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Bachelorarbeit, 2013
41 Seiten, Note: 2,3
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit
1.2 Grundlagenwissen
2. Formen und Institutionen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
2.1 Berichterstattung in den USA
2.2 Formen und Institutionen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
2.3 Global Reporting Initiative (GRI)
2.4 Sustainability Accounting Standards Board (SASB)
3. Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung
3.1 Praktische Berichterstattung
3.2 Synergien und Antagonismen angewandter Richtlinien
4. Fazit
Literaturverzeichnis Anhang
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Unternehmen investieren seit dem letzten Jahrzehnt zunehmend Zeit und Budget in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung. In den USA stieg die Anzahl der Unternehmen, die im S&P 500 Index gelistet sind und einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichten, allein von 2010 bis 2012 von rund 20% auf über die Hälfte.1Die Informationsversorgung der Stakeholder mit reinen Finanzdaten gilt mittlerweile als überholt. Vielmehr sind die Einflüsse der Unternehmen aus Umweltverschmutzung, Nutzung erneuerbarer Energien, Produktionsbedingungen oder Mitarbeiterzufriedenheit Kenngrößen für die Performance eines Unternehmens, die immer mehr in den Blickpunkt von Investoren und Analysten rücken.
Damit Investoren und andere Interessensgruppen die Informationen beispielsweise innerhalb eines Marktes vergleichen und bewerten können, ist es nötig, ein Rahmenwerk für die Berichterstattung zu erstellen. In der Finanzberichterstattung ist dies international mit den IFRS, national mit den US-GAAP oder HGB-Richtlinien der Fall. Diese meist verpflichtenden Rahmenwerke geben den Unternehmen vor, wie und in welchem Umfang bestimmte Unternehmensdaten offengelegt werden müssen.2
Seit der Jahrtausendwende haben sich Institutionen gegründet, die solche Rahmenwerke auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen. Ihr Ziel ist die umfassende Informationsversorgung der Stakeholder, um die ökonomischen, ökologischen und sozialen Einflüsse und Maßnahmen der Unternehmen darzulegen.
In der vorliegenden Ausarbeitung werden insbesondere die Global Reporting Initiative (GRI) und das Sustainability Accounting Standards Board (SASB) betrachtet. Während die GRI internationale Leitfäden zur Berichterstattung erstellt, die von Unternehmen freiwillig angewendet werden können, ist das SASB an verpflichtenden Richtlinien für an US-Börsen gelistete Unternehmen interessiert. Das besondere Interesse an diesen beiden Institutionen ist darauf begründet, dass die GRI-Richtlinien international am weitesten verbreitet sind und das SASB als erste Organisation ein verpflichtendes Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitserstellung präsentiert.3
Zunächst werden die Institutionen und Richtlinien vorgestellt (Kapitel 2). Dabei wird das Augenmerk auf die Art und den Umfang der veröffentlichten Daten gelegt. Im Anschluss wird untersucht, inwieweit die beiden Konzepte der GRI und des SASB miteinander vereinbar sind und ob Unternehmen beide Rahmenwerke simultan anwenden können oder sollen (Kapitel 3.2). Anhand von Praxisbeispielen wird gezeigt, wie Unternehmen die Richtlinien umsetzen und welche Daten zukünftig durch das SASB ergänzt werden müssen (Kapitel 3.1). Schließlich erfolgen ein Fazit und ein Ausblick, wie sich die Berichterstattung in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung verpflichtender SASB-Richtlinien entwickeln könnte (Kapitel 4).
Seit Alfred Rappaport 1986 mit seiner Veröffentlichung den Gedanken des Shareholder Value Ansatzes populär machte, galt die primäre Aufmerksamkeit der Berichterstattung von Unternehmen hauptsächlich den Anteilseignern und Fremdkapitalgebern.4Die damit verbundene Finanzberichterstattung macht es diesen Gruppen möglich, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung fundierter zu bewerten und so Entscheidungen über beispielsweise Investitionen oder Kreditvergaben zu treffen. Einflüsse nachhaltiger Kenngrößen sind in diesem Modell nicht zu finden.
Diese Berichtsform genügt jedoch nicht allen Stakeholdern. Im Zuge voranschreitenden Aufbrauchens natürlicher Ressourcen sind vor allem die Unternehmen gefragt, nachhaltig und verantwortungsbewusst zu agieren.5Sie sind verantwortlich für ihre Mitarbeiter, versorgen Kunden mit ihren Produkten oder Dienstleistungen und vergeben Aufträge an Zulieferer und Lieferanten. Nicht zuletzt stellen bestimmte Branchen eine Gefahr für die Umwelt dar, wie zum Beispiel die dramatischen Geschehnisse rund um die Ölplattform Deepwater Horizon der Firma BP b.l.c. im Jahr 2010 zeigen.6
Aus diesen Gründen erarbeiteten die Vereinten Nationen in den Jahren 1999/2000 den sogenannten „United Nations Global Compact“.7Mit dieser Übereinkunft verpflichten sich Unternehmen, zehn anerkannte Prinzipien zu befolgen, welche in die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Anti-Korruption einzuordnen sind. Die Unternehmen stellen sich so ihrer Verantwortung für ein nachhaltiges Wirtschaften und soziale Gerechtigkeit.8Gerade im Zuge der Globalisierung und der wachsenden Weltbevölkerung ist diese Denkweise heutzutage nicht mehr von der Hand zu weisen. Unter dem Titel „Our Common Future“ („Unsere gemeinsame Zukunft“)9veröffent-lichten die Vereinten Nationen ein Papier, in dem Maßnahmen und Vorsätze für ein nachhaltiges Wirtschaften vereinbart wurden. Zentrale Aussage des Reports ist die Definition nachhaltiger Entwicklung. Demnach sollen die Bedürfnisse der Gegenwart und der künftigen Generationen gleichermaßen befriedigt werden können.10
Laut Angaben der UN haben sich über 12.000 Unternehmen aus 145 Ländern verpflichtet, diese Regeln zu befolgen.11
Ein Synonym für diese Denkweise im Management der Unternehmen ist Corporate Social Responsibility (CSR). Die CSR basiert auf dem Drei-Säulen-Modell, nach dem die Kombination Ökonomie, Ökologie und Soziales von elementarem Wert für das soziale Zusammenleben und den wirtschaftlichen Erfolg für Unternehmen ist.12Dieses Modell beschreibt, dass die drei Kernaspekte interagieren und sich gegenseitig bedingen.13Mit Beachtung und Befolgung dieses Konzepts soll es möglich sein, die im Brundtland Report geforderten Ziele zu erreichen.
Während des letzten Jahrzehnts wurden verschiedene Interpretationen der CSR publiziert. Während die EU-Kommission im Jahr 2001 noch von einer „freiwillige[n] Basis“ sprach, auf der die Berichterstattung über soziale und ökologische Maßnahmen erfolgte, verband man 2011 die CSR mit der Verantwortung, Maßnahmen gegen die wachsende Umweltbelastung zu ergreifen.14
Parallel zur Entwicklung der CSR publizierte der britische Wissenschaftler und Autor John Elkington 1994 einen Artikel mit dem Titel „Triple Bottom Line“ (TBL).15Die bottom line ist im angloamerikanischen Sprachgebrauch der Schlussstrich unter der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss, also der ökonomische, finanzielle Gewinn. Elkington entwickelte die Idee, dass dieser Schlussstrich auch unter ökologische und soziale Größen des Kerngeschäfts gezogen werden solle.16
Durch die steigende Verantwortung und das zunehmend „grüne Interesse“ der Öffentlichkeit reagierten die Unternehmen mit der Ausrichtung der Corporate Governance an den Zielen der CSR.17Institutionen und Gremien werden innerbetrieblich eingerichtet, die sich ausschließlich mit der Arbeit der Corporate Sustainability beschäftigen. Das Unternehmen ExxonMobil richtete 2009 beispielsweise ein eigens zur Überwachung der Berichterstattung eingesetztes External Citizenship Advisory Panel ein.18Es besteht aus externen Mitgliedern aus den Bereichen Forschung, Beratung und Politik. Das Panel steht beratend in Fragen der Nachhaltigkeitspolitik des Unternehmens zur Verfügung.19
Des Weiteren sind Rechen- und Controllinginstrumente anerkannte Mittel, deren sich Unternehmen bedienen. So kann das Management durch Kontroll- und Messsysteme die Performance steuern und vorausschauender handeln. Die Präsentation der Ergebnisse dieser Messungen soll den Unternehmen mit Hilfe von Nachhaltigkeitsberichten möglich sein.
Das öffentliche Interesse an der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird an einer Studie der US-Wirtschaftszeitschrift Forbes deutlich, in der die Reputation amerikanischer Unternehmen im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsbemühungen betrachtet wurde.20Auffällig in der Analyse ist die Branchenverteilung der Top 10-Unternehmen: vier Unternehmen entstammen der Technologie- und Computerbranche (Microsoft, Google, Apple, Samsung), drei Unternehmen produzieren Automobile (BMW, Daimler, Volkswagen), zwei Konzerne mit Walt Disney und Lego stellen Spielwaren beziehungs-weise Kinderunterhaltung her und letztlich ist mit Colgate-Palmolive ein Hersteller für Konsumgüter vertreten. Diese Verteilung könnte neben der wirtschaftlichen Rentabilität auf die Beliebtheit der Marken und Produkte dieser Unternehmen für die Konsumenten zurückzuführen sein.
Es wird also deutlich, dass sich Unternehmen weltweit auf eine Verschiebung ihrer Wahrnehmung durch ihre Stakeholder und die allgemeine Öffentlichkeit einstellen müssen. Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG veröffentlichten 2011 bereits 95% der 250 größten deutschen Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht. Die Tendenz in diese Richtung ist steigend.21Rein finanzielle Informationen und Kennzahlen wie Renditen und Kapitalquoten haben an Bedeutung für Kapitalgeber zwar nicht verloren, doch stehen sogenannte soft facts mittlerweile ebenso auf dem Performanceblatt, wenn es um die Bewertung von Unternehmen geht.22Hierbei ist deutlich zu erkennen, dass die prospektive Sichtweise an Bedeutung zunimmt. Die zumeist retrograd gebildeten Kennzahlen aus Jahresabschlüssen können den Ansprüchen der meisten Betrachter nicht mehr genügen. Zahlreiche Organisationen und Unternehmen selbst haben Indizes entwickelt, mit denen sie ihr Engagement für ein nachhaltiges Wirtschaften ausdrücken.23
Kapitalmarktorientierte Unternehmen in den USA haben wie auch in Deutschland eine Pflicht zur Offenlegung ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie ihrer Aktivitäten auf dem Kapitalmarkt.24 Dies geschieht in der Regel durch den Jahresabschluss des Unternehmens. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einer Kapitalflussrechnung, einer Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie einem Anhang, den sogenannten notes. Die dazu verpflichtenden Gesetze gehen aus zwei Dokumenten hervor, welche das Fundament für das amerikanische Kapitalmarktrecht darstellen: der Securities Act of 1933 (SA) und der Securities Exchange Act of 1934 (SEA). Während der SA erstellt wurde, um die Erstplatzierung von Aktien auf dem Kapitalmarkt zu regeln, bestimmt der SEA den Handel von Wertpapieren.25Bis heute müssen diese Gesetze, welche unter Berücksichtigung der steigenden Dynamik und Komplexität heutigen Handels stetig weiterentwickelt wurden,
streng befolgt werden. Hierzu wurde 1934 aus dem SEA heraus die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) gegründet, um ihren primären Zielen des Anlegerschutzes und der Erhaltung intakter Märkte nachzukommen.26Kapitalgeber sollen sich sicher sein, in welche Unternehmen sie ihr Geld investieren. Es sollen ausreichend Informationen vorhanden sein, um Bilanzfälschung und Betrug seitens der Unternehmen vorzubeugen.27Die amerikanische Gesetzgebung ist hierarchisch aufgebaut. Die SEC gilt als oberste Behörde zur Überwachung und Durchsetzung der Wertpapiergesetze. Darunter regeln die Börsenordnungen einzelner Börsen, wie zum Beispiel die New York Stock Exchange (NYSE) oder die NASDAQ, weitere Sicherungs- und Kontrollbestimmungen.28Jedoch sind hierbei immer die Regelungen der SEC höher zu bewerten.
Die SEC hat in den USA das Recht zur Gesetzgebung, obwohl sie lediglich eine Bundes-behörde ist.29Ihren Regelungen sind demnach auch die Gerichte unterworfen. Die SEC veröffentlicht außerdem sogenannte Forms (Formblätter) für zahlreiche Publizitätsanlässe. Diese größtenteils vorformulierten Formulare sind von den Unternehmen auszufüllen und innerhalb kurzer Fristen an die SEC zu senden. Beispielsweise schreibt Form 10-K die Jahresberichterstattung für kapitalmarktorientierte Unternehmen vor. Form 20-F regelt die Berichterstattung ausländischer, an einer US-Börse gelisteter Unternehmen.30
Dieser Prozess wird seit 1998 durch das elektronische Datenbanksystem EDGAR unterstützt. Durch dieses privat organisierte System haben die berichterstattenden Unternehmen die Möglichkeit, ihre Berichte zeitnah und standardisiert an die SEC zu senden. Sie werden außerdem von einem Helpdesk bei technischen Problemen oder Fragen zur Organisation betreut.31Interessierte haben über das Internet die Möglichkeit, alle der SEC zugesandten und von ihr überprüften Informationen zeitnah und unentgeltlich abzurufen.
Die Unternehmen müssen sämtliche Berichte nach anerkannten Richtlinien erstellen. Amerikanische kapitalmarktorientierte Unternehmen haben hierzu die (US-GAAP)
anzuwenden.32Sie werden seit 1973 vom Financial Accounting Standards Board (FASB) ausgearbeitet.33
Im Oktober 2002 einigten sich das für die International Financial Reporting Standards (IFRS) verantwortliche Internatonal Accounting Standards Board (IASB) und das FASB im sogenannten Norwalk Agreement auf eine künftig engere Zusammenarbeit.34Aus diesem Kontrakt entstand ein Konvergenzprozess, der die beiden Systeme der IFRS und US-GAAP gleichstellen sollte. Im Dezember 2007 gelang somit der erste Schritt, indem die SEC ausländischen Unternehmen, die an einer US-Börse gelistet sind, gestattet, Abschlüsse nach IFRS einzureichen.35 Bis dato mussten diese Unternehmen ihre Abschlüsse in US-GAAP umwandeln, was mit hohem Zeitaufwand und Kosten verbunden war. Die beiden Institutionen arbeiten weiterhin daran, inländischen Unternehmen die IFRS-Rechnungslegung zu ermöglichen.
Schließlich sollte noch der Sarbanes-Oxley-Act aus dem Jahr 2002 genannt werden. Er wurde als Reaktion auf die Skandale um Enron und Worldcom zum Schutz der Anleger in den USA ausgearbeitet. Hierbei ist insbesondere Section 404 für Unternehmen von besonderer Bedeutung, da es die Einrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS) und dessen Dokumentation fordert.36Der gesamte Prozess der Finanzberichterstellung wird streng überwacht, um Bilanzfälschungen und Manipulationen auszuschließen. Darüber hinaus soll das Management sowohl in Quartals- als auch Jahresberichten über die Einschätzung der Zweckmäßigkeit des eigenen IKS urteilen.37
Im Folgenden wird das Augenmerk speziell auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelegt. Zunächst erfolgt ein Überblick über die wichtigsten Organisationen, die Rahmenkonzepte zur Berichterstellung veröffentlichen, bevor dann die nähere Betrachtung der GRI und des SASB erfolgt.
Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 rücken nicht-finanzielle Größen im Hinblick auf die Ausrichtung der Unternehmensführung immer mehr in den Vordergrund. Vor allem Beispiele wie die Bank Lehman Brothers oder der Energie-konzern Enron legen das Ausmaß der Konsequenzen für die (Welt-)Wirtschaft, die aus Fehleinschätzungen risikobehafteten Kapitals oder Manipulationen innerhalb des Systems entstehen können, offen. Um solchen Gefahren vorzubeugen, hat die Betrachtung von Unternehmensethik und insbesondere die strategische Ausrichtung der Unternehmensführung in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Diese und weitere Informationen sollen über Nachhaltigkeitsberichte an die Öffentlichkeit weitergetragen werden. Um die Berichterstattung der Unternehmen auf eine standardisierte globale Ebene zu bringen, wurden Rahmenkonzepte entwickelt, an denen sich Unternehmen während des gesamten Berichterstellungsprozesses orientieren können. So ist es den Stakeholdern möglich, neben finanziellen Kennzahlen und Steuerungsgrößen auch die ESG-Performance des Unternehmens zu bewerten.
Die Herausforderung bei solchen Unternehmensbewertungen unter Berücksichtigung nachhaltiger Daten besteht darin, fehlende Märkte und Anwendungstechniken zu kompensieren. Umwelt- und Humankapital können nicht mit herkömmlichen Mitteln, zum Beispiel durch die Ableitung von Kapitalkosten über einen aktiven Markt wie im WACC-Ansatz, bepreist werden. Diesem Thema widmen sich seit einigen Jahren Forscher und Praktiker. Sie entwickeln brauchbare Skalen und Bewertungsfaktoren, um die Informationen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung effektiv einzusetzen.38
Eine der ersten Institutionen, die Richtlinien in Bezug auf Nachhaltigkeit veröffentlichte, war die Global Reporting Initiative (GRI). Im Jahr 2000 stellte sie ihre erste Generation der Berichtstandards vor.39Mittlerweile veröffentlichte die GRI im Mai 2013 ihre vierte Version, den sogenannten G4-Standard.40Die Standards geben Hilfestellung während des gesamten Erstellungsprozesses, von der Auswahl des Inhalts bis hin zur Struktur des Berichts.
Neben der GRI arbeitet auch das International Integrated Reporting Council (IIRC) an einem praktikablen Rahmenwerk speziell für die integrierte Berichterstattung.41Integrierte Berichte sollen darlegen, wie das Management den Unternehmenswert kurz-, mittel- und langfristig steigert. Dabei werden neben dem Einsatz zur Verfügung gestellten Kapitals die Einflüsse der Umwelt und des Umfelds des Unternehmens dargestellt. Es ist also auch hier eine Nachhaltigkeitsbeziehung vorhanden.42
Die beiden Institutionen verfolgen international anwendbare Rahmenkonzepte, die von Unternehmen jeder Branche und Größe angewendet werden können.43Ein komplexeres Ziel setzt sich das 2011 gegründete Sustainability Accounting Standards Board (SASB). Das SASB beabsichtigt die Einführung eines verpflichtenden Rahmen-werks speziell für am US-amerikanischen Kapitalmarkt agierende Unternehmen.44Die neuen Richtlinien sollen ab 2015 verpflichtend angewendet werden und mit den bisher bestehenden Vorgaben Form 10-K und 20-F kompatibel sein.45Eine nähere Betrachtung des SASB wird in Kapitel 2.4 stattfinden.
Mittlerweile arbeitet auch die EU-Kommission daran, wie Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung motiviert werden können. Dazu wurde das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) gegründet.46Das von der EU verwaltete System zur nachhaltigen Wirtschaftlichkeit von Unternehmen versucht durch die Vergabe eines EU-Labels für umweltbewusstes Wirtschaften die Umweltleistung zu verbessern. Dieses Label erhalten Unternehmen, die sich an strenge EMAS-Verordnungen halten und in ihre strategische Unternehmensführung einfließen lassen.47Um Stakeholder zu informieren und eigens von der EU eingesetzte Umweltgutachter von der Nachhaltigkeit des Managements zu überzeugen, sind die Unternehmen dazu angehalten, jährliche Umweltberichte zu veröffentlichen. Diese Berichte sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich und nicht zu verwechseln mit den Nachhaltigkeitsberichten, welche den Richtlinien der GRI oder des SASB folgen.48
Durch die Veröffentlichung zeigen Unternehmen ihre Bereitschaft, nachhaltig zu wirtschaften. Dies hat vor allem Auswirkungen auf die Beziehung zu Investoren oder Kreditgebern. Durch die sinkende Informationsasymmetrie können sich die Kapitalkosten zwischen dem Unternehmen und seinen Kapitalgebern verringern. Gegenüber Behörden können positive Kosten-Nutzen-Effekte entstehen, wenn beispielsweise Sanktionen durch die gesteigerte Berichterstattung im Vorfeld verhindert werden können. Des Weiteren verfolgt das Management zusätzlich die Stärkung der Marktposition und der Wahrnehmung von Kunden oder Lieferanten.49
Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 in Boston, USA gegründet und ist ein Nachkömmling der Coalition for Environmentally Responsible Economies (CERES) und des Tellus Institute.50Die GRI wird als Non-Profit-Organisation geführt und hat das Ziel, Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen praktikabel zu machen und Best Practice-Vorgaben zu schaffen. Dabei sollen Unternehmen ihren sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortungen nachkommen und diese auch publizieren.51Auf der Agenda der GRI stehen die Ziele Glaubwürdigkeit, Anwendbarkeit, Wesentlichkeit und Vergleichbarkeit.52Dies ist auch für Investoren wichtig, da sie potentielle Projekte in Form von Unternehmensbeteiligungen besser beurteilen und vergleichen können.
Die Verwaltung der GRI ist stark Stakeholder-bezogen. Dies wird deutlich durch die Struktur der Organisationsführung, welche aus drei Obergruppen besteht.53Dem exekutiv ausgerichteten Board of Directors stehen das Stakeholder Council (SC) und das Technical Advisory Committee (TAC) beratend zur Seite. Das TAC besteht aus hochrangigen Mitgliedern der Forschung und Industrie, die primär den Entstehungs- und Weiterentwicklungsprozess der Richtlinien betreuen.54Durch die Fachkenntnis und Erfahrung des TAC sollen die Richtlinien ein hohes Niveau an Praxisnähe und Kompetenz erhalten. Für die Mitgliedschaft im SC können sich Interessierte innerhalb eines festgelegten Bewerbungszeitraums für eine Amtszeit von drei Jahren bewerben, um später aktiv an der Ausgestaltung neuer Richtlinien mitzuwirken.55Die Mitglieder entstammen dabei unterschiedlichen Branchen, wie zum Beispiel Banken- und Versicherungsunternehmen oder Arbeitnehmergruppen.
[...]
1Vgl. Governance & Accountability Institute, Inc. (2012), S. 3.
2Vgl. Pellens et al. (2011), S. 8-11.
3Die Entscheidung, ob diese Regelungen verpflichtend eingeführt werden, ist noch nicht getroffen worden.
4Vgl. Pellens et. al. (2011), S. 23.
5Vgl. Vereinte Nationen (Hrsg.) (2013), S. 4.
6BP hat über die Folgen und Schadensbewältigung dieses Vorfalls eine eigene Internetseite aufgebaut. Online im Internet: http://www.bp.com/en/global/corporate/gulf-of-mexico-restoration/deepwater-horizon-accident-and-response.html (letzter Abruf: 15.12.2013).
7Die UN haben eine Website mit weiterführenden Informationen über den Global Compact eingerichtet. Online abrufbar unter: http://www.unglobalcompact.org/ (Letzter Abruf: 09.12.2013)
8Vgl. Vereinte Nationen (Hrsg.) (2013), S.4
9Bekannt als Brundtland Report, online im Internet: http://conspect.nl/pdf/Our_Common_Future-Brundtland_Report_1987.pdf, (Letzter Abruf: 09.12.2013).
10Vgl. Vereinte Nationen (Hrsg.) (1987), I. 3. 27.
11Vgl. Vereinte Nationen (Hrsg.) (2013), Einleitung.
12Vgl. OECD (Hrsg.) (2011), S. 22.
13Vgl. a.a.O., S. 16.
14Vgl. Hillmer (2012), S. 301.
15Vgl. Lexikon der Nachhaltigkeit, online im Internet: http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/1_3_a_ drei_saeulen_modell_1531.htm (letzter Abruf: 15.12.2013).
16Eine detailliertere Darstellung dieses Themas ist für das weitere Verständnis der Arbeit entbehrlich.
17Vgl. Hillmer (2011), S. 432.
18Vgl. Exxonmobil (Hrsg.) (2012), S. 7.
19Vgl. ebenda.
20Vgl. online im Internet: http://www.forbes.com/pictures/efkk45mmlm/the-10-companies-with-the-best-csr-reputations/ (letzter Abruf: 15.12.2013).
21Vgl. KPMG (Hrsg.) (2011), S. 6.
22Vgl. Hillmer (2011), S. 432.
23Vgl. ebenda.
24Vgl. Securities Exchange Act: Section 13 (a) II und Section 14. Auf die weiterführenden Regelungen zur Ad-hoc-Publizität wird im Folgenden nicht weiter eingegangen.
25Vgl. SEC: The Laws That Govern the Securities Industry, online im Internet: http://www.sec.gov/ about/laws.shtml, Stand: 01.10.2013, letzter Abruf: 15.12.2013.
26Vgl. Securities Exchange Act: Section 4.
27Vgl. Securities Act: Title I Section 2.
28Vgl. Pellens et al. (2011), S. 988.
29Vgl. a.a.O., S. 61-66.
30Vgl. SEC: EDGAR Filer Manual, Volume 2, online im Internet: http://www.sec.gov/info/edgar/forms/ edgform.pdf, Stand: Oktober 2012, letzter Abruf: 15.12.2013.
31Vgl. SEC: Important Information about EDGAR, online im Internet: http://www.sec.gov/edgar/ aboutedgar.htm, Stand: 16.02.2010, letzter Abruf: 15.12.2013.
32Vgl. Pellens et al. (2011), S. 61.
33Vgl. ebenda.
34Vgl. Pellens et al. (2011), S. 92.
35Vgl. Release Nos. 33-8221; 34-47743; IC-26028; FR-70, online im Internet: http://www.sec.gov/rules/ interp/2009/33-9062a.pdf, letzter Abruf: 15.12.2013.
36Vgl. Wiethoff, F. (2013).
37Vgl. ebenda.
38Vgl. Pellens auf der Schmalenbach-Tagung 2013. Nachzulesen in: Hüttermann, K. und Unkhoff, A. (2013), S. 386.
39Vgl. KPMG (Hrsg.) (2013), S. 1.
40Abrufbar online im Internet: https://www.globalreporting.org/reporting/g4/Pages/default.aspx, letzter Abruf: 15.12.2013.
41Vgl. IIRC, online im Internet: http://www.theiirc.org/about/, letzter Abruf: 15.12.2013.
42Vgl. IIRC (Hrsg.) (2013), S. 4.
43Vgl. GRI (Hrsg.) (2013b), S. 4 und IIRC (Hrsg.) (2013), S. 4.
44Vgl. SASB: Vision and Mission, online im Internet: http://www.sasb.org/sasb/vision-mission/, letzter Abruf: 15.12.2013.
45Vgl. ebenda.
46Vgl. Informationen des Umweltgutachterausschusses (UGA), online im Internet: http://www.emas.de/ ueber-emas/, letzter Abruf: 15.12.2013.
47Vgl. für weiterführende Informationen: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III)
48Vgl. a.a.O., Artikel 2 Nr. 24.
49Vgl. Fink et al. (2013), S. 44.
50Vgl. GRI: What is GRI?, online im Internet: https://www.globalreporting.org /information/about-gri/what-is-GRI/Pages/default.aspx, letzter Abruf: 15.12.2013.
51Vgl. ebenda.
52Vgl. GRI (Hrsg.) (2013a), S. 17-18.
53Vgl. GRI: Governance Bodies, online im Internet: https://www.globalreporting.org/network/network-structure/governance-bodies/Pages/ default.aspx, letzter Abruf: 15.12.2013. Sowie für Informationen über die einzelnen Gremien auf den untergeordneten Internetseiten.
54Vgl. ebenda.
55Vgl. ebenda.