Bachelorarbeit, 2013
65 Seiten, Note: 1,3
A) Einleitung
B) V-Leute als Mittel der Extremismusbekämpfung
I) Extremismus
II) Der Einsatz von V-Leuten
III) Historische Entwicklung
IV) Abgrenzung der Rechtsgebiete
V) Risiken/Nutzen
C) Rechtliche Situation
I) Grundrechtseingriff
1. Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
2. Verhältnismäßigkeit
II) Relevante Rechtsgrundlagen und ihre materielle Rechtmäßigkeit
1. Nachrichtendienste
2. Gefahrenabwehr
3. Strafverfolgung
III) Regelungen auf Erlassebene
IV) Verwertung von Informationen
1. Strafverfahren
2. Parteiverbotsverfahren und Vereinsberbotsverfahren
V) Kontrollmechanismen
1. Richterliche Kontrolle
2. Parlamentarische Kontrolle
D) Anforderungen an den Einsatz von V-Leuten als Gegenstand zusätzlicher rechtlicher Regelungen
I) Eignung
II) Fachpüfgruppe
III) Anordnungskompetenz / Richtervorbehalt
IV) Bezahlung
V) Verbot des Einsatzes von Vertrauenspersonen in steuerungsrelevanten Positionen des Beobachtungsobjektes
VI) Begrenzung der Dauer der V-Mann-Führung durch eine Person
VII) Freistellung von Organisationsdelikten
VIII) Quellenschutz
E) Abschließende Betrachtung
Die Arbeit untersucht die Rolle und die rechtliche Einordnung von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung von Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es zu analysieren, ob die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichen, um den Einsatz dieses Mittels unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien effektiv zu gestalten, und ob eine gesetzliche Neuregelung erforderlich ist.
I) Extremismus
Eine allgemeingültige Definition des Extremismusbegriffs existiert weder in der Politik- noch in der Rechtswissenschaft. Uwe Backes und Eckhard Jesse definieren Extremismus als „Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen […], die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen […]“.6 Für die Bundesrepublik Deutschland können diese Werte mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) gleichgesetzt werden. Diese wird im Grundgesetz in den Art. 18 und 21 Abs. 2 ausdrücklich genannt, jedoch nicht legal definiert.
Im SRP-Urteil äußert sich das BVerfG dahingehend, der freiheitlich demokratischen Grundordnung liege „letztlich nach der im GG getroffenen verfassungspolitischen Entscheidung die Vorstellung zugrunde, dass der Mensch in der Schöpfungsordnung einen eigenen selbständigen Wert besitzt und Freiheit und Gleichheit dauernde Grundwerte der staatlichen Einheit sind. Daher ist die Grundordnung eine wertgebundene Ordnung. Sie ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt.“7
A) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle von V-Personen als effektives, aber problematisches Instrument der Extremismusbekämpfung vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der NSU-Untersuchung.
B) V-Leute als Mittel der Extremismusbekämpfung: Dieses Kapitel definiert den Extremismusbegriff, differenziert V-Personen von anderen Informanten und beleuchtet die historische Entwicklung sowie die mit dem Einsatz verbundenen Chancen und Risiken.
C) Rechtliche Situation: Es wird die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes, die gesetzlichen Grundlagen bei Nachrichtendiensten, Polizei und Strafverfolgung sowie die verschiedenen Kontrollmechanismen analysiert.
D) Anforderungen an den Einsatz von V-Leuten als Gegenstand zusätzlicher rechtlicher Regelungen: Das Kapitel diskutiert den Bedarf an weitergehenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zur Eignung, fachlichen Prüfung, Anordnungskompetenz, Vergütung und zum Quellenschutz.
E) Abschließende Betrachtung: Die Arbeit schließt mit dem Fazit, dass trotz der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit der Einsatz von V-Personen insbesondere im Strafverfahren einer soliden gesetzlichen Grundlage bedarf und Reformbedarf in der Ausgestaltung besteht.
V-Personen, Extremismusbekämpfung, Vertrauensleute, Nachrichtendienste, Strafprozessordnung, Grundgesetz, Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatlichkeit, NSU, Informationsbeschaffung, Quellenschutz, Gefahrenabwehr, Rechtsgrundlage, Parlamentarische Kontrolle, Ermittlungsverfahren.
Die Arbeit analysiert den Einsatz von Vertrauenspersonen durch Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung von Extremismus in Deutschland und hinterfragt deren rechtliche Basis.
Die zentralen Felder sind die Definition von Extremismus, die Differenzierung von V-Personen, die bestehenden Rechtsgrundlagen in verschiedenen Behörden sowie notwendige Anforderungen für eine rechtsstaatlich konforme Neuregelung.
Ziel ist die Klärung, ob die aktuellen Regelungen ausreichen, um den Einsatz von V-Personen effektiv und rechtskonform zu steuern, und ob eine gesetzliche Neuregelung notwendig ist.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die geltende Rechtsnormen, Rechtsprechung (insbesondere Bundesverfassungsgericht) und aktuelle fachwissenschaftliche Debatten sowie parlamentarische Untersuchungsergebnisse auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Abgrenzung der Einsatzmittel, die rechtliche Prüfung der Grundrechtseingriffe und die kritische Würdigung der bestehenden Erlasslagen bei Nachrichtendiensten und Polizei.
Extremismusbekämpfung, V-Leute, Rechtsgrundlagen, Verhältnismäßigkeit, Geheimdienst, Polizeirecht, NSU-Skandal.
Der Autor kritisiert, dass es an einer einheitlichen, objektiven und transparenten gesetzlichen Regelung fehlt, was die Gefahr birgt, dass V-Personen Informationen fiktiv anreichern könnten, um ihre Einnahmen zu erhöhen.
Der Autor argumentiert, dass für den Einsatz von V-Personen im Strafverfahren keine explizite gesetzliche Grundlage existiert und der Rückgriff auf die allgemeine Generalklausel den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normenbestimmtheit nicht genügt.
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