Masterarbeit, 2015
79 Seiten, Note: 3
I. EINLEITUNG
A. PROBLEMSTELLUNG
B. ZIEL UND GANG DER ARBEIT
II. GESCHICHTE DES KÄRNTNER LANDESARCHIVS UND MOTIVE FÜR DIE AUSGLIEDERUNG
III. AUSGLIEDERUNG
A. DEFINITION DES BEGRIFFES
B. VERFASSUNGSRECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT VON AUSGLIEDERUNGEN
1. Die Unterscheidung zwischen Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung
2. Tätigkeiten bzw Aufgaben des Kärntner Landesarchivs
3. Restriktion gemäß Art 10 Abs 1 Z 13 B-VG
C. DIE GRENZEN DER ÜBERTRAGUNG HOHEITLICHER UND PRIVATWIRTSCHAFTLICHER AUFGABEN
1. Vereinzelte Aufgaben
2. „Kernaufgaben der staatlichen Verwaltung“
3. Ingerenzprinzip
4. Effizienzprinzip und Sachlichkeitsgebot
IV. DIE ANSTALT KÄRNTNER LANDESARCHIV
A. WAHL DER ANSTALT ALS FORM DER AUSGLIEDERUNG DES KÄRNTNER LANDESARCHIVS
B. ORGANISATION DER ANSTALT
C. MITTELAUFBRINGUNG UND AUFSICHT
V. RELEVANTE VERFASSUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN UND GRUNDRECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ARCHIVWESEN
A. SPANNUNGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN VERSCHWIEGENHEITS- UND AUSKUNFTSPFLICHT
B. GRUNDRECHT AUF DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT
1. Benützungsbestimmungen im K-LAG iVm der Benützungsordnung
2. Geplante Novelle des K-LAG
VI. DARLEGUNG DER LITERATURMEINUNGEN ÜBER DEN ERFOLG DER AUSGLIEDERUNG
A. VERSTÄRKTE BERÜCKSICHTIGUNG WIRTSCHAFTLICHER GESICHTSPUNKTE
B. ENTLASTUNG DES (TRADITIONELLEN) VERWALTUNGSAPPARATES DES LANDES KÄRNTEN
C. ENTLASTUNG DES LANDESHAUSHALTES
D. GESAMTBEURTEILUNGEN DER AUSGLIEDERUNGEN AUS DER LITERATUR
VII. ZUSAMMENFASSUNG
Die vorliegende Masterarbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Ausgliederungen am Beispiel des Kärntner Landesarchivs. Das Hauptziel besteht darin, die Zulässigkeit dieser Organisationsform im Hinblick auf das Archivwesen sowie deren Effekte auf die Verwaltung und das Budget zu bewerten.
A. Definition des Begriffes
Die Überschuldung der öffentlichen Haushalte, sowie die Begründung immer neuer öffentlicher Aufgaben, die von der Verwaltung nicht mehr zu bewältigen sind, sind nur zwei Gründe dafür, dass sich die traditionellen staatlichen Steuerungs- und Lenkungsmechanismen als zunehmend ungeeignet erweisen. Die Ausgliederung bietet einen wesentlichen Lösungsansatz zur Schaffung einer modernen Verwaltung, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Straffung der Aufgabenwahrnehmung, der Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie der Konzentration der Aufgabenwahrnehmung auf die Kernbereiche.
Unter Ausgliederung versteht man die Änderung der Organisationsstruktur einer Einheit dahingehend, dass eine ursprünglich von der traditionellen Verwaltung einer Gebietskörperschaft selbst besorgte Aufgabe auf einen Rechtsträger, der eigens zu diesem Zweck eingerichtet wurde, übertragen wird.
Demgegenüber versteht man unter Privatisierung einerseits die Vermögensprivatisierung und andererseits die Leistungsprivatisierung. Innerhalb der sogenannten Leistungsprivatisierung, bei der es um die Verringerung des Leistungsangebotes der staatlichen Verwaltung geht, unterscheidet man zwischen Organisationsprivatisierung und Aufgabenprivatisierung.
I. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Relevanz von Ausgliederungen öffentlicher Aufgaben und definiert die Forschungsfrage sowie das Vorgehen innerhalb der Arbeit.
II. GESCHICHTE DES KÄRNTNER LANDESARCHIVS UND MOTIVE FÜR DIE AUSGLIEDERUNG: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung des Landesarchivs seit der Gründung des Geschichtsvereins bis zur Ausgliederung 1997 nach.
III. AUSGLIEDERUNG: Hier werden der Begriff der Ausgliederung, deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die Abgrenzung zu anderen Privatisierungsformen sowie hoheitlichem Handeln detailliert analysiert.
IV. DIE ANSTALT KÄRNTNER LANDESARCHIV: Das Kapitel erläutert die spezifische Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt sowie deren Organisation, Aufsicht und Mittelaufbringung.
V. RELEVANTE VERFASSUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN UND GRUNDRECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ARCHIVWESEN: Diese Untersuchung widmet sich den Spannungsfeldern zwischen Amtsverschwiegenheit, Auskunftspflicht, Datenschutz und Informationsfreiheit.
VI. DARLEGUNG DER LITERATURMEINUNGEN ÜBER DEN ERFOLG DER AUSGLIEDERUNG: Abschließend werden die in der Fachliteratur diskutierten Auswirkungen der Ausgliederung auf Wirtschaftlichkeit und Verwaltungsentlastung bewertet.
VII. ZUSAMMENFASSUNG: Die Zusammenfassung bündelt die zentralen Erkenntnisse der Arbeit und reflektiert die Ergebnisse zur Ausgliederungsproblematik.
Ausgliederung, Kärntner Landesarchiv, Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung, Verfassungsrecht, Anstalt öffentlichen Rechts, Effizienzprinzip, Ingerenzprinzip, Archivwesen, Datenschutz, Amtsverschwiegenheit, Verwaltungsreform, Landesverwaltung, Kärnten, Rechtsgrundlagen
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Ausgliederung des Kärntner Landesarchivs aus der Landesverwaltung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt.
Die Themen umfassen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Ausgliederungen, die Organisation und Aufsicht von Anstalten sowie archivrechtliche Grundsatzfragen zu Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die Arbeit hinterfragt, inwiefern die Ausgliederung des Kärntner Landesarchivs verfassungsrechtlich zulässig ist und welche Auswirkungen diese Maßnahme auf die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Archivverwaltung hatte.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die verfassungsrechtliche Prinzipien und die einschlägige Literaturmeinungen zur Ausgliederungspraxis analysiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse, die Klärung von Begrifflichkeiten, die Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie eine Evaluation der wirtschaftlichen und administrativen Erfolgsfaktoren.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Ausgliederung, Hoheitsverwaltung, Verfassungsrecht, Archivwesen und Effizienzprinzip geprägt.
Es dient als Pionierbeispiel in Österreich, da es als erste archivgesetzliche Regelung auf Landesebene die Ausgliederung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts wagte.
Das Effizienzprinzip dient als verfassungsrechtlicher Maßstab, wobei der Autor verdeutlicht, dass eine Ausgliederung nur sinnvoll ist, wenn die Leistungsqualität bei gleichzeitigem Ressourcenschonung gesteigert werden kann.
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