Masterarbeit, 2017
97 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Masterthesis analysiert die Umsetzung des Debt-Equity-Swaps bei einer Kapitalgesellschaft nach der Einführung des ESUG. Ziel der Arbeit ist es, die zivilrechtlichen und insolvenzrechtlichen Aspekte des Debt-Equity-Swaps im Kontext der Unternehmenssanierung zu untersuchen.
Die Einleitung führt in die Problemstellung und das Ziel der Arbeit ein. Kapitel 2 beleuchtet die Anlässe zur Durchführung des Debt-Equity-Swaps und betrachtet diesen aus verschiedenen Perspektiven, wie z.B. der des Krisenunternehmens, der Gläubiger und der Finanzinvestoren.
Kapitel 3 widmet sich der zivilrechtlichen Betrachtung des Debt-Equity-Swaps. Es werden dabei Themen wie die vereinfachte Kapitalherabsetzung, die Bar- und Sachkapitalerhöhung und das Bezugsrecht der Altgesellschafter behandelt. Auch die Risiken beim Debt-Equity-Swap, wie z.B. die Differenzhaftung und das Blockadepotential der Altgesellschafter, werden in diesem Kapitel untersucht.
Kapitel 4 widmet sich der insolvenzrechtlichen Betrachtung des Debt-Equity-Swaps. Es werden der Debt-Equity-Swap innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens, der teilweise Debt-Equity-Swap und die Veränderungen beim Debt-Equity-Swap nach dem ESUG behandelt.
Kapitel 5 beinhaltet die Schlussbetrachtung, in der die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben werden.
Debt-Equity-Swap, Unternehmenssanierung, ESUG, Insolvenzrecht, Zivilrecht, Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Finanzinvestoren, Gläubiger, Altgesellschafter, Differenzhaftung, Sanierungsprivileg, Change-of-Control-Klauseln, Bilanzierung.
Die Arbeit untersucht die zivil- und insolvenzrechtliche Umsetzung des Debt-Equity-Swaps bei Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Neuerungen durch das ESUG.
Ein Debt-Equity-Swap ist ein Sanierungsinstrument, bei dem Gläubigerforderungen in Eigenkapital (Gesellschaftsanteile) des Krisenunternehmens umgewandelt werden.
Die Untersuchung umfasst Vorschriften für AGs und GmbHs, Themen wie Kapitalherabsetzung, Sachkapitalerhöhung und das Bezugsrecht der Altgesellschafter.
Das ESUG hat den Debt-Equity-Swap erleichtert, indem es beispielsweise die Differenzhaftung bei Sachkapitalerhöhungen und Blockadepotenziale der Altgesellschafter reduziert hat.
Zu den Risiken zählen die Differenzhaftung, Pflichtangebote bei börsennotierten AGs und sogenannte Change-of-Control-Klauseln in Verträgen.
Die praktische Umsetzung und die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen werden am Fall der Pfleiderer AG demonstriert.
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