Masterarbeit, 2017
141 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Steuerpolitischer Hintergrund
2.1 Steuerliche Innovationsförderung
2.2 IP-Box-Regime
2.3 BEPS – Aktionspunkt 5
2.4 Gesetzgeberische Motivation zur Einführung einer Lizenzschranke
3 Einführung einer Lizenzschranke
3.1 Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
3.1.1 Anwendungsbereich
3.1.2 Nahestehende Person als Gläubiger
3.1.3 Niedrige Besteuerung durch eine Präferenzregelung
3.1.4 Substanzielle Geschäftstätigkeit
3.1.5 Zwischenschaltungsfälle
3.1.6 Rechtsfolge
3.1.7 Vorrang der Hinzurechnungsbesteuerung
3.2 Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
3.3 Beispiele zur Lizenzschranke
3.4 Belastungswirkung der Lizenzschranke
4 Kritische Würdigung
4.1 Rechtliche Würdigung
4.1.1 Integration in die bestehende Steuersystematik
4.1.2 Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht
4.1.3 Vereinbarkeit mit dem Abkommens- und Europarecht
4.1.4 Weitere Anmerkungen
4.2 Ökonomische Würdigung
5 Eine Alternative zur Lizenzschranke
6 Ein Blick ins Ausland
7 Fazit
Ziel der Masterarbeit ist es, die geplante Einführung einer Lizenzschranke in das deutsche Steuerrecht durch eine umfassende rechtliche und ökonomische Analyse zu bewerten. Dabei soll der Forschungsfrage nachgegangen werden, ob die Lizenzschranke unter Einhaltung rechtlicher und ökonomischer Anforderungen geeignet ist, die Ziele einer fairen Besteuerung und die Sicherung des Steueraufkommens zu erreichen, und ob dem Gesetzgeber alternative Handlungsoptionen zur Verfügung stehen.
Die Debatte über die Strategien zur Steuervermeidung und der Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen
Die Debatte über die Strategien zur Steuervermeidung und der Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen schlägt sich in den Medien, der Politik und der steuerrechtlichen Fachliteratur als Dauerthema nieder. In der Kritik stehen vor allem multinationale Konzerne, die sich der Methoden zur steuerlichen Gewinnverschiebung bedienen, sowie jene Staaten, deren rechtliche Rahmenbedingungen Gewinnverlagerungen erst ermöglichen. Hieran knüpften die Arbeiten im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekts der Organisation for Economic Coorporation and Development (OECD) und der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) an. Der erste Schritt des deutschen Steuergesetzgebers, die entwickelten Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen in innerstaatliches Recht umzusetzen, erfolgte im Jahr 2016.
Mit dem obigen Appell untermauert Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nun das Vorhaben der Bundesregierung durch die Einführung einer Abzugsbeschränkung für Lizenzaufwendungen, die internationalen Bemühungen im Rahmen des BEPS-Projekts steuerpolitisch weiter umzusetzen. Der Ursprung des Vorhabens, Lizenzzahlungen steuerlich nicht zum Abzug zuzulassen, geht jedoch nicht auf das BEPS-Projekt zurück. Vielmehr lassen sich erste Andeutungen für die Einführung einer sogenannten Lizenzschranke im Koalitionsvertrag des Jahres 2013 von CDU, CSU und SPD finden.
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die aktuelle politische Debatte um Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen und führt in das Vorhaben der Bundesregierung zur Einführung einer Lizenzschranke ein.
2 Steuerpolitischer Hintergrund: Dieses Kapitel erläutert die steuerlichen Instrumente zur Innovationsförderung, die europäischen IP-Box-Regime sowie das BEPS-Projekt und dessen Nexus-Ansatz.
3 Einführung einer Lizenzschranke: Hier wird der Regierungsentwurf detailliert vorgestellt, inklusive Anwendungsbereich, Substanzanforderungen und der konkreten Belastungswirkung.
4 Kritische Würdigung: Dieses Kapitel liefert eine tiefgehende rechtliche und ökonomische Analyse des Entwurfs hinsichtlich Verfassungs-, Abkommens- und Europarecht.
5 Eine Alternative zur Lizenzschranke: Der Autor diskutiert hier eine anrechenbare Quellensteuer als alternative Handlungsoption gegenüber der Lizenzschranke.
6 Ein Blick ins Ausland: Es wird das österreichische Modell als Pendant zur deutschen Lizenzschranke vergleichend dargestellt.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Lizenzschranke als Instrument abzulehnen ist.
Lizenzschranke, Gewinnverlagerung, Steuervermeidung, BEPS, Nexus-Ansatz, IP-Box, Quellenbesteuerung, Steuerwettbewerb, § 4j EStG, Substanzanforderungen, Hinzurechnungsbesteuerung, Steueraufkommen, Innovationsförderung, Konzernsteuerrecht, Internationale Steuerplanung
Die Arbeit analysiert die geplante Einführung einer Lizenzschranke in das deutsche Steuerrecht als Maßnahme gegen internationale Gewinnverlagerung durch multinationale Konzerne.
Zentral sind die steuerliche Innovationsförderung, IP-Box-Regime, das BEPS-Projekt der OECD, der Nexus-Ansatz sowie die rechtliche und ökonomische Bewertung unilateraler Abzugsbeschränkungen.
Das primäre Ziel ist die Evaluierung der Eignung der Lizenzschranke zur fairen Besteuerung und Sicherung des Steueraufkommens sowie die Herleitung einer alternativen Handlungsoption für den Gesetzgeber.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Literaturanalyse und einer rechtlichen sowie ökonomischen Würdigung des Gesetzesentwurfs unter Einbeziehung steuertheoretischer Erkenntnisse.
Im Hauptteil erfolgt eine detaillierte Darstellung des Regierungsentwurfs, eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen (Verfassungs-, Abkommens- und Europarecht) sowie eine ökonomische Folgenabschätzung.
Die zentralen Schlagworte sind Lizenzschranke, Gewinnverlagerung, BEPS, Nexus-Ansatz, IP-Box, § 4j EStG und Steuergerechtigkeit.
Der Begriff wird verwendet, da die Lizenzschranke die Abzugsfähigkeit von Lizenzgebühren beschränkt, selbst wenn bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einen Abzug oder eine Freistellung vorsehen, was einen bewussten Bruch mit internationalen Vertragsverpflichtungen darstellt.
Der Autor bemängelt, dass die Lizenzschranke lediglich auf IP-Box-Regime zielt, die einen abstrakten Steuersatz von unter 25% vorsehen, und dabei das Problem der Substanzbesteuerung und potenzieller Doppelbelastungen verschärft, ohne die zugrunde liegende Wertschöpfung konsequent abzubilden.
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