Masterarbeit, 2017
72 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Windenergieanlagen
2.1 Zonierung der Nord- und Ostsee nach dem SRÜ
2.2 Raumordnung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
2.3 Windenergie-auf-See-Gesetz
2.3.1 Einbindung des WindSeeG im Energierecht
2.3.2 Gliederung und zeitlicher Anwendungsbereich des WindSeeG
2.4 Erneuerbare-Energien-Gesetz
2.4.1 Vermarktung des erzeugten Stroms
2.4.2 Verzahnung EEG 2017 und WindSeeG
2.5 Exkurs: Küstenmeer
2.6 Zusammenfassung
3 Ablauf des Planungsverfahren bei Offshore-Windenergieanlagen in der AWZ
3.1 Vorklärung und Standortanalyse
3.2 Planung und Genehmigung
3.2.1 Zulassung von Windenergieanlagen auf See nach Seeanlagenverordnung
3.2.1.1 Genehmigung nach Seeanlagenverordnung alte Fassung
3.2.1.2 Genehmigung nach Seeanlagenverordnung neue Fassung
3.2.2 Zulassung von Windenergieanlagen auf See nach WindSeeG
3.2.2.1 Zulassungsverfahren für bestehende Projekte
3.2.2.2 Zulassungsverfahren Zentrales Modell
3.2.2.3 Flächenentwicklungsplan
3.2.2.4 Voruntersuchung von Flächen
3.3 Realisierung
3.4 Zusammenfassung
4 Einführung von Ausschreibungen
4.1 Ausschreibungen im Übergangssystem
4.2 Ausschreibungen im Zentralen Modell
4.3 Kompensation durch Eintrittsrecht
4.4 Zusammenfassung
5 Netzanschluss
5.1 Netzanbindungsverpflichtung des Übertragungsnetzbetreibers
5.2 Positionspapier der Bundesnetzagentur
5.3 Bundesfachplan-Offshore
5.4 Netzentwicklungsplan
5.4.1 Schritte zum Netzausbau
5.4.1.1 Szenariorahmen
5.4.1.2 Netzentwicklungspläne und Bundesbedarfsplan
5.4.2 Offshore-Netzentwicklungsplan 2025
5.4.3 Gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan
5.5 Zusammenfassung
6 Fazit und Ausblick
Diese Masterarbeit analysiert die Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) sowie des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) auf die Offshore-Windenergiebranche. Ziel ist es, die gesetzlichen Neuregelungen zu durchleuchten und zu bewerten, inwieweit diese die Rahmenbedingungen für Planung, Genehmigung und Netzanschluss von Windparks auf See verändern und zur Erreichung der Ausbauziele beitragen.
3.1 VORKLÄRUNG UND STANDORTANALYSE
Im Rahmen der Vorklärung wird die grundsätzliche Realisierbarkeit des Vorhabens am gewählten Standort geprüft, bevor mit der Standortanalyse und der Planung begonnen werden kann (WWEA, 2006). Zunächst sind grundsätzliche rechtliche und technische Aspekte zu klären und die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen. Während Offshore-Windenergieanlagen vom grundsätzlichen konstruktiven Konzept den Onshore-Windenergieanlagen sehr gleich kommen, führt die marine Umwelt zu besonderen Gegebenheiten. Einerseits birgt das Meer außerordentliche Windpotentiale, andererseits stellt es aber auch eine Reihe neuer technischer Herausforderungen. Dazu gehört eine aufwändige Netzanbindung, besondere Anforderungen an die Fundamentformen und höhere Kosten im Zusammenhang mit Betrieb und Wartung der Anlagen (Grote, 2011 S. 60).
Bei der Standortauswahl für Windenergieanlagen ist die Einschätzung und Beurteilung der Windverhältnisse von besonderer Bedeutung (WWEA, 2006). Einen großen Einfluss auf das Windpotential eines Standortes hat die Rauigkeit der Gelände-Oberfläche (Gasch, et al., 2010 S. 129). Als Rauigkeit wird die Unebenheit der Oberfläche bezeichnet, die durch Hindernisse am Boden geprägt wird. Eine hohe Rauigkeit führt zu einem Abbremsen des Windes und zu einer Verstärkung von Turbulenzen (Gasch, et al., 2010 S. 157). Besonders glatt dagegen sind aber Wasseroberflächen, die eine sehr geringe Bremswirkung auf den Wind haben. Darin verbirgt sich das besondere Potential der Offshore-Windenergieanlagen. Auf dem Meer weht der Wind mit höherer mittlerer Geschwindigkeit (ca. 9,5 Meter pro Sekunde)13 als auf dem Land und es treten weniger Turbulenzen auf. In einer Windprognose erfolgt nun die Ermittlung der allgemeinen meteorologischen Daten und eine Feststellung der potentiellen Ertragssituation (WWEA, 2006).
Windenergieanlagen auf See unterscheiden sich auch in ihrer Gesamthöhe von Anlagen an Land. Grundsätzlich gilt, je höher die Windenergieanlage, desto größer ist die Windgeschwindigkeit und der entsprechende Energieertrag. Höhere Türme sind jedoch auch schwerer und teurer. An Standorten mit schlechteren Voraussetzungen, z. B. höherer Rauigkeit, werden höhere Türme gebaut, an Standorten mit geringerer Rauigkeit entsprechend niedrigere. Da im Meer die Rauigkeit besonders gering ist, haben Offshore-Windenergieanlagen einen weiteren Vorteil, sie können in niedrigeren Höhen gebaut werden (Gasch, et al., 2010 S. 102ff.).
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung der Offshore-Windenergie für die Energiewende dar und erläutert die Relevanz der gesetzlichen Neuerungen durch EEG 2017 und WindSeeG.
2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Windenergieanlagen: Dieses Kapitel erläutert die rechtliche Zonierung der Nord- und Ostsee sowie die zentralen Regelungen für Raumordnung, WindSeeG und EEG 2017.
3 Ablauf des Planungsverfahren bei Offshore-Windenergieanlagen in der AWZ: Hier werden die fünf Phasen der Projektierung detailliert beschrieben, mit Fokus auf die Änderungen bei Zulassung und Genehmigung durch das WindSeeG.
4 Einführung von Ausschreibungen: Das Kapitel befasst sich mit der Umstellung auf das Auktionsmodell für Marktprämien, unterteilt in das Übergangssystem und das Zentrale Modell.
5 Netzanschluss: Diese Sektion analysiert die technischen und rechtlichen Herausforderungen der Anbindung von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz und die Entwicklung der Netzentwicklungspläne.
6 Fazit und Ausblick: Der abschließende Teil reflektiert die Erreichbarkeit der Ausbauziele und diskutiert die verbleibenden Hemmschwellen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Offshore-Windenergie.
Offshore-Windenergie, Energiewende, WindSeeG, EEG 2017, Ausschreibungen, Netzanbindung, Flächenentwicklungsplan, Raumordnung, Planfeststellungsverfahren, Marktprämie, Nordsee, Ostsee, Bundesnetzagentur, Kapazitätszuweisung, Erneuerbare Energien.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Auswirkungen des WindSeeG und des EEG 2017 auf die Planung und Förderung von Offshore-Windenergieprojekten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone.
Die Schwerpunkte liegen auf der neuen Flächenplanung, dem Ausschreibungsmodell für Förderungen sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss.
Das Hauptziel ist zu klären, wie sich die neuen Gesetzesmaßnahmen konkret auf die Offshore-Industrie auswirken und ob die politischen Ausbauziele bis 2030 damit realisierbar sind.
Es handelt sich um eine juristisch-planerische Analyse auf Basis aktueller Gesetze, Verordnungen und Fachpublikationen, die den Status quo der Branchenentwicklung abbildet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, den Prozess der Projektplanung, das neue Auktionsmodell sowie die logistischen und technischen Anforderungen der Netzanbindung.
Offshore-Windenergie, WindSeeG, EEG 2017, Netzanbindung, Ausschreibungen, Flächenentwicklungsplan und Energiewende sind die zentralen Begriffe.
Ab 2026 werden Projekte in einem zentralen, staatlich vorgegebenen Prozess auf voruntersuchten Flächen ausgeschrieben, was die Planungssicherheit erhöhen soll.
Um den Ausbau in der Ostsee zu fördern, sind dort Mindestquoten für bezuschlagte Projekte festgelegt, da der Netzausbau in der Nordsee derzeit zeitlich verzögert verläuft.
Die Anbindung wird nun besser mit der Flächenentwicklung verzahnt, um einen Gleichlauf zwischen dem Bau der Windparks und den erforderlichen Leitungen sicherzustellen.
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