Bauaufsicht, Fachbehörden, Verwaltungsvereinfachung, Rechtssicherheit, Baugenehmigungsverfahren, Vereinfachungsverfahren, Baunebenrecht, Bauantrag, Widerspruchsverfahren
Die Arbeit untersucht das spezifische Modell der Konzentrationswirkung in der brandenburgischen Baugenehmigung, das bedeutet die Bündelung aller für ein Bauvorhaben notwendigen Fachgenehmigungen in einem einzigen Dokument.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Herleitung durch die Schlusspunkttheorie, dem Vergleich mit anderen deutschen Bundesländern sowie der praktischen Umsetzung und den daraus resultierenden Problemen in der behördlichen Arbeit.
Die Arbeit hinterfragt, ob die brandenburgische Regelung der Konzentrationswirkung ein "Auslaufmodell" darstellt oder ob sie aufgrund ihrer Vorteile für den Bürger und der geschaffenen Rechtssicherheit als zukunftsweisendes Dienstleistungsmodell Bestand haben sollte.
Neben einer umfangreichen juristischen Literaturrecherche wurden qualitative Interviews mit zwei Praktikern der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland geführt, um theoretisches Wissen mit Erfahrungen aus der täglichen Behördenarbeit zu verknüpfen.
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung, die verfahrensrechtlichen Unterschiede bei Baugenehmigungen, die Rolle verschiedener Fachbehörden sowie die Besonderheiten der Widerspruchsbearbeitung unter Anwendung der Konzentrationswirkung.
Die Arbeit lässt sich vor allem über die Begriffe Baugenehmigung, Konzentrationswirkung, Schlusspunkttheorie, Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) und Rechtssicherheit definieren.
Die Widerspruchsbearbeitung wird als belastender empfunden, da die Bauaufsichtsbehörde bei Klagen die Verantwortung für fremde Entscheidungen der beteiligten Fachbehörden tragen muss, was im Falle einer rechtlichen Niederlage zu kostspieligen Problemen führt.
Die Studie zeigt, dass Vereinfachungsverfahren nur verschwindend gering genutzt werden, da Bauherren in der Regel die umfassende Rechtssicherheit einer vollständigen Baugenehmigung bevorzugen und Kreditgeber diese für die Finanzierung verlangen.
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