Hausarbeit (Hauptseminar), 2011
42 Seiten, Note: 2,0
Einleitung
Quellen, Material und Methode
Hauptteil I
1. Hintergrundinformationen
1.1. Informationen zum Film
1.2. Die Rechtslage von Ausländern in der VR China
1.3. Fälle von in der VR China verurteilten und/oder hingerichteten Ausländern
Hauptteil II
2. Forschungsfragen
2.1. Der rechtlich fundierte Wahrheitsgehalt von Red Corner
2.2. Folter in der VR China
3. Hollywoods Ansichten bezüglich chinesischer Strafprozessverfahren
3.1. Realität oder Erfindung?
Abschluss
Die vorliegende Arbeit untersucht den Wahrheitsgehalt des Hollywood-Films Red Corner im Hinblick auf die Darstellung des chinesischen Strafprozessrechts in den 1990er Jahren und analysiert, inwieweit die gezeigten Verfahrensabläufe und Haftbedingungen mit der tatsächlichen Rechtslage in der Volksrepublik China korrespondieren.
2.1. Der rechtlich fundierte Wahrheitsgehalt von Red Corner
In diesem Kapitel befasse ich mich mit der tatsächlichen, rechtlichen Korrektheit der im Film dargestellten Ereignisse, Vorgehensweisen und Zustände und ob diese entweder im chinesischen Strafgesetzbuch oder aber im Strafprozessgesetz rechtlich verankert sind und demzufolge der Realität und Praxis an chinesischen Gerichtshöfen entsprechen.
Da in Red Corner sehr viele verschiedene Aspekte zu beobachten sind und diese manchmal nur teilweise der rechtlichen Wahrheit entsprechen, habe ich mich für dieses Kapitel für keine klare Strukturierung oder Unterteilung entschieden, sondern diese ohne chronologische Ordnung verfasst. Jedoch habe ich versucht diese unter der Bedingung aufzulisten, erst die größtenteils oder komplett korrekt dargestellten Begebenheiten aufzuführen, dann die erwiesenermaßen falschen Darstellungsweisen und schlussendlich jene Begebenheiten, die zwar im Film beobachtet werden können, zu denen ich jedoch bedauerlicherweise keinerlei Anhaltspunkte für ihre tatsächliche Richtigkeit auffinden konnte oder aber diese im Subkapitel über die Folter eine genauere Untersuchung erfahren und, um Wiederholungen zu vermeiden an dieser Stelle, ausgespart wurden.
Ich beginne also mit den ganz oder teilweise korrekten Darstellungen.
Die erste und wohl bedeutendste Beobachtung bezüglich Hollywoods’ Auffassungen zum chinesischen Strafrecht ist die Tatsache, dass Jack Moore für die angeblich von ihm verübte Tat in der chinesischen Justiz wie ein chinesischer Staatsbürger behandelt wird und demnach den gleichen Rechten und Verordnungen unterliegt, was absolut der Realität entspricht und kein fiktives Konstrukt darstellt. Da ich auf diesen Aspekt des Filmes bereits in einem vorangehenden Subkapitel detaillierter eingegangen bin, verweise ich an dieser Stelle auf das Kapitel Die Rechtslage von Ausländern in der VR China auf Seite 6 zur näheren Betrachtung der genauen Belege mit den entsprechenden Gesetzesparagraphen.
Einleitung: Die Einleitung stellt den Film Red Corner in den Kontext des chinesischen Rechtssystems und formuliert die zentrale Fragestellung nach dem Wahrheitsgehalt der filmischen Darstellung.
Quellen, Material und Methode: Dieser Abschnitt erläutert die methodische Vorgehensweise und die verwendeten juristischen Nachschlagewerke, insbesondere das chinesische Strafprozessgesetz von 1996.
Hintergrundinformationen: Dieses Kapitel liefert Kontext zum Film selbst sowie eine rechtliche Einordnung der Situation für Ausländer und dokumentiert reale Fälle von verurteilten Ausländern in der VR China.
Forschungsfragen: Hier erfolgt eine detaillierte Prüfung der im Film gezeigten Verfahrensschritte, wie Beweisaufnahme, Kautionssystem und Verteidigung, anhand der realen Gesetzeslage.
Folter in der VR China: Dieses Kapitel analysiert die Problematik von Folter, unter Einbeziehung von UN-Berichten, und bewertet, ob die im Film dargestellten Foltersequenzen der Realität entsprechen.
Hollywoods Ansichten bezüglich chinesischer Strafprozessverfahren: Die abschließende Analyse reflektiert die filmische Darstellung als Mischung aus dramaturgischen Freiheiten und hoher juristischer Detailtreue.
Abschluss: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der Film trotz einiger Ausschmückungen ein bemerkenswert realistisches Bild des chinesischen Justizalltags zeichnet.
Red Corner, chinesisches Strafprozessrecht, Strafprozessgesetz 1996, Recht für Ausländer, Menschenrechte, Folter, Justizsystem VR China, Pflichtverteidiger, Beweismittel, Rechtsbeistand, Rechtsvergleichung, Filmkritik, Strafvollzug, Haftbedingungen, Rechtsstaatlichkeit
Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen der filmischen Fiktion des Hollywood-Streifens Red Corner und der tatsächlichen juristischen Praxis in der Volksrepublik China der 1990er Jahre.
Zu den Schwerpunkten zählen das chinesische Strafprozessrecht, die Rechtsstellung von Ausländern, die Rolle der Pflichtverteidigung und die menschenrechtliche Problematik der Folter in Haftanstalten.
Das Ziel ist es, den Wahrheitsgehalt der im Film gezeigten Rechtsverfahren zu verifizieren und festzustellen, wo das Drehbuch Fakten korrekt wiedergibt und wo es diese zugunsten der filmischen Spannung verzerrt.
Der Autor führt einen Rechtsvergleich durch, indem er die Handlungsabläufe des Films systematisch mit den entsprechenden Paragraphen des chinesischen Strafprozessgesetzes von 1996 und dem Strafgesetzbuch von 1997 abgleicht.
Der Hauptteil gliedert sich in Hintergrundinformationen zum Film, die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Untersuchung von Verfahrensdetails und eine kritische Diskussion zur Folterpraxis.
Neben dem Titel Red Corner und dem chinesischen Rechtssystem sind Begriffe wie Strafprozess, Beweismittel, Menschenrechtsverletzungen und Rechtsvergleichung zentral für die Arbeit.
Die Arbeit stellt fest, dass die Zuweisung eines Pflichtverteidigers sowie die Möglichkeiten und Grenzen seiner Arbeit (wie Akteneinsicht oder Beweissammlung) weitgehend mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.
Ja, der Autor kommt zu dem Schluss, dass die im Film gezeigten Foltermethoden kein reines Hollywood-Klischee sind, sondern auf dokumentierten Fakten und Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen basieren.
Die Arbeit weist darauf hin, dass der Film auch das Produktionsland USA kritisiert, insbesondere durch die Darstellung der US-Botschaft als eigennützig und wenig hilfsbereit gegenüber dem angeklagten Protagonisten.
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