Bachelorarbeit, 2016
45 Seiten, Note: 3,0
Die vorliegende Arbeit untersucht die Berichterstattungspflicht von Unternehmen hinsichtlich nichtfinanzieller Informationen, die durch die CSR-Richtlinie 2014/95/EU eingeführt wurde. Ziel ist es, die Entwicklung der regulierten CSR-Berichterstattung zu analysieren, die wichtigsten Änderungen der Richtlinie zu beleuchten und die Umsetzung in Deutschland zu untersuchen.
Kapitel 1 stellt die Motivation für die Arbeit dar, die durch die steigende Bedeutung von Corporate Social Responsibility (CSR) und die wachsende Bedeutung von nichtfinanziellen Informationen für Unternehmen und Stakeholder begründet wird. Kapitel 2 befasst sich mit der CSR-Berichterstattungspflicht, beleuchtet die Entwicklung der regulierten CSR-Berichterstattung und erklärt die CSR-Richtlinie 2014/95/EU sowie ihre Zielsetzung. Kapitel 3 analysiert die Umsetzung der CSR-Richtlinie in Deutschland, beleuchtet die bestehenden Vorschriften zur Berichterstattung und untersucht den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung.
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Themen der CSR-Berichterstattung, insbesondere der CSR-Richtlinie 2014/95/EU, den nichtfinanziellen Informationen, der Umsetzung in Deutschland und den Auswirkungen auf Unternehmen. Weitere relevante Begriffe sind Nachhaltigkeit, Unternehmensverantwortung, Stakeholder, Stakeholderengagement, Transparenz und Regulierung.
Dies ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte wie Umweltbelange, Arbeitnehmerfragen, Sozialbelange und Korruptionsbekämpfung zu berichten.
Betroffen sind in der Regel große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern.
Sie muss Angaben zu den oben genannten Belangen enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind.
Unternehmen können sich bei der Berichterstattung an anerkannten Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientieren.
Der Aufsichtsrat ist zur inhaltlichen Prüfung verpflichtet. Der Abschlussprüfer prüft in der Regel nur, ob die Erklärung vorgelegt wurde, es sei denn, es wurde eine freiwillige inhaltliche Prüfung beauftragt.
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