Masterarbeit, 2016
84 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Definitorische Grundlagen
2.1 Begriff der GoB
2.2 Zwecke des Jahresabschlusses
2.3 Grundsatz des Imparitätsprinzips
2.4 Auslegung des Imparitätsprinzips
2.4.1 Verlustantizipationsprinzip
2.4.2 Vorhersehbare Risiken und Verluste
3 Imparitätsprinzip im System der GoB
3.1 Imparitätsprinzip im GoB-System nach Leffson und Moxter
3.2 Imparitätsprinzip im GoB-System nach Beatge
4 Ausprägungen des Imparitätsprinzips
4.1 Niederstwertprinzip im Anlagevermögen
4.1.1 Beizulegender Wert
4.1.1.1 Wiederbeschaffungswert
4.1.1.2 Ertragswert
4.1.1.3 Einzelveräußerungswert
4.1.1.4 Teilwert
4.1.2 Wertminderungsdauer
4.1.2.1 Abnutzbare Vermögensgegenstände
4.1.2.2 Nicht abnutzbare Vermögensgenstände
4.1.2.3 Finanzanlagen
4.2 Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen
4.2.1 Börsenpreis und Marktpreis
4.2.2 Beizulegender Wert
4.2.3 Problematik des relevanten Bewertungsmarktes
4.2.3.1 Meinungsstand in der Literatur
4.2.3.2 Beurteilung im Hinblick auf das Imparitätsprinzips
4.3 Höchstwertprinzip
4.3.1 Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten
4.3.2 Höchstwertprinzip für Rückstellungen
4.4 Drohverlustrückstellungen
4.4.1 Schwebendes Geschäft
4.4.1.1 Definition und Bilanzierungsgrundsatz
4.4.1.2 Schwebezustand
4.4.1.3 Arten der schwebenden Geschäfte
4.4.2 Drohender Verlust
4.4.2.1 Abgrenzung des Saldierungsbereichs
4.4.2.2 Bewertung – der Erfüllungsbetrag
5 Beurteilung der gesetzlichen Reformen auf die Stellung des Imparitätsprinzips
6 Zusammenfassung und abschließende Beurteilung
Das primäre Ziel dieser Arbeit besteht in einer kritischen Analyse des Imparitätsprinzips hinsichtlich seiner gegenwärtigen Bedeutung und Anwendung im deutschen Handelsrecht, insbesondere unter Berücksichtigung der Einflüsse durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Die Forschungsfrage zielt darauf ab, Tendenzen und Auswirkungen der jüngsten gesetzlichen Änderungen auf die zukünftige Entwicklung dieses fundamentalen Rechnungslegungsgrundsatzes zu identifizieren.
4.1 Niederstwertprinzip im Anlagevermögen
Das Niederstwertprinzip kommt als Wertkorrektur bei der Folgebewertung der Vermögensgegenstände zum Einsatz. Es schreibt vor, Vermögensgegenstände in der Bilanz mit einem niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, fortzuführen. Demnach sind die Buchwerte mit dem aktuellen Stichtagswert zu vergleichen. Liegt der aktuelle Stichtagswert unter den (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK), ist je nach Art des Vermögensgegenstandes und der Dauer der Wertminderung ggf. eine Wertkorrektur im Rahmen einer außerplanmäßigen Abschreibung erforderlich.
Nach der Vorschrift des § 252 Abs. 3 S. 5 HGB sind sowohl abnutzbare als auch nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben, „um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.“ Diese Regelung gilt als eine gemilderte Form des Niederstwertprinzips, da hiernach eine Wertkorrektur – im Gegensatz zum Umlaufvermögen – erst bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung geboten ist.
Im Zuge des Bilanzmodernisierungsgesetzes wurde das bisherige Abschreibungswahlrecht für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände bei einer vorübergehenden Wertminderung gestrichen. Lediglich für Finanzanlagen räumt der Gesetzgeber ein Wahlrecht gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein. Folglich wurde das ehemals aufgrund des § 279 HGB a.F. nur für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften geltende Abschreibungsverbot bei einer vorübergehenden Wertminderung (Finanzanlagen ausgenommen) auf alle Kaufleute ausgedehnt. Als Begründung dafür führt der Gesetzgeber eine Verringerung des bisherigen bilanzpolitischen Gestaltungspotenzials sowie eine bessere Vergleichbarkeit der handelsrechtlichen Abschlüsse an. In der Literatur wird das Abschreibungsverbot bei einer vorübergehenden Wertminderung auch mit dem Zweck des Anlagevermögens gerechtfertigt, welches dazu bestimmt ist, der Unternehmung dauerhaft zu dienen und im Unternehmen zu verbleiben. Somit gleichen sich vorübergehende Wertminderungen bis zum Abgang des Vermögensgegenstandes wieder aus und bedürfen keiner außerplanmäßigen Abschreibung.
1 Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema ein, erläutert die Bedeutung des Imparitätsprinzips als tragende Säule des Handelsbilanzrechts und definiert das Ziel der kritischen Analyse im Kontext aktueller Gesetzesreformen.
2 Definitorische Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die Zwecke des Jahresabschlusses und die theoretische Fundierung des Imparitätsprinzips als Verlustantizipationsprinzip.
3 Imparitätsprinzip im System der GoB: Es wird die Systematisierung des Prinzips innerhalb der GoB-Systeme nach Leffson, Moxter und Beatge dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf dessen Rolle für die Kapitalerhaltung liegt.
4 Ausprägungen des Imparitätsprinzips: Das umfangreichste Kapitel analysiert detailliert die praktische Anwendung des Niederstwertprinzips, des Höchstwertprinzips sowie der Drohverlustrückstellungen.
5 Beurteilung der gesetzlichen Reformen auf die Stellung des Imparitätsprinzips: Hier erfolgt eine kritische Würdigung, ob und wie das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und weitere Reformen das Imparitätsprinzip beeinflusst haben.
6 Zusammenfassung und abschließende Beurteilung: Abschließend werden die zentralen Ergebnisse der Analyse resümiert und die Bedeutung des Imparitätsprinzips als Pfeiler des Gläubigerschutzes hervorgehoben.
Imparitätsprinzip, Handelsrecht, GoB, BilMoG, Niederstwertprinzip, Höchstwertprinzip, Drohverlustrückstellung, Kapitalerhaltung, Gläubigerschutz, Verlustantizipation, Jahresabschluss, Bilanzierung, Bewertung, Wertminderung, Verbindlichkeiten
Die Arbeit untersucht die Stellung und Anwendung des Imparitätsprinzips im deutschen Handelsrecht, insbesondere vor dem Hintergrund seiner Funktion für den Gläubigerschutz und der Auswirkungen aktueller gesetzlicher Reformen.
Zu den Schwerpunkten zählen die theoretischen Grundlagen der GoB, die Ausprägungen des Prinzips durch das Niederstwert- und Höchstwertprinzip sowie die bilanzielle Behandlung drohender Verluste aus schwebenden Geschäften.
Das primäre Ziel ist eine kritische Analyse, ob die zunehmende internationale Standardisierung und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz die Bedeutung des Imparitätsprinzips als Grundpfeiler des deutschen Bilanzrechts schwächen oder verändern.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, die verschiedene Systematisierungsansätze der GoB vergleicht und die gesetzlichen Vorschriften sowie deren Auslegung im Fachschrifttum kritisch beleuchtet.
Der Hauptteil gliedert sich in die systematische Einordnung des Prinzips, die detaillierte Analyse seiner konkreten Ausprägungen (Niederst-/Höchstwertprinzip, Rückstellungen) und die Beurteilung der gesetzlichen Neuregelungen.
Zentrale Begriffe sind Imparitätsprinzip, Kapitalerhaltung, Gläubigerschutz, Niederstwertprinzip, Drohverlustrückstellung und Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
Das strenge Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen zwingt zur Abwertung auf den niedrigeren Stichtagswert unabhängig von der Dauer der Wertminderung, da diese Gegenstände für den Verbrauch oder Verkauf bestimmt sind. Im Anlagevermögen ist die Abwertung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten, da die Vermögensgegenstände langfristig dem Geschäftsbetrieb dienen.
Die Diskussion dreht sich darum, ob für die Ermittlung des beizulegenden Werts der Beschaffungsmarkt (Wiederbeschaffungskosten) oder der Absatzmarkt (retrograde Bewertung) heranzuziehen ist, wobei der Großteil der Literatur für eine absatzmarktorientierte Bewertung plädiert, um eine korrekte Verlustantizipation zu gewährleisten.
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