Examensarbeit, 2017
47 Seiten, Note: 12
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Arbeit befasst sich mit dem Schutzkonzept des faktischen Konzerns nach §§ 311 ff. AktG. Sie analysiert die historische Entwicklung des Konzepts, beleuchtet die rechtliche Regelung und deren Anwendung, bewertet die Effektivität des Außenseiterschutzes und des Konzerneingangsschutzes und diskutiert die rechtliche Bewertung des faktischen Konzerns.
Kapitel A beleuchtet die Einleitung und stellt die Thematik des Schutzkonzepts des faktischen Konzerns vor. Kapitel B widmet sich der historischen Entwicklung des Konzepts. Kapitel C analysiert die gesetzliche Regelung und das Schutzkonzept, inklusive Anwendbarkeit, Ausgleichspflicht und dem Abhängigkeitsbericht. Kapitel D untersucht die rechtspolitische Bewertung des Schutzkonzepts, insbesondere die Effektivität des Außenseiterschutzes und des Konzerneingangsschutzes. Kapitel E fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen.
Faktischer Konzern, §§ 311 ff. AktG, Außenseiterschutz, Konzerneingangsschutz, Abhängigkeitsbericht, Rechtspolitische Bewertung, Historische Entwicklung.
Ein faktischer Konzern liegt vor, wenn ein Unternehmen ein anderes beherrscht, ohne dass ein Beherrschungsvertrag besteht oder eine Eingliederung vorliegt.
Es verbietet dem herrschenden Unternehmen, das abhängige Unternehmen zu nachteiligen Rechtsgeschäften zu veranlassen, ohne den Nachteil bis zum Ende des Geschäftsjahres auszugleichen.
Der Vorstand der abhängigen Gesellschaft muss jährlich über alle Beziehungen zum herrschenden Unternehmen berichten und erklären, ob die Gesellschaft durch die Rechtsgeschäfte benachteiligt wurde.
Befürworter sehen darin den Schutz von Betriebsgeheimnissen. Kritiker bemängeln, dass Aktionäre ohne Einsicht kaum in der Lage sind, Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Der Bericht wird durch den Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat der Gesellschaft geprüft, um die Richtigkeit der Angaben sicherzustellen.
Ein von der Rechtsprechung entwickeltes Konzept für Fälle, in denen die Beherrschung so intensiv ist, dass die Verlustausgleichspflicht analog zu Vertragskonzernen verschärft wird.
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