Diplomarbeit, 2004
65 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG
2.1 Die Europäische Richtlinie
2.2 Umsetzung in das Deutsche Recht
2.3 Entwicklung und Empirie der Teilzeitarbeit in Deutschland
3 Arbeitsangebot
3.1 Das Grundmodell – Die Nutzenfunktion der Haushalte
3.2 Veränderung der Arbeitsanreize durch Transferzahlungen
3.2.1 Die Zahlung von Arbeitslosengeld
3.2.1.1 Voraussetzung für den Erhalt des Transfers
3.2.1.2 Anreiz zur Wiederaufnahme einer Beschäftigung
3.2.2 Grundkonzeption der Arbeitslosenhilfe in Deutschland
3.2.3 Die Zahlung von Sozialhilfe
3.2.3.1 Grundkonzeption und Struktur der Sozialhilfe
3.2.3.2 Lohnabstand und Transferentzugsrate – ein Arbeitsanreiz?
3.2.3.3 Sozialhilfe – der Mindestlohn für Deutschland?
3.2.3.4 Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Vergleich
3.2.4 Arbeitsangebot des Zweitverdieners – Die Haushaltstheorie
3.3 Zwischenfazit
4 Arbeitsnachfrage
4.1 Produktionsfunktion der Unternehmen
4.1.1 Anpassungsreaktionen bei Lohnerhöhungen
4.1.1.1 Kurzfristige Arbeitsnachfragefunktion
4.1.1.2 Langfristige Arbeitsnachfragefunktion
4.1.2 Anpassungskosten mit der Wirkung auf die Arbeitsnachfrage
4.1.2.1 Das Optimale Beschäftigungsvolumen
4.1.2.2 Erhöhung der Grenzproduktivität durch Weiterbildung
4.2 Arbeitszeitverkürzung
4.2.1 Arbeitszeitverkürzung und Lohnausgleich
4.2.2 Empirische Evidenz
4.3 Mögliche Produktivitätseffekte der Arbeitszeitverkürzung
4.4 Kompensationsstrategien der Unternehmen bei unfreiwilliger Arbeitszeitverkürzung
4.5 Zwischenfazit
5 Das Vorbild – Die Niederlande
5.1 Der Vertrag von Wassenaar – Die Rahmenbedingungen zur Teilzeitarbeit in den Niederlanden
5.2 Mit erneutem Poldermodell aus der Krise? – Was kann Deutschland von den Niederlanden lernen?
6 Zusammenfassung und Schlußfolgerung
Die Arbeit untersucht die ökonomischen Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsanreize von Arbeitnehmern und das Nachfrageverhalten von Unternehmen, unter Einbeziehung von Transferleistungen des Sozialsystems und Erfahrungen aus den Niederlanden als Referenzmodell.
3.1 Das Grundmodell – Die Nutzenfunktion der Haushalte
Nur Derjenige kann konsumieren, der seine Arbeitskraft gegen Entgelt am Arbeitsmarkt anbietet, somit ist eine Teilnahme am Arbeitsmarkt zwingend erforderlich. Die Präferenzen, welche sich primär in Freizeit und Arbeitszeit einteilen lassen, legen die Entscheidungsmöglichkeiten im folgenden Standardmodell dar.
Die zur Verfügung stehende Zeit, ausgegangen wird von 16 Stunden (T) pro Tag, wird nutzenmaximal in Arbeitsstunden (H) und Freizeitstunden (L) aufgeteilt. Die vereinfachte individuelle Nutzenfunktion (U) der Haushalte ergibt dann: U = U(C, L) wobei: UC bzw. L > 0 ; UCC bzw. LL < 0.
Für jede Stunde Arbeit wird der Reallohn w erzielt, der gleichzeitig die Opportunitätskosten einer Stunde Freizeit darstellt. Somit ergibt sich aus w· H das verfügbare Einkommen, welches für Konsumausgaben (C) zur Verfügung steht.
Daraus lassen sich folgende Budgetrestriktionen ableiten: 1. für die Nachfrage nach Gütern C = wH; 2. Restriktion in der Zeit T = H + L. Zusammengefaßt: C = w(T − L).
1 Einleitung: Die Arbeit begründet die Untersuchung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes als Instrument zur Senkung der Arbeitslosigkeit und definiert die methodische Herangehensweise über die Analyse von Arbeitsangebot und -nachfrage.
2 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG: Dieses Kapitel erläutert die europäische Richtlinie 97/81/EG und deren Umsetzung in das deutsche Recht, wobei besonders der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit hervorgehoben wird.
3 Arbeitsangebot: Hier werden die haushaltstheoretischen Grundlagen des Arbeitsangebots unter dem Einfluss von Transferleistungen, wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, und deren Auswirkungen auf Arbeitsanreize detailliert untersucht.
4 Arbeitsnachfrage: Das Kapitel analysiert das Nachfrageverhalten der Unternehmen, insbesondere die Auswirkungen von Arbeitszeitverkürzungen und Anpassungskosten auf das Beschäftigungsvolumen und die Gewinnmaximierung.
5 Das Vorbild – Die Niederlande: Eine Untersuchung des niederländischen Poldermodells und der historischen Rahmenbedingungen, um Lehren für die deutsche Beschäftigungspolitik abzuleiten.
6 Zusammenfassung und Schlußfolgerung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt kritisch fest, dass der Rechtsanspruch auf Teilzeit die Beschäftigung kaum signifikant erhöhen kann und kontraproduktiv wirken kann.
Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG, Arbeitsangebot, Arbeitsnachfrage, Transferzahlungen, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitszeitverkürzung, Haushaltstheorie, Niederlande, Poldermodell, Lohnabstand, Beschäftigungsförderung, Humankapital, Grenzertrag.
Die Arbeit untersucht, ob das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Deutschland ein wirksames Instrument zur Steigerung der Beschäftigung und Senkung der Arbeitslosigkeit ist.
Die zentralen Themen sind die ökonomische Bewertung von Teilzeitarbeit, die Analyse des Arbeitsangebots durch Haushalte unter Einfluss von Transferleistungen und die Arbeitsnachfrage von Unternehmen.
Es soll beantwortet werden, ob mit dem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit diese Beschäftigungsform signifikant erhöht und dadurch die Arbeitslosigkeit in Deutschland gesenkt werden kann.
Die Arbeit nutzt mikroökonomische Standardmodelle, wie die Nutzenfunktion der Haushalte und die Produktionsfunktion der Unternehmen, um Anreizwirkungen und Beschäftigungseffekte zu theoretisieren.
Im Hauptteil werden das Arbeitsangebot der Haushalte, der Einfluss des deutschen Sozialsystems, die Arbeitsnachfrage von Unternehmen sowie eine vergleichende Analyse mit dem Modell der Niederlande behandelt.
Wichtige Begriffe sind Teilzeit- und Befristungsgesetz, Arbeitsanreize, Sozialhilfe, Lohnabstand, Arbeitszeitverkürzung und Poldermodell.
Ein geringer Lohnabstand zwischen Sozialleistungen und Nettoeinkommen aus Arbeit führt zu negativen Arbeitsanreizen, da die Aufnahme einer Beschäftigung einkommensmäßig kaum attraktiv ist ("Armutsfalle").
Die Niederlande zeichnen sich durch ein anderes Rentensystem, eine höhere Partizipation, ein aktiveres Zusammenwirken der Tarifparteien und eine andere Gestaltung der Anreize bei Teilzeitarbeit aus.
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