Diplomarbeit, 2004
100 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Grundlagen des Franchising
2.1 Historische Entwicklungen
2.2 Definitionen und Merkmale
2.2.1 Definition des Deutschen Franchise Verbandes
2.2.2 Definition des Bundesarbeitsgerichts
2.2.3 Definition des Europäischen Verhaltenskodex für Franchising
2.2.4 Zusammenfassung
2.3 Abgrenzungen zu verwandten Konzepten
2.3.1 Das Vertragshändler- System
2.3.2 Filialsysteme
2.3.3 Verbundgruppen
2.3.4 Handelsvertretersysteme
2.3.5 Lizenzsysteme
2.3.6 Mischsysteme
2.3.7 Zusammenfassender Vergleich
2.4 Typologie des Franchising
2.4.1 Das Vertriebsfranchising
2.4.2 Das Dienstleistungsfranchising
2.4.3 Das Produktionsfranchising
2.4.4 Weitere Typologisierungen des Franchising
3. Gesamtwirtschaftliche Bewertung des Franchising
3.1 Die wirtschaftliche Bedeutung des Franchising
3.1.1 Die Entwicklung des Franchising in Deutschland
3.1.2 Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung
3.1.3 Franchising in den USA
3.2 Internationalisierung von Franchisesystemen
3.2.1 Probleme der Internationalisierung
3.2.2 Methoden der Internationalisierung
3.3 Die Vor- und Nachteile des Franchisekonzeptes
3.3.1 Wesentliche Vor- und Nachteile für den Franchisegeber
3.3.2 Wesentliche Vor- und Nachteile für den Franchisenehmer
3.3.3 Fazit
4. Finanzierung und Förderung v. F.-Systemen
4.1 Die Auswirkungen von Basel II
4.2 Finanzierungen von Franchise- Systemen
4.3 Förderung von Franchisenehmern in Deutschland
5. Unternehmensführung im Franchise- System
5.1 Controlling im Franchise-System
5.2.1 Franchising-Controlling am Beispiel der OBI Maumarkt- Kette
5.3 Wahl der Rechtsform
5.4 Steuerliche Aspekte
6. Rechtsgrundlagen des Franchising
6.1 Einführungen
6.2 Gesetzliche Grundlagen auf Europäischer Ebene
6.2.1 Das europäische Kartellrecht
6.2.2 Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen
6.3 Gesetzliche Grundlagen auf nationaler Ebene
6.3.1 Vorrang des nationalen oder europäischen Rechts ?
6.3.2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
6.3.3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
6.3.4 Bürgerliches Gesetzbuch
6.3.5 Das Handelsgesetzbuch
6.3.6 Franchising als Allgemeine Geschäftsbedingungen
6.3.7 Das Widerrufsrecht des Franchisenehmers
6.3.8 Die Abgrenzungen der Selbständigkeit durch das Arbeits- und Sozialrecht
7. Der Franchisingvertrag
7.1 Allgemeines
7.2 Die Vorvertragliche Aufklärungspflicht
7.3 Die Gestaltung von Franchiseverträgen
7.3.1 Die Präambel
7.3.2 Der Vertragsgegenstand
7.3.3 Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
7.4 Die Beendigung des Franchisevertrages
7.4.1 Die ordentliche Kündigung
7.4.2 Die außerordentliche Kündigung
7.4.3 Mögliche Rechtsfolgen einer Kündigung
7.5 Was sollten Existenzgründer beim Franchisevertrag beachten?
8. Schlussbetrachtung
Ziel dieser Arbeit ist es, die Vertriebsform Franchising in ihren Grundzügen darzustellen. Dabei werden sowohl die ökonomischen Aspekte als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Franchise-Systeme in Deutschland analysiert und bewertet.
2.3.1 Das Vertragshändler- System
Begrifflich ist das Vertragshändlersystem dem Franchise-System am nächsten. Ein Hersteller, Großhändler oder anderer Unternehmer gesteht dem Vertragshändler das Recht zu, die vom ihm hergestellten bzw. vertriebenen Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen oder weiter zu vertreiben. Diese Vertragshändler sind im Allgemeinen mehr oder minder stark in die Absatzorganisation des verkaufenden Unternehmens eingegliedert. Meist existieren vertragliche Abmachungen, nach denen das Interesse des Unternehmens wahrzunehmen ist und bei Verkäufen gewisse, vom Unternehmen aufgestellte Richtlinien zu beachten sind.
Wesentliche Unterschiede finden sich in der Nutzung der Marken- und Namensrechte, die oft nicht im vollem Umfang vom Vertragshändler genutzt werden, bei ihm fehlt die völlige Identifizierung mit dem einheitlichen, genau festgelegten Gruppen-Image eines straffen Vertriebssystems.
Beim Vertragshändlersystem fehlen normalerweise das straffe Organisationssystem, das einheitliche Marketing und Werbungskonzept und das Weisungs- und Kontrollsystem.
Der Vertragshändler erhält keine laufende Beratung bzw. eine Aus- und Weiterbildung seines Personals, dennoch muss er beim Vertrieb bestimmte Vorgaben einhalten und kann nicht völlig frei agieren. Das Vertragshändlersystem ist in Deutschland im Kfz-Vertrieb (Opel und VW) weit verbreitet. In den letzten Jahren ist aber im Kfz- Handel zu beobachten, dass die Weisungs- und Kontrollbefugnisse der Automobilhersteller zunehmen und in verstärktem Maße Betriebsführungs-Know-how transferiert wird, so dass diese Vertragshändlersysteme sich dem Franchise-System annähern.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung des Franchising in Deutschland ein und umreißt den Aufbau sowie den Umfang der vorliegenden Arbeit.
2. Grundlagen des Franchising: Dieses Kapitel definiert Franchising, grenzt es von verwandten Konzepten wie Filialsystemen ab und erläutert verschiedene Typologien der Franchisewirtschaft.
3. Gesamtwirtschaftliche Bewertung des Franchising: Hier wird die wirtschaftliche Bedeutung des Modells in Deutschland im Vergleich zu den USA analysiert und die Problematik der Internationalisierung sowie Vor- und Nachteile für die Parteien beleuchtet.
4. Finanzierung und Förderung v. F.-Systemen: Dieses Kapitel behandelt die Herausforderungen bei der Finanzierung für Franchisenehmer und erläutert staatliche Förderprogramme sowie den Einfluss der Basel II-Richtlinien.
5. Unternehmensführung im Franchise- System: Hier werden Controlling-Konzepte und die Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensführung innerhalb eines Franchise-Systems diskutiert, ergänzt um ein praktisches Beispiel.
6. Rechtsgrundlagen des Franchising: Das Kapitel bietet eine detaillierte Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen, inklusive Wettbewerbsrecht, BGB und Handelsgesetzbuch sowie das Widerrufsrecht.
7. Der Franchisingvertrag: Dieser Abschnitt widmet sich der inhaltlichen Gestaltung von Franchiseverträgen, den Rechten und Pflichten der Parteien sowie den Bedingungen für die Beendigung eines solchen Vertragsverhältnisses.
8. Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung des Franchising als zukunftsträchtiges, jedoch durch Herausforderungen in der Finanzierung und Rechtsregulierung geprägtes Konzept ab.
Franchising, Franchisegeber, Franchisenehmer, Vertriebssystem, Know-how, Vertragshändler, Controlling, Unternehmensführung, Basel II, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Franchisevertrag, Sittenwidrigkeit, Existenzgründung, Markenrechte.
Die Diplomarbeit befasst sich mit dem Franchise-System als einer speziellen Vertriebsform und untersucht dessen wirtschaftliche, rechtliche und unternehmerische Aspekte in Deutschland.
Die Arbeit behandelt die Grundlagen des Franchising, die ökonomische Einordnung, Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer, das Controlling sowie die komplexen rechtlichen Regelungen, die bei Franchiseverträgen zu beachten sind.
Ziel ist es, die Vertriebsform Franchising in ihren Grundzügen darzustellen und sowohl die wirtschaftlichen Vorteile und Nachteile als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Akteure transparent zu machen.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Quellen sowie der Aufarbeitung aktueller Statistiken zur Franchisewirtschaft.
Im Hauptteil werden die gesamtwirtschaftliche Bedeutung, Finanzierungsfragen, controllingtechnische Ansätze der Unternehmensführung sowie detaillierte rechtliche Grundlagen und Vertragsgestaltungen vertieft analysiert.
Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Franchising, Know-how, Vertragshändler, Controlling, Basel II, Kartellrecht, Franchisevertrag und Existenzgründung geprägt.
Im Gegensatz zum Vertragshändler, bei dem oft nur Waren vertrieben werden, zeichnet sich Franchising durch ein straffes Organisationskonzept, ein einheitliches Marketing sowie umfassende Weisungs- und Kontrollrechte des Franchisegebers aus.
Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) unterstützt Existenzgründer im Franchise-Bereich durch spezielle Förderdarlehen wie das Mikro-Darlehen oder StartGeld, sofern das Franchise-System die Kriterien der Förderfähigkeit erfüllt.
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