Bachelorarbeit, 2016
117 Seiten, Note: 1,0
1 Hinführung zur Thematik
2 Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom als subtile Form der Kindesmisshandlung
2.1 Historischer Abriss und Etymologie
2.2 Definitionen
2.3 Klassifikation nach ICD-10-GM und DSM-5
2.4 Epidemiologie
3 Manifestation psychischer Störungen in Kindesmisshandlungen nach dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom
3.1 Warnhinweise und charakteristische Merkmale
3.1.1 Opfer
3.1.2 Täterinnen
3.1.3 Soziales Umfeld
3.1.4 Symptomatik, Manipulationsstrategien und Taten
3.2 Ursachen der Kindesmisshandlung und Motivationslagen der Täterinnen
3.3 Entlarvung der Täterinnen als interdisziplinäre Herausforderung
3.4 Auswirkungen und Folgen für die Involvierten
3.4.1 Opfer
3.4.2 Täterinnen
3.4.3 Soziales Umfeld, Gesellschaft und zentrale Akteure im Kinderschutz
4 Schuldunfähigkeit aufgrund des Münchhausen-by-proxy-Syndroms – eine kritische Auseinandersetzung
5 Schlussbetrachtung
5.1 Sachliche Zusammenfassung
5.2 Persönliches Resümee
Die vorliegende Arbeit untersucht das komplexe Phänomen des Münchhausen-by-proxy-Syndroms als eine subtile und schwer zu entlarvende Form der Kindesmisshandlung. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Fokus, ob bei den Täterinnen, die in der Regel die leiblichen Mütter sind, eine psychische Störung vorliegt, die sie nach geltendem Strafrecht schuldunfähig macht, oder ob die Tatbegehung als Ergebnis eines kalt kalkulierten, bewussten Handelns zu bewerten ist.
3.1.1 Opfer
Im Jahre 2003 untersuchte die US-Amerikanerin Sheridan in einer weitangelegten Studie 451 Münchhausen-by-proxy-Fälle aus 154 medizinischen und psychologischen Fachartikeln; bis dato stellen ihre Erkenntnisse zu den kindlichen Opfern und Täterinnen ein essenzielles Fundament in der MbpS-Forschung dar und werden deshalb nach wie vor zitiert. Wie bereits im Verlauf der vorliegenden Arbeit mehrfach erwähnt, handelt es sich bei den Opfern in der Regel um die eigenen, prinzipiell gesunden Kinder der verursachenden Mütter. Dabei spielt das Geschlecht der kindlichen Opfer für die Täterinnen keine bedeutende Rolle. Das durchschnittliche Alter der Opfer beläuft sich hingegen üblicherweise auf unter vier Jahre, wobei die Dauer zwischen der erstmaligen artifiziellen Erzeugung der Symptome bis hin zur Diagnosestellung im Durchschnitt 21,8 Monate beträgt.
Neben einer weitreichenden Definition des Syndroms, ermittelte Rosenberg hingegen auf Grundlage 117 ausgewerteter MbpS-Fälle, dass gerade Kinder im Säuglings- und Kleinkinderalter bevorzugt Opfer des MbpS werden, wobei diese im Durchschnitt eine 15-monatige Leidensgeschichte bis zu einer gesicherten Diagnosestellung durchleben müssen. Bei kritischer Würdigung liegt die Annahme, dass die Kindesmisshandlungen bereits im Säuglings- bzw. frühen Kindesalter beginnen durchaus nahe, da zum einen die Entlarvung des Syndroms und somit die Diagnosestellung mit durchschnittlich 1,5 bis 2 Jahren stark verzögert eintritt und zum anderen sich die betroffenen Kinder bedingt ihres natürlichen, psychosozialen Entwicklungsstandes gegen die schweren Misshandlungen ihrer Mütter – weder physisch noch verbal – zur Wehr setzen können.
1 Hinführung zur Thematik: Dieses Kapitel thematisiert die aktuelle Datenlage zur Kindesmisshandlung in Deutschland und beleuchtet die Rolle der polizeilichen Kriminalstatistik sowie die gesellschaftliche Debatte um den Kinderschutz.
2 Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom als subtile Form der Kindesmisshandlung: Es werden die begrifflichen Grundlagen, der historische Kontext und die Einordnung des Syndroms in die internationalen Klassifikationssysteme ICD-10-GM und DSM-5 erarbeitet.
3 Manifestation psychischer Störungen in Kindesmisshandlungen nach dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom: Dieser Hauptteil analysiert die Warnhinweise, die Charakteristika von Opfern und Täterinnen, die Motivationslagen sowie die schwerwiegenden Auswirkungen des Syndroms auf die Involvierten.
4 Schuldunfähigkeit aufgrund des Münchhausen-by-proxy-Syndroms – eine kritische Auseinandersetzung: Hier wird die zentrale Fragestellung diskutiert, ob Täterinnen aufgrund von Persönlichkeitsstörungen oder traumatischen Kindheitserlebnissen strafrechtlich als schuldunfähig gelten können.
5 Schlussbetrachtung: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit sachlich zusammen und schließt mit einem persönlichen Resümee der Autorin.
Münchhausen-by-proxy-Syndrom, Kindesmisshandlung, Kinderschutz, Täterinnen, Motivationslage, Schuldfähigkeit, Persönlichkeitsstörungen, Psychische Störungen, Pädiatrie, Opfer, Artifizielle Störungen, Diagnostik, Strafrecht, Kindeswohl, Traumatisierung
Die Arbeit befasst sich mit dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom, einer seltenen und schwer zu erkennenden Form der Kindesmisshandlung, bei der Bezugspersonen bei Kindern Krankheitssymptome vortäuschen oder aktiv herbeiführen.
Neben der Definition und Einordnung des Syndroms werden die Warnhinweise, die Täterprofile, die psychodynamischen Hintergründe der Mütter und die rechtliche Frage der Schuldfähigkeit bei Taten im Kontext dieses Syndroms untersucht.
Ziel ist es, die subtilen Mechanismen der Misshandlung aufzuzeigen und kritisch zu prüfen, ob die verursachenden Täterinnen aus psychiatrischer und juristischer Sicht schuldunfähig sind oder ob ihr Handeln als kalkuliertes Unrecht einzustufen ist.
Die Autorin nutzt eine umfangreiche Literaturanalyse, um den aktuellen Forschungsstand, medizinische Klassifikationen und rechtswissenschaftliche Debatten zu diesem Phänomen zusammenzuführen und kritisch zu bewerten.
Der Hauptteil konzentriert sich auf die praxisnahe Identifikation des Syndroms, die Analyse der Täterinnen – häufig leibliche Mütter – sowie die schwerwiegenden physischen und psychischen Folgen für die misshandelten Kinder.
Schlüsselbegriffe sind Münchhausen-by-proxy-Syndrom, Kindesmisshandlung, Schuldfähigkeit, Persönlichkeitsstörungen, Täterinnen und Kinderschutz.
Beim Münchhausen-Syndrom fügen sich Patienten selbst Verletzungen zu, um die Krankenrolle einzunehmen. Beim Münchhausen-by-proxy-Syndrom geschieht dies jedoch an einer fremden Person, typischerweise an einem eigenen Kind, um durch die stellvertretende Erkrankung Aufmerksamkeit zu erhalten.
Es wird eine multiprofessionelle Diagnostik gefordert, die den Schutz des Kindes priorisiert. Eine stationäre Beobachtung im Krankenhaus kann dabei helfen, die Manipulationsversuche der Täterinnen zu dokumentieren und das Kind zu schützen.
In Deutschland fehlen für Ärzte trotz spezifischer Befugnisnormen zur straffreien Verletzung der Schweigepflicht oft einheitliche, verbindliche Anzeigepflichten, was das strukturierte Vorgehen im Kinderschutz zu einer interdisziplinären Herausforderung macht.
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