Bachelorarbeit, 2017
58 Seiten, Note: 2,0
Die vorliegende Bachelor-Thesis befasst sich mit der kritischen Analyse der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Ziel der Arbeit ist es, ein tiefgreifendes Verständnis der Organschaft im deutschen Steuerrecht zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen, Folgen und Sondertatbestände.
Das erste Kapitel führt in die Thematik der körperschaftsteuerlichen Organschaft ein und beschreibt die Problemstellung der Arbeit. Es beleuchtet die Struktur und Zielsetzung der Thesis und gibt einen Überblick über die Organtheorie und die Rechtsentwicklung der Organschaft.
Das zweite Kapitel behandelt die Voraussetzungen der Organschaft. Es analysiert sowohl die persönlichen als auch die sachlichen Voraussetzungen der Organschaft und geht dabei detailliert auf die Finanzielle Eingliederung, die Zeitliche Voraussetzungen der organschaftlichen Eingliederung und die Notwendigkeit eines GAV ein.
Kapitel drei beleuchtet die steuerrechtlichen Folgen der Organschaft. Hier werden die Auswirkungen der Organschaft auf die Einkommensermittlung, die Einkommenshinzurechnung und die Besteuerung von Ausgleichszahlungen im Detail untersucht.
Im vierten Kapitel werden die Beurteilung von Rechtsfolgen und Sondertatbeständen der Organschaft behandelt. Die Thesis analysiert in diesem Abschnitt die Folgen der Organschaft für die Verlustbehandlung, die Zinsaufwendungen und -erträge sowie die Anwendung der Zinsschranke.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den zentralen Themen der körperschaftsteuerlichen Organschaft, der §§ 14 bis 19 KStG, der Finanzielle Eingliederung, der Zeitlichen Voraussetzungen der organschaftlichen Eingliederung, der Einkommenshinzurechnung, der Besteuerung von Ausgleichszahlungen, der Verlustbehandlung und der Zinsschranke. Die Thesis analysiert auch die Folgen einer verunglückten Organschaft und den Wegfall von Tatbestandsmerkmalen.
Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Organgesellschaft finanziell in einen Organträger eingegliedert ist und das Einkommen der Gesellschaft dem Träger steuerlich zugerechnet wird.
Zu den Voraussetzungen zählen die finanzielle Eingliederung (Stimmenmehrheit) sowie der Abschluss eines wirksamen Gewinnabführungsvertrags (GAV) über mindestens fünf Jahre.
Sie ermöglicht die sofortige Verrechnung von Verlusten der Organgesellschaft mit Gewinnen des Organträgers, was die Gesamtsteuerlast des Konzerns senkt.
Innerhalb einer Organschaft werden Zinserträge und Zinsaufwendungen der beteiligten Unternehmen saldiert, was Auswirkungen auf das gemeinsame EBITDA und die Abziehbarkeit von Zinsen hat.
Wenn Tatbestandsmerkmale (wie die Durchführung des GAV) fehlen oder später wegfallen, wird die Organschaft steuerlich nicht anerkannt, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann.
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