Bachelorarbeit, 2017
58 Seiten, Note: 2,0
1 Einführung in die Thematik
1.1 Problemstellung
1.2 Struktur und Zielsetzung der Arbeit
1.3 Die Organtheorie
1.4 Rechtsentwicklung und Zweck der Organschaft
2 Voraussetzungen der Organschaft (Tatbestände der §§ 14 bis 19 KStG)
2.1 Pers. Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
2.1.1 Organgesellschaft
2.1.2 Organträger
2.2 Sachl. Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
2.2.1 Finanzielle Eingliederung
2.2.2 Zeitliche Voraussetzungen der organschaftlichen Eingliederung
2.2.3 Notwendigkeit eines GAV
3 Steuerrechtliche Folgen der §§ 14 bis 19 KStG
3.1 Einkommensermittlung
3.1.1 Ebene der Organgesellschaft
3.1.2 Ebene des Organträgers
3.2 Einkommenshinzurechnung zum Organträger
3.3 Anzurechnende Steuer der Organgesellschaft beim Organträger
3.4 Sonderreglung für Ausgleichszahlungen i.S.d. § 16 KStG
3.4.1 Besteuerung von Ausgleichszahlungen
4 Beurteilung von Rechtsfolgen und Sondertatbeständen
4.1 Keine Mehrfachbelastung durch Schachtelstrafe
4.1.1 Organschaftliche Gewinne
4.1.2 Vororganschaftliche Gewinne
4.2 Beteiligungen im Organkreis
4.2.1 Beteiligungsaufwendungen auf Organträgerebene
4.2.2 Beteiligungsaufwendungen auf der Ebene der Organgesellschaft
4.2.3 Veräußerung von Beteiligungen an der Organgesellschaft
4.3 Verlustbehandlung
4.3.1 Vor- und nachorganschaftliche Verluste
4.3.2 Organschaftliche Verluste
4.3.3 Schädlicher Beteiligungserwerb i.S.d. § 8c KStG
4.3.4 Dauerverlustgeschäfte
4.4 Zinsaufwendungen und -erträge (Zinsschranke)
4.4.1 Gemeinsames EBITDA
4.4.2 Bruttomethode
4.4.3 Einmalige Freigrenze
4.4.4 Stand-alone-Klausel
4.4.5 Zins- und EBITDA-Vorträge
4.5 Kstl. Folgen aufgrund fehlender Tatbestandsmerkmale
4.5.1 Verunglückte Organschaft
4.5.2 Späterer Wegfall eines Tatbestandmerkmals
5 Fazit/ Schlussbetrachtung
Diese Arbeit analysiert kritisch das Rechtsinstitut der körperschaftsteuerlichen Organschaft in Deutschland, um deren steuerrechtliche Struktur, die Voraussetzungen für eine wirksame Organschaft sowie die daraus resultierenden steuerlichen Rechtsfolgen bei den beteiligten Unternehmen systematisch aufzuarbeiten und deren Vorteilhaftigkeit zu bewerten.
1.3 Die Organtheorie
Die Idee der steuerrechtlichen Organschaft folgt im Grundsatz dem Ziel, die wirtschaftliche Verbundenheit rechtlich selbstständiger Unternehmen bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung der kstl. Organschaft wird daher auf die wirtschaftliche Betrachtung abgestellt.
Der Grundgedanke der Organschaft, welcher zu den steuerrechtlichen Regelungen geführt hat, geht aus dem Gesetz (§14 KStG ff.) hingegen nicht hervor. Vielmehr hat die Rechtspr. für die Besteuerung verbundener Unternehmen drei theoretische Ansätze entwickelt. Bei der Filial- oder Einheitstheorie wird die OG als Betriebsstätte des OT angesehen. Die verbundenen Unternehmen bilden eine wirtschaftliche Einheit, die es auch bei der Besteuerung zu beachten gilt. Steuerpolitisch würde nach diesem Ansatz die Einkommensermittlung im Organkreis nach der Konzernbilanz erfolgen, da die Behandlung dem einheitlichen Unternehmen gleichgestellt ist. Tätigkeiten zwischen OG und OT würden ohne steuerliche Wirkung bleiben, da Gewinne aus der Geschäftsbeziehung zwischeneliminiert werden. Ebenso müssten im Fall der Einheitstheorie die Kapital- und Schuldenkonsolidierung zur Anwendung gebracht werden.
Bei der Angestelltentheorie nimmt die Kap-Ges (OG) eine „Angestelltenposition“ ein. Wirtschaftliche Vorgänge würden den OT unmittelbar betreffen. Ein weiterer Theorieansatz ist die Bilanzierungstheorie, bei der das bilanzielle Ergebnis aus dem GAV zur Einkommensermittlung zugrunde gelegt wird. Jedoch findet auch dieser Ansatz in der aktuellen Rechtslage keine Anwendung, da die Besteuerung am steuerlichen Einkommen und nicht am bilanzierten Ergebnis bemessen wird.
Die gegenwärtige Gesetzgebung zur kstl. Organschaft folgt jedoch keiner dieser Theorien. Vielmehr beschreibt § 14ff. KStG die notwendigen Voraussetzungen und deren Rechtsfolgen. Daraus ergibt sich, dass sich die kstl. Organschaft, auf der Ebene der Einkommensermittlung und -zurechnung und nicht auf der Ebene der Gewinnermittlung vollzieht. Eine fehlende Konsolidierung zwischen den verbundenen Unternehmen ermöglicht demzufolge lediglich einen konzerninternen Verlustausgleich.
1 Einführung in die Thematik: Dieses Kapitel erläutert die steuerrechtliche Bedeutung der Organschaft im globalen Steuerumfeld und definiert die Zielsetzung sowie den Aufbau der wissenschaftlichen Untersuchung.
2 Voraussetzungen der Organschaft (Tatbestände der §§ 14 bis 19 KStG): Hier werden die notwendigen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen, wie die finanzielle Eingliederung und der Gewinnabführungsvertrag, detailliert dargelegt.
3 Steuerrechtliche Folgen der §§ 14 bis 19 KStG: Dieses Kapitel behandelt die systematische Einkommensermittlung auf Ebene der Organgesellschaft und des Organträgers sowie die steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen.
4 Beurteilung von Rechtsfolgen und Sondertatbeständen: In diesem Hauptteil werden spezifische steuerliche Themen wie Verlustbehandlung, Zinsschranke, Beteiligungsaufwendungen und die Konsequenzen bei fehlenden Tatbestandsmerkmalen kritisch analysiert.
5 Fazit/ Schlussbetrachtung: Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Beurteilung der steuerlichen Vorteilhaftigkeit der Organschaft sowie ein Ausblick auf deren Rolle als Gestaltungsinstrument.
Körperschaftsteuer, Organschaft, Organgesellschaft, Organträger, Gewinnabführungsvertrag, Einkommensermittlung, finanzielle Eingliederung, Verlustausgleich, Zinsschranke, Schachtelstrafe, verdeckte Gewinnausschüttung, verunglückte Organschaft, Steuerbelastung, Konzernbesteuerung, Unternehmenssteuerrecht
Die Arbeit analysiert kritisch das steuerrechtliche Institut der körperschaftsteuerlichen Organschaft in Deutschland und untersucht, unter welchen Bedingungen sie Vorteile bietet und welche steuerlichen Rechtsfolgen sie nach sich zieht.
Zu den zentralen Themen gehören die gesetzlichen Voraussetzungen für die Begründung einer Organschaft, die Mechanik der Einkommenszurechnung, die Verlustbehandlung im Organkreis sowie die steuerlichen Konsequenzen bei einer verunglückten Organschaft.
Ziel der Arbeit ist die systematische Ausarbeitung und Darstellung der steuerrechtlichen Vorteilhaftigkeit einer körperschaftsteuerlichen Organschaft unter Berücksichtigung der komplexen gesetzlichen Anforderungen.
Die Arbeit folgt einem systematischen analytischen Ansatz, der die geltenden Gesetzestexte (§§ 14 bis 19 KStG) analysiert, aktuelle Rechtsprechung und Literatur auswertet und die Auswirkungen auf beteiligte Unternehmen sowie natürliche Personen beleuchtet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen, die Darstellung der steuerrechtlichen Folgen (Einkommensermittlung, Hinzurechnung) sowie eine detaillierte Beurteilung von Sondertatbeständen wie der Verlustbehandlung und der Zinsschranke.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Einkommenszurechnung, Zinsschranke, Verlustausgleich und körperschaftsteuerliche Folgen bestimmt.
Im Organschaftsfall ist die Organgesellschaft einkommenslos, da ihr steuerbares Einkommen aufgrund des Gewinnabführungsvertrags dem Organträger zugerechnet wird, was das System der körperschaftsteuerlichen Erfassung grundlegend verändert.
Bei einer verunglückten Organschaft entfallen die steuerlichen Privilegien der Organschaft rückwirkend, was dazu führt, dass Gewinne und Verluste nicht mehr gesellschaftsübergreifend verrechnet werden können, was oft eine höhere Steuerbelastung zur Folge hat.
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