Masterarbeit, 2017
81 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2 Grundlagen des Finanzierungsleasingvertrages
2.1 Definition und Erscheinungsformen des Leasings
2.1.1 Finanzierungsleasing und Operating Leasing
2.1.2 Mobilien- und Immobilien-Leasing
2.1.3 Direktes und indirektes Leasing
2.2 Rechtliche Einordnung des Finanzierungsleasingvertrages
2.2.1 Abgrenzung zum Kaufvertrag
2.2.2 Abgrenzung zum Darlehensvertrag
2.2.3 Einordnung als atypischer Mietvertrag
2.3 Rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes
3 Vertragsformen des Finanzierungsleasings
3.1 Vollamortisationsvertag
3.1.1 Vollamortisationsvertrag ohne Option
3.1.2 Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption
3.1.3 Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption
3.1.4 Vertrag über Spezialleasing
3.2 Teilamortisationsvertrag
3.2.1 Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht
3.2.2 Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung
3.2.3 Teilamortisationsvertrag mit Kündigungsrecht
3.3 Vergleich beider Vertragsformen und deren Bedeutung für den Leasingnehmer
4 Anforderungen an die Gestaltung von Finanzierungsleasingverträgen durch Erlasse der Finanzverwaltung
4.1 Allgemeines
4.2 Zurechnungskriterien der Finanzverwaltung gemäß den Leasingerlassen
4.2.1 Steuerliche Zurechnung nach dem Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.1971
4.2.2 Steuerliche Zurechnung nach dem Vollamortisationserlass für Immobilien vom 21.03.1972
4.2.2.1 Steuerliche Zurechnung des Gebäudes
4.2.2.2 Steuerliche Zurechnung von Grund und Boden
4.2.3 Steuerliche Zurechnung nach dem Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.1975
4.2.4 Steuerliche Zurechnung nach dem Teilamortisationserlass für Immobilien vom 23.12.1991
5 Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Gestaltung von Finanzierungsleasingverträgen, um eine steuerlich vorteilhafte Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber zu erreichen. Dabei wird analysiert, welche Vertragsvarianten für Leasingnehmer steuerlich optimal sind und welche Kriterien hierfür in verschiedenen Leasingerlassen definiert wurden.
2.1.1 Finanzierungsleasing und Operating Leasing
Mit Finanzierungsleasing, der häufigsten Erscheinungsform des Leasings, werden Verträge bezeichnet, die in erster Linie der Finanzierung eines bestimmten Leasingobjektes dienen. Finanziert wird das Leasingobjekt durch den Leasinggeber, der das Objekt zunächst von einem Dritten, dem Hersteller/Lieferanten, erwirbt, um es anschließend dem Leasingnehmer zur Nutzung zu überlassen.
Durch Finanzierungsleasing erhält der Leasingnehmer somit ein Leasingobjekt, welches er nutzen kann, ohne zunächst dafür eigenes Kapital einsetzen zu müssen. Der BFH betont in diesem Zusammenhang, dass das Finanzierungsleasing aufgrund der Finanzierungsfunktion als das „eigentliche“ Leasing anzusehen ist. Auch in der deutschsprachigen Literatur wird unter dem Begriff Finanzierungsleasing üblicherweise das Leasing verstanden. Beide Begriffe werden deshalb im weiteren Verlauf synonym verwendet.
Im Vollamortisationserlass vom 19.04.1971 charakterisiert die Finanzverwaltung das Finanzierungsleasing anhand zweier Kriterien, nämlich der festen, unkündbaren Grundmietzeit und der vollständigen Amortisationspflicht des Leasingnehmers. Demnach liegt Finanzierungsleasing zum einen immer dann vor, wenn der Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wird und währenddessen der Vertrag weder vom Leasinggeber noch vom Leasingnehmer gekündigt werden kann (sogenannte Grundmietzeit). Zum anderen muss der Leasingnehmer innerhalb dieser Zeit Leasingraten zahlen, die mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Neben- und Finanzierungskosten des Leasinggebers abdecken. Um eine vollständige Amortisation erreichen zu können, müssen also zumindest alle Kosten, die der Leasinggeber für die Beschaffung und Bereitstellung des Leasingobjektes aufgewendet hat, durch die Leasingraten gedeckt bzw. zurückgeführt werden.
1 Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Bedeutung des Finanzierungsleasings in Deutschland, erläutert die Entstehung der Leasingerlasse zur Rechtsklarheit und definiert das Ziel der Arbeit, steuerlich vorteilhafte Vertragsvarianten zu untersuchen.
2 Grundlagen des Finanzierungsleasingvertrages: Dieses Kapitel liefert die theoretische Basis, definiert Leasing, grenzt es rechtlich als atypischen Mietvertrag ab und erörtert die Bedeutung der Zurechnung zwischen rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentümer.
3 Vertragsformen des Finanzierungsleasings: Das Kapitel stellt die verschiedenen Arten von Voll- und Teilamortisationsverträgen (z.B. mit Kaufoption, Kündigungsrecht oder Mehrerlösbeteiligung) detailliert dar und vergleicht diese hinsichtlich ihrer Eignung für den Leasingnehmer.
4 Anforderungen an die Gestaltung von Finanzierungsleasingverträgen durch Erlasse der Finanzverwaltung: Hier werden die Zurechnungskriterien der Finanzverwaltung analysiert, wobei detailliert auf die verschiedenen Voll- und Teilamortisationserlasse für Mobilien und Immobilien eingegangen wird.
5 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse zur erlasskonformen Vertragsgestaltung zusammen und betont die anhaltende Bedeutung der Leasingerlasse für die Rechtssicherheit.
Finanzierungsleasing, Leasingerlasse, Finanzverwaltung, Zurechnung, wirtschaftliches Eigentum, Vollamortisationsvertrag, Teilamortisationsvertrag, Grundmietzeit, Steuervorteile, Anschaffungskosten, Leasingnehmer, Leasinggeber, Mobilienleasing, Immobilienleasing, Vertragsvarianten.
Die Arbeit analysiert die steuerrechtlichen Anforderungen, die die Finanzverwaltung an die Gestaltung von Finanzierungsleasingverträgen stellt, um sicherzustellen, dass die Leasingraten beim Leasingnehmer als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Zentrale Themen sind die rechtliche Einordnung von Leasingverträgen, die Differenzierung zwischen Voll- und Teilamortisation sowie die detaillierte Untersuchung der Zurechnungskriterien für Mobilien und Immobilien gemäß den Erlassen der Finanzverwaltung.
Das Ziel ist es, auf Basis der Leasingerlasse zu ermitteln, welche spezifischen Vertragsvarianten und Gestaltungen für den Leasingnehmer steuerlich vorteilhaft sind.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsquellenanalyse, insbesondere der Auswertung von Leasingerlassen der Finanzverwaltung und relevanter Rechtsprechung (BFH, BGH).
Der Hauptteil behandelt theoretische Grundlagen, vergleicht verschiedene Vertragsformen des Finanzierungsleasings und untersucht die quantitativen Kriterien (insbesondere die 40-90-Prozentregel) zur steuerlichen Zurechnung der Leasingobjekte.
Finanzierungsleasing, Steuerliche Zurechnung, Leasingerlasse, Grundmietzeit, Vollamortisation, Teilamortisation, Wirtschaftliches Eigentum.
Beim Vollamortisationsvertrag werden sämtliche Anschaffungs- und Finanzierungskosten inklusive Gewinn bereits während der unkündbaren Grundmietzeit über Leasingraten gedeckt, während beim Teilamortisationsvertrag ein Restwert verbleibt, der erst nach der Grundmietzeit durch Nachzahlungen gedeckt wird.
Bei Spezialleasingverträgen wird das Leasingobjekt aufgrund der speziellen Anpassung an die Bedürfnisse des Leasingnehmers stets diesem zugerechnet, da der Leasinggeber nach Ablauf der Grundmietzeit keine wirtschaftlich sinnvolle Verwertungsmöglichkeit hat.
Diese Grenze ist ein zentrales Kriterium der Finanzverwaltung: Liegt die Grundmietzeit innerhalb dieses Korridors zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, ist dies ein wesentliches Indiz für eine Zurechnung zum Leasinggeber, sofern auch weitere Bedingungen (wie Optionspreise) erfüllt sind.
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