Diplomarbeit, 2005
62 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Die Wertermittlung für Zwecke der Erbschaftsbesteuerung bis 31.12.1995
2.1 Die Vermögensbewertung gem. §12 ErbStG - Die Einheitsbewertung
2.1.1 Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
2.1.2 Die Bewertung des Grundvermögens
2.1.2.1 Unbebaute Grundstücke
2.1.2.2 Bebaute Grundstücke
2.1.3 Die Bewertung der Betriebsgrundstücke
2.1.4 Die Bewertung des Betriebsvermögens
2.1.5 Die Bewertung des sonstigen Vermögens
2.2 Die Steuerbefreiungen gem. §13 ErbStG
3. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995
3.1 Die Bedeutung des Art. 3 GG für die Bewertung von Grundbesitz
3.2 Die Bedeutung des Art. 3 GG für die Regelung des Betriebsvermögens
3.3 Die Erbrechtsgarantie nach Art. 14 GG
3.4 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
4. Die durch das JStG 1997 reformierte Wertermittlung seit 01.01.1996
4.1 Die Vermögensbewertung gem. §12 ErbStG – Die Bedarfsbewertung
4.1.1 Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
4.1.2 Die Bewertung des Grundvermögens
4.1.2.1 Unbebaute Grundstücke
4.1.2.2 Bebaute Grundstücke
4.1.3 Die Bewertung der Betriebsgrundstücke
4.1.4 Die Bewertung des Betriebsvermögens
4.1.5 Die Bewertung des sonstigen Vermögens
4.2 Die Steuerbefreiungen gem. §13 ErbStG
4.3 Die Begünstigungen gem. §13a ErbStG
5. Die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Wertermittlung
5.1 Die Wertermittlung nach §12 Abs.2 und 3 ErbStG versus Art. 3 GG
5.2 Die Berücksichtigung der verminderten Leistungsfähigkeit
5.3 Die Vermeidung der Betriebsgefährdung
5.4 Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs
5.4.1 Die Bedenken bezüglich der Grundbesitzbewertung
5.4.2 Die Bedenken bezüglich des Betriebsvermögens
6. Der Gesetzentwurf Schleswig-Holsteins zur Reform der Erbschaftsbesteuerung
6.1 Die Vermögensbewertung gem. §12 ErbStG
6.1.1 Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
6.1.2 Die Bewertung des Grundvermögens
6.1.2.1 Unbebaute Grundstücke
6.1.2.2 Bebaute Grundstücke
6.1.3 Die Bewertung der Betriebsgrundstücke
6.1.4 Die Bewertung des Betriebsvermögens
6.1.5 Die Bewertung sonstigen Vermögens
6.2 Die Steuerbefreiungen gem. §13 ErbStG
6.3 Die Begünstigungen gem. §13a ErbStG
7. Die Verfassungsmäßigkeit auf erneutem Prüfstand
7.1 Die Änderungen im neuen Gesetzesentwurf
7.2 Die Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der Wertermittlungen
7.3 Die Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich des Betriebsvermögens
8. Das Ende der bestehenden Divergenzen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Wertermittlungsverfahren für die Erbschaftsteuer. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob die unterschiedlichen Bewertungsmethoden, insbesondere bei Grundbesitz und Betriebsvermögen, den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG) und der Erbrechtsgarantie (Art. 14 GG) genügen.
2.1.2.1 Unbebaute Grundstücke
Gem. der Legaldefinition in §72 BewG a.F. handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, wenn sich auf diesem keine benutzbaren, also bezugsfertigen, Gebäude befinden oder Gebäude, die im Verhältnis zum Grund und Boden von untergeordneter Bedeutung sind. Ein Grundstück mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden ist ebenso ein unbebautes Grundstück.
Mangels gesetzlichem Verweis auf die besonderen Bewertungsvorschriften wird ein unbebautes Grundstück mit dem gemeinen Wert gem. §9 BewG a.F. bewertet. Hierbei wird der Preis angesetzt, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Grundstücks unter Berücksichtigung aller Umstände, so z.B. Größe, Bodenbeschaffenheit, Grunddienstbarkeiten, aber unabhängig von ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen zu erzielen wäre. Um der Einheitsbewertung gerecht zu werden, müssen dabei zur Ermittlung der Veräußerungspreise die Wertverhältnisse von 1964 zugrunde gelegt werden.
„Die Feststellung, welcher Kaufpreis bei der Veräußerung eines erst später parzellierten Grundstücks im Jahre 1964 hätte erzielt werden können, ist heute nur im Wege einer Schätzung möglich. Praktisch geschieht dies auf Grund von Bodenrichtwertkarten, die vom Finanzamt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden für die Hauptfeststellung zum 01.01.1964 erstellt worden sind.“ Die Bodenrichtwertkarten enthalten Bodenrichtwerte, d.h. Durchschnittswerte, die aus unmittelbaren Vergleichen von Kaufpreisen resultieren und die individuellen Verhältnisse des zu bewertenden Grundstücks noch nicht enthalten.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz der Erbschaftsteuer ein und steckt den Rahmen der Arbeit ab, indem sie den Fokus auf die verfassungsrechtlichen Aspekte der Wertermittlung legt.
2. Die Wertermittlung für Zwecke der Erbschaftsbesteuerung bis 31.12.1995: Dieses Kapitel erläutert die bis Ende 1995 geltende Methode der Einheitsbewertung und die damit verbundenen Bewertungsarten für verschiedene Vermögensgruppen.
3. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995: Hier wird der für die Reform maßgebliche Beschluss analysiert, der die Verfassungswidrigkeit der damaligen Bewertungsgrundlagen feststellte.
4. Die durch das JStG 1997 reformierte Wertermittlung seit 01.01.1996: Dieses Kapitel beschreibt die durch das Jahressteuergesetz 1997 eingeführte Bedarfsbewertung als Reaktion auf das BVerfG-Urteil.
5. Die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Wertermittlung: Hier erfolgt eine kritische Untersuchung, ob die Reform des Jahres 1997 die festgestellten verfassungsrechtlichen Defizite tatsächlich beheben konnte.
6. Der Gesetzentwurf Schleswig-Holsteins zur Reform der Erbschaftsbesteuerung: Dieses Kapitel stellt einen spezifischen Gesetzentwurf als weiteren Reformversuch vor und analysiert dessen methodische Änderungen.
7. Die Verfassungsmäßigkeit auf erneutem Prüfstand: Dieses Kapitel evaluiert, ob der schleswig-holsteinische Entwurf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine realitätsnahe Wertermittlung erfüllen kann.
8. Das Ende der bestehenden Divergenzen: Abschließend wird ein Resümee gezogen, ob der diskutierte Entwurf eine dauerhafte Lösung für die festgestellten Probleme bietet.
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Wertermittlung, Einheitsbewertung, Bedarfsbewertung, Grundbesitz, Betriebsvermögen, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG, Erbrechtsgarantie, Verkehrswert, Steuerbilanzwerte, Immobilienbewertung, Jahressteuergesetz 1997.
Die Arbeit untersucht die Methoden zur Wertermittlung bei der Erbschaftsbesteuerung in Deutschland und deren Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht und den Bundesfinanzhof.
Die zentralen Themen umfassen die Einheitsbewertung, die Bedarfsbewertung, die verfassungsrechtliche Kritik an der Steuerbelastung von Grundbesitz und Betriebsvermögen sowie die Reformbemühungen durch verschiedene Gesetzesentwürfe.
Ziel ist es zu klären, ob die reformierten Wertermittlungsverfahren (JStG 1997 und der Entwurf aus Schleswig-Holstein) die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Ungleichbehandlung von Vermögensarten ausgeräumt haben.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Gesetzestexte, höchstrichterliche Beschlüsse, Gesetzesmaterialien und die einschlägige steuerrechtliche Fachliteratur kritisch gegenüberstellt.
Der Hauptteil analysiert chronologisch die rechtliche Entwicklung der Wertermittlung von der Einheitsbewertung über das JStG 1997 bis hin zum Reformansatz des Landes Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Bedenken.
Zu den prägenden Begriffen gehören Erbschaftsteuer, Wertermittlung, Grundbesitzbewertung, Betriebsvermögen, Gleichheitsgrundsatz und die verfassungsrechtliche Prüfung dieser Materie.
Dieser Beschluss bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung, da er die Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlagen feststellte und den Gesetzgeber zum Handeln zwang, was den Kern der gesamten Argumentation bildet.
Der BFH bemängelt, dass die Wertansätze für Grundbesitz und Betriebsvermögen auch nach der Reform weit hinter den realen Verkehrswerten zurückbleiben und somit das Gebot der gleichmäßigen Belastung nicht erfüllt wird.
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