Diplomarbeit, 2017
37 Seiten, Note: 13,00
1 Einleitung
2 Geschichtlicher Überblick
2.1 Erste Aufzeichnungen
2.2 Beginnende Regulierung
2.3 IAS 22, 1983
2.4 Entwicklung in Deutschland
3 Definitionen
3.1 Geschäftswert
3.2 Unternehmenszusammenschlüsse
3.3 Kapitalkonsolidierung
4 Rechtliche Situation
4.1 National
4.1.1 Originärer Geschäftswert
4.1.2 Derivativer Geschäftswert
4.2 Internationaler Rechnungslegungsstandard
4.2.1 IFRS Grundlagen
4.2.2 Behandlung des Goodwill
4.3 Firmenwert im Rahmen der Konzernrechnungslegung
4.3.1 Grundlagen
4.3.2 Neubewertungsmethode
5 Der negative Geschäftswert
5.1 Fallkonstellationen
5.2 National
5.2.1 Der negative Firmenwert im Asset- Deal (Einzelabschluss)
5.2.2 Share- Deal im Zuge der Konzernrechnungslegung
5.3 IFRS Regelwerk
6 Wertermittlung
6.1 Gesamtbewertungsverfahren
6.2 Einzelbewertungsverfahren
6.3 Mischverfahren
6.4 Exemplarisch: Brutto- Methode des Discounted- Cashflow- Verfahrens
7 Darstellung eines börsennotierten Falles
7.1 Beteiligungssachverhalt
7.2 Rechtliche Einordnung
7.3 Bewertung
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über das Phänomen des Geschäfts- oder Firmenwerts (GoF) zu geben, dessen Entwicklung nachzuzeichnen und die komplexen rechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Aspekte bei Unternehmensverkäufen und in der Konzernrechnungslegung zu beleuchten.
4.1.2.2.1 Grundsatz
Im Rahmen der Erstbewertung (Asset Deal) ist ein GoF mit seinen Anschaffungskosten anzusetzen.
Der GoF gilt als zeitlich begrenzter Vermögensgegenstand, das heißt, dass eine Bewertung gem. § 253 I, III HGB mit den Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung erfolgt. Dem Grunde nach gilt ein Abschreibungszeitraum von 5 Jahren, eine längerer Abschreibungszeitraum ist im Anhang zu begründen, § 285 S. 1 Nr. 13 HGB.
Eine Ermittlung der Nutzungsdauer erfolgt individuell unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Einzelheiten des angekauften Unternehmens.
Die handelsrechtliche Beurteilung erfolgt völlig unabhängig von etwaigen steuerrechtlichen Regelungen.
Zu beachten ist, dass bei einem Share Deal, bei beherrschender Beteiligung ggf. ein Konzern entsteht und somit eine Konzernbilanz zu erstellen ist. Zur Vermeidung eines doppelten Ausweises von Bilanzpositionen ist im Rahmen der Konzernrechnungslegung eine Kapitalkonsolidierung durchzuführen (vgl. 4.3).
Entsteht kein Konzern erfolgt lediglich eine Bewertung der Beteiligung zu Anschaffungskosten.
Werden Anteile an Personengesellschaften gekauft, so werden diese, anders als im Steuerrecht, handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand betrachtet und somit mit Anschaffungskosten bilanziert. Dasselbe gilt für den Erwerb von Aktien an einer anderen Gesellschaft, nur dass hier steuerrechtlich hinsichtlich der Art des Bilanzausweises keine Probleme bestehen.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz des Firmenwerts für die Konzernrechnungslegung ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung von der historischen Entwicklung bis hin zur praktischen Fallanalyse.
2 Geschichtlicher Überblick: Das Kapitel erläutert die Ursprünge des Geschäftswerts ab 1571 und die spätere Notwendigkeit einer Regulierung, die im 20. Jahrhundert durch internationale Standards wie IAS 22 eingeleitet wurde.
3 Definitionen: Hier werden die zentralen Begriffe rund um den Geschäftswert, Unternehmenszusammenschlüsse sowie die technischen Anforderungen der Kapitalkonsolidierung definiert und abgegrenzt.
4 Rechtliche Situation: Dieses Kapitel analysiert detailliert die nationale und internationale Bilanzierungspraxis für originäre sowie derivative Firmenwerte und erläutert die verschiedenen Bewertungsmethoden.
5 Der negative Geschäftswert: Es wird untersucht, wie mit "Badwill" umzugehen ist, wobei die Problematik der Bilanzierung und die verschiedenen theoretischen Lösungsansätze im HGB und IFRS diskutiert werden.
6 Wertermittlung: Das Kapitel stellt die gängigen betriebswirtschaftlichen Methoden zur Unternehmensbewertung vor, insbesondere Gesamt- und Einzelbewertungsverfahren sowie Mischverfahren, und vertieft die Brutto-Methode des DCF-Verfahrens.
7 Darstellung eines börsennotierten Falles: Anhand der Abspaltung der Gigaset-Sparte von der Siemens AG wird die praktische Anwendung der zuvor diskutierten Konzepte, insbesondere bei einem negativen Kaufpreis, verdeutlicht.
Geschäfts- oder Firmenwert, Goodwill, Bilanzierung, HGB, IFRS, Kapitalkonsolidierung, Unternehmensbewertung, Discounted Cashflow, Asset Deal, Share Deal, negativer Geschäftswert, Badwill, Konzernabschluss, Neubewertungsmethode, Unternehmenswertermittlung.
Die Arbeit befasst sich mit den Rechtsfragen und der bilanziellen Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts (GoF) bei Unternehmenszusammenschlüssen.
Die zentralen Themen umfassen die historische Evolution, die nationale und internationale gesetzliche Regulierung (HGB vs. IFRS), Methoden der Unternehmenswertermittlung und die Behandlung von negativem Goodwill.
Das Ziel ist es, einen fundierten Überblick über das Phänomen des Firmenwerts zu geben und die komplexen rechtlichen Aspekte, insbesondere bei der Abspaltung und dem Erwerb von Unternehmen, verständlich aufzuarbeiten.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse bestehender Rechnungslegungsstandards und Rechtskommentare, ergänzt durch eine exemplarische Fallstudie zur praktischen Anwendung.
Der Hauptteil gliedert sich in Definitionen, rechtliche Rahmenbedingungen der Bilanzierung, eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem negativen Firmenwert sowie die Darstellung betriebswirtschaftlicher Wertermittlungsverfahren.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Goodwill, HGB, IFRS, Kapitalkonsolidierung, Asset Deal, Share Deal, negativer Geschäftswert und DCF-Verfahren.
Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, was einen derivativen GoF im Einzelabschluss auslösen kann, während beim Share Deal Anteile erworben werden, bei denen ein Goodwill primär in der Kapitalkonsolidierung des Konzernabschlusses relevant wird.
Der negative Kaufpreis resultiert aus einer Übertragung, bei der die einzubringenden Kapitalkonten und Verbindlichkeiten den gezahlten Barbetrag überstiegen, was buchhalterisch als negativer Goodwill bzw. Unterschiedsbetrag abgebildet wird.
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