Bachelorarbeit, 2016
45 Seiten, Note: 3,0
1 Einführung und Motivation
2 CSR Berichterstattungspflicht
2.1 Entwicklung der regulierten CSR-Berichterstattung
2.2 CSR-Richtlinie 2014/95/EU und ihre Zielsetzung
2.3 Die wichtigsten Änderungen durch die CSR-Richtlinie
2.4 Freiwillige anerkannte Rahmenwerke
2.4.1 Global Reporting Initiative
2.4.2 Deutscher Nachhaltigkeitskodex
3 Umsetzung der CSR-Richtlinie in Deutschland
3.1 Gesetzgebungsverfahren
3.2 Bestehende Vorschriften in Deutschland zur Berichterstattung
3.3 Analyse des Gesetzesvorschlages der Bundesregierung
3.3.1 Kreis der betroffenen Unternehmen
3.3.2 Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung
3.3.3 Ort der nichtfinanziellen Erklärung
3.3.4 Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung
4 Exemplarische Anwendung des Regierungsentwurfes
4.1 Anwendungsempfehlung der neuen Vorschriften in der Praxis
5 Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht die Umsetzung der CSR-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht. Ziel ist es, den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zu analysieren, potenzielle Anwendungsprobleme für Unternehmen aufzuzeigen und die Praxistauglichkeit am Beispiel der Fußballbranche zu evaluieren.
3.3.1 Kreis der betroffenen Unternehmen
Der neu eingeplante § 289b Abs. 1 HGB-E definiert den Kreis der verpflichteten Unternehmen und integriert eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften. Danach müssen große Kapitalgesellschaften (gem. § 267 Abs. 3 HGB), die zusätzlich kapitalmarktorientiert sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, die neue nichtfinanzielle Erklärung erstellen. Für die Konzernrechnungslegung gelten vergleichbare Vorschriften, wonach eine Kapitalgesellschaft ein kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen sein muss. Dessen, in den Konzernabschluss einzubeziehende, Unternehmen dürfen die größenabhängigen Befreiungen nach § 293 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 2 HGB nicht erfüllen. Die durchschnittliche Anzahl von mehr als 500 Arbeitnehmern gilt dabei für den konsolidierten Konzern.
Als kapitalmarktorientiert gelten Kapitalgesellschaften, die ihre Wertpapiere an einem organisierten europäischen Markt ausgegeben oder deren Zulassung zum Handel beantragt haben. Die mit der Kapitalmarktorientierung verbundene Eigenschaft, stets als große Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 S. 2 HGB zu gelten bzw. nach § 293 Abs. 5 HGB konzernrechnungslegungspflichtig zu sein, wird jedoch mit dem zusätzlichen Abstellen auf die Größenklasse ausgehebelt.
Die Anforderung einer Kapitalmarktorientierung ist auf eines der drei Kriterien für den, durch die EU festgelegten, Anwenderkreis zurückzuführen, dem zufolge ein Unternehmen zu den sogenannten „public interest entities“, zu Deutsch „Unternehmen von öffentlichem Interesse“, gehören muss. Der Definition nach sind PIEs entweder kapitalmarktorientierte Unternehmen, bestimmte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen oder diejenigen, die von den Mitgliedsstaaten als solche bestimmt werden. Folglich unterliegen auch Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute, welche „groß“ i. S. d. § 267 Abs. 3 S. 1 HGB sind, sowie mehr als 500 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt beschäftigen, der Verpflichtung zur Anfertigung einer nichtfinanziellen Erklärung.
1 Einführung und Motivation: Einleitung in das Thema CSR im Kontext der Globalisierung und Vorstellung der EU-Strategie zur nichtfinanziellen Berichterstattung.
2 CSR Berichterstattungspflicht: Historische Entwicklung von CSR-Initiativen und Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die CSR-Richtlinie 2014/95/EU.
3 Umsetzung der CSR-Richtlinie in Deutschland: Analyse des nationalen Gesetzesentwurfs, inklusive betroffener Unternehmen, Berichtsinhalte und Prüfungsanforderungen.
4 Exemplarische Anwendung des Regierungsentwurfes: Evaluierung der Auswirkungen und praktischen Anwendung der neuen CSR-Vorgaben am Beispiel von Fußballvereinen.
5 Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Einschätzung zur Effektivität der Umsetzung und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der CSR-Berichterstattung.
CSR, Berichterstattung, nichtfinanzielle Informationen, CSR-Richtlinie, Handelsgesetzbuch, HGB-E, Nachhaltigkeit, Lagebericht, Kapitalgesellschaften, Stakeholder, Wesentlichkeitsprinzip, Due-Diligence, Transparenz, Fußball, Regierungsentwurf
Die Arbeit befasst sich mit der verpflichtenden Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen von Unternehmen im Zuge der Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie in deutsches Recht.
Zentrale Themen sind die Anforderungen an den Lagebericht, die Definition des betroffenen Unternehmenskreises, die Rolle von Rahmenwerken wie GRI oder dem DNK sowie die Wirksamkeit der neuen Offenlegungspflichten.
Ziel ist es zu analysieren, wie der deutsche Gesetzgeber die EU-Vorgaben umsetzt, welche Probleme dabei entstehen und wie eine praktische Anwendung dieser neuen Regularien in Unternehmen aussehen kann.
Die Arbeit basiert auf einer literaturanalytischen Untersuchung der regulatorischen Anforderungen und deren kritischer Würdigung vor dem Hintergrund aktueller Gesetzesentwürfe.
Der Hauptteil analysiert detailliert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, die Kriterien für betroffene Unternehmen, die geforderten Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung sowie deren Prüfung und Publizität.
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Corporate Social Responsibility (CSR), CSR-Richtlinie, HGB-E, Lagebericht, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Transparenz charakterisieren.
Die Fußballbranche dient als Fallbeispiel, um zu demonstrieren, wie sich die neuen Berichtspflichten in der Praxis anwenden lassen und welche spezifischen Herausforderungen dabei bestehen.
Es bezeichnet die Verpflichtung für Unternehmen, entweder über bestimmte nichtfinanzielle Aspekte zu berichten oder begründet darzulegen, warum kein entsprechendes Konzept verfolgt wird.
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