Masterarbeit, 2017
82 Seiten, Note: 1,3
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Einleitung
A. Schutz der Ausreisefreiheit
I. Verfassungsrechtlicher Schutz
1. Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz
2. Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz
II. Europarechtlicher Schutz
1. Art. 21 Abs. 1 AEUV
2. Art. 45 Abs. 1 GRCh
3. Sekundärrechtliche europarechtliche Vorschriften
III. Völkerrechtliche Verankerungen
B. Nationale gesetzliche Einschränkungsmöglichkeiten des unionsbürgerlichen Freizügigkeitsrechts aus finanziellen Gründen
I. Passversagung und Passentziehung
1. Verstoß gegen steuerliche Verpflichtungen
2. Verstoß gegen die Unterhaltspflicht
II. Beschränkung des Passes
III. Beschränkung des Personalausweises
IV. Konsequenzen passbeschränkender Maßnahmen und Zuwiderhandlungen
C. Europarechtskonforme Auslegung der nationalen gesetzlichen Einschränkungsmöglichkeiten des unionsbürgerlichen Freizügigkeitsrechts aus finanziellen Gründen
I. Vereinbarkeit von nationalen Vorschriften und unionsrechtlichen Vorschriften
II. Schutzbereich des Art. 21 Abs. 1 AEUV
1. Persönlicher Schutzbereich
2. Sachlicher Schutzbereich
3. Räumlicher Schutzbereich
4. Zeitlicher Schutzbereich
III. Eingriff
IV. Rechtfertigung
1. Rechtfertigungsgründe
2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Schranken-Schranken)
a) Geeignetheit
b) Erforderlichkeit
c) Angemessenheit
Fazit
Die Arbeit untersucht die unionsrechtliche Zulässigkeit nationaler pass- und ausweisbeschränkender Maßnahmen, die gegen Unionsbürger verhängt werden, um steuerliche oder unterhaltsrechtliche Verpflichtungen in Deutschland durchzusetzen. Die zentrale Forschungsfrage ist, ob solche nationalen Eingriffe in die Freizügigkeit mit dem europäischen Unionsrecht, insbesondere mit Art. 21 Abs. 1 AEUV, vereinbar sind und welchen Anforderungen sie unterliegen.
1. Verstoß gegen steuerliche Verpflichtungen
Nach §§ 8, 7 Abs. 1 Nr. 4 1. Alt. PassG ist ein Pass zu versagen bzw. zu entziehen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, ist die Stellungnahme der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt) einzuholen (vgl. Ziffer 7.1.4 PassVwV). Ist in Deutschland bereits ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung (AO) anhängig, so kommt zusätzlich eine Passversagung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 PassG in Betracht.
Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 4 1. Alt. PassG sind bereits erfüllt, wenn der Steuerbescheid, aus dem sich erhebliche Steuerrückstände ergeben, vollziehbar und nicht offensichtlich rechtswidrig ist; hingegen wird die Rechtskraft des Bescheides nicht vorausgesetzt. Dies wäre mit dem Zweck der Vorschrift nicht vereinbar, denn so könnte sich der Passbewerber durch die Einlegung des Rechtsbehelfs von der Durchsetzung der Steuerpflicht entziehen. Sollten „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ des Steuerbescheides bestehen, steht dem Antragsteller die Möglichkeit zu, „die Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung“ zu beantragen. Nur dann ist das Finanzgericht gem. § 69 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) dazu verpflichtet, die Vollziehung des Bescheides auszusetzen. Sieht ein Beschuldigter von einem Aussetzungsantrag ab oder wird dieser abgelehnt, spricht dies für eine Rechtmäßigkeit des Bescheides.
Wichtig ist, dass bei dem Ausreisewilligen ein sog. „Steuerfluchtwille“ erkennbar ist. Dieser spiegelt die Absicht wider, den Auslandsaufenthalt fortsetzen zu wollen, um den steuerlichen Verpflichtungen zu entgehen. Unerheblich ist dabei, ob dieser „das einzige Motiv für das Verlassen der Bundesrepublik und die Fortsetzung des Aufenthalts im Ausland ist“. Der Steuerfluchtwillen ist zu bejahen, wenn die steuerlichen Verpflichtungen im Inland kausal mit dem beabsichtigten Aufenthalt im Ausland zusammenhängen, so dass „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Passbewerber wolle sich diesen Verpflichtungen entziehen“ und sich ins Ausland absetzen.
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Mobilität der Bürger und die daraus resultierenden rechtlichen Konflikte bei der Durchsetzung nationaler Pflichten wie Steuer- oder Unterhaltsschulden durch ausreisebeschränkende Maßnahmen.
A. Schutz der Ausreisefreiheit: Dieses Kapitel stellt den verfassungs-, europarechtlichen und völkerrechtlichen Rahmen dar, der das Recht auf Ausreise und Freizügigkeit schützt.
B. Nationale gesetzliche Einschränkungsmöglichkeiten des unionsbürgerlichen Freizügigkeitsrechts aus finanziellen Gründen: Hier werden die spezifischen deutschen Vorschriften (PassG, PAuswG) sowie die Instrumente der Passversagung, -entziehung und -beschränkung detailliert analysiert.
C. Europarechtskonforme Auslegung der nationalen gesetzlichen Einschränkungsmöglichkeiten des unionsbürgerlichen Freizügigkeitsrechts aus finanziellen Gründen: Dieses Hauptkapitel prüft die Vereinbarkeit der nationalen Maßnahmen mit dem Unionsrecht, insbesondere hinsichtlich der Schutzbereiche, Eingriffe und der Rechtfertigung unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
Fazit: Das Fazit fasst die Diskrepanz zwischen der nationalen Rechtsprechung und der strengeren Auslegung durch den EuGH zusammen und fordert eine engere Harmonisierung.
Unionsbürgerschaft, Freizügigkeitsrecht, Ausreisefreiheit, Passgesetz, Steuerflucht, Unterhaltsflucht, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, öffentliche Ordnung, EuGH, AEUV, Passversagung, Grenzkontrollen, Europarecht, Eingriff, Rechtfertigung.
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit deutscher Maßnahmen, wie Passversagung oder -entziehung, wenn diese gegen Personen verhängt werden, die sich durch einen Auslandsaufenthalt ihren steuerlichen oder unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen in Deutschland entziehen wollen.
Die zentralen Felder umfassen das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger nach Art. 21 AEUV, das deutsche Pass- und Personalausweisrecht sowie die europarechtlichen Anforderungen an Rechtfertigungsgründe wie "öffentliche Ordnung".
Das primäre Ziel besteht darin, zu untersuchen, ob die aktuelle deutsche Praxis der Ausreisebeschränkung aus finanziellen Gründen mit dem europäischen Freizügigkeitsrecht in Einklang steht.
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf einer umfassenden Analyse von Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung nationaler Gerichte sowie der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung und europäischer Sekundärrechtsquellen basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der nationalen Rechtsgrundlagen, die Prüfung des Schutzbereichs des Art. 21 AEUV, die Analyse der Eingriffe in dieses Recht sowie eine detaillierte Verhältnismäßigkeitsprüfung der staatlichen Maßnahmen.
Die wichtigsten Begriffe sind Unionsbürgerschaft, Freizügigkeitsrecht, Ausreisefreiheit, Passversagung, Steuerflucht, Unterhaltsflucht und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Die Arbeit arbeitet heraus, dass deutsche Behörden den Begriff der öffentlichen Ordnung oft weit auslegen, um staatliche Finanzinteressen zu schützen, während der EuGH diesen Begriff im Kontext der Freizügigkeit sehr eng und als "zwingenden Grund" interpretiert.
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die deutsche Praxis häufig mit den engen Vorgaben des EuGH kollidiert, da sie oft generalpräventive Züge trägt und die individuelle Prüfung des persönlichen Verhaltens des Betroffenen, wie sie das Unionsrecht verlangt, vermissen lässt.
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