Masterarbeit, 2017
63 Seiten
I. Einleitung
II. Der Betriebsstättenbegriff
1. Das Betriebsstättenprinzip
2. Telos der Betriebsstättenbegriffe
III. Das Kriterium der Verfügungsmacht
1. Auslegungsverständnis der nationalen Rechtsprechung
1.1 Betriebsstättentatbestand nach § 12 AO
1.2 Wesentliche Entscheidungen des BFH zur Auslegung der Verfügungsmacht
1.2.1 BFH, Urt. v. 03.02.1993 – I R 80-81/91 („Hotelketten-Urteil“)
1.2.2 BFH, Urt. v. 14.07.2004 – I R 106/03 („Armeedienstleister-Urteil“)
1.2.3 BFH, Urt. v. 04.06.2008 – I R 30/07 („NATO-Reinigungs-Urteil“)
1.2.4 BFH, Urt. v. 24.08.2011 – I R 46/10 („Private-Equity-Urteil“)
1.2.5 Zwischenfazit
2. Auslegungsverständnis der OECD
2.1 Betriebsstättentatbestände nach dem OECD-MA
2.2 Aktuelle Entwicklungen des Betriebsstättenbegriffs auf OECD-Ebene
2.2.1 Ausdehnung des Betriebsstättenverständnisses (Update 2003)
2.2.2 Die Dienstleistungsbetriebsstätte als Alternativtatbestand (Update 2008)
2.2.3 OECD-Diskussionsentwürfe (Updates 2012 und 2017)
2.2.4 Zwischenfazit
2.3 Deutsches Auslegungsverständnis
3. Fazit
IV. Gesamtdiskussion
1. Kritik am Auslegungsverständnis der OECD
1.1 Die „unechte“ Dienstleistungsbetriebsstätte
1.1.1 Wortlaut
1.1.2 Bestimmtheit
1.2 Die echte Dienstleistungsbetriebsstätte
1.2.1 Wortlaut
1.2.2 Bestimmtheit
1.2.3 Sinn und Zweck
1.2.4 Ausgestaltung des Alternativtatbestands
1.2.5 Administrierbarkeit
1.2.6 Zwischenfazit
1.3. Fazit
2. Kritik am nationalen Betriebsstättenverständnis
2.1 Isolation Deutschlands
2.2 Kriterium der Verfügungsmacht
2.2.1 Wortlaut
2.2.2 Systematik
2.2.3 Bestimmtheit
2.2.4 Sinn und Zweck
2.3 Fazit
V. Conclusio
Die vorliegende Arbeit untersucht das Kriterium der Verfügungsmacht im Rahmen des Betriebsstättentatbestandes, wobei sie den Status quo sowie die historische Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene analysiert. Das primäre Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der restriktiven deutschen Auslegung und der zunehmend extensiven Interpretation auf OECD-Ebene kritisch zu hinterfragen und die Zukunftsfähigkeit des Verfügungsmachtkriteriums im Zeitalter digitaler Geschäftsmodelle zu prüfen.
1.2.1 BFH, Urt. v. 03.02.1993 – I R 80-81/91 („Hotelketten-Urteil“)
Eine britische Hotelkette hatte einen ihrer Angestellten als General Manager zur Leitung eines unabhängigen Hotels nach Deutschland entsandt. Hierzu hatte sie mit der deutschen Hotel-KG einen Managementvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren geschlossen. Der General Manager übte seine Tätigkeit in einem Arbeitszimmer aus, das ihm zur alleinigen und ständigen Benutzung zur Verfügung stand.
Der BFH entschied, dass die Nutzung des Zimmers durch den General Manager eine Betriebsstätte der britischen Gesellschaft in Deutschland begründete. Das Gericht sah das Kriterium der Verfügungsmacht damit als erfüllt an. Es genügte, dass die Hotel-KG der britischen Hotelkette das Zimmer zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt hatte. Für die Begründung einer Betriebsstätte war ferner maßgeblich, dass die unternehmerische Tätigkeit mit einer festen örtlichen Bindung ausgeübt wurde. Diese Bindung musste dabei nicht rechtlich abgesichert sein. Entscheidend war vielmehr, dass der General Manager - anders als z.B. ein externer Unternehmensberater - dauerhaft an die Hotelräumlichkeiten gebunden war. Ein Stellungswechsel erschien angesichts der außergewöhnlich langen Vertragsdauer des Managementvertrags sowie der exponierten Stellung des General Managers unwahrscheinlich. Ferner war nicht zu erwarten, dass die Hotel-KG die Verfügungsmacht der britischen Hotelkette bestreiten würde.
Der BFH löste sich mit dieser Entscheidung erstmals vom Erfordernis einer rechtlichen Absicherung. Zuvor hatte er das Verfügungsmachtskriterium erst bei expliziten Nutzungsrecht an einer bestimmten festen Geschäftseinrichtung bejaht. Fortan konnte schon die faktische Benutzung des Ortes genügen - wenn der Unternehmer mit dem Tätigkeitsort hinreichend „verwurzelt“ war. Was genau der Terminus der „Verwurzelung“ voraussetzt, ließ die Entscheidung jedoch offen.
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft und die damit verbundenen Herausforderungen für das Betriebsstättenprinzip sowie die zentrale Rolle des Verfügungsmachtkriteriums.
II. Der Betriebsstättenbegriff: Dieses Kapitel definiert das Betriebsstättenprinzip als Anknüpfungspunkt für die beschränkte Steuerpflicht und erläutert die abweichenden Zielsetzungen der nationalen und abkommensrechtlichen Betriebsstättendefinitionen.
III. Das Kriterium der Verfügungsmacht: Hier werden die nationale Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen sowie die Entwicklung auf OECD-Ebene untersucht, inklusive der aktuellen Aufweichungstendenzen hin zu Dienstleistungsbetriebsstätten.
IV. Gesamtdiskussion: Das Kapitel bietet eine kritische Auseinandersetzung mit der OECD-Praxis und dem deutschen Festhalten an restriktiven Kriterien sowie deren Folgen für Rechtssicherheit und Administrierbarkeit.
V. Conclusio: Die Conclusio fasst die Diskrepanz zwischen deutscher und internationaler Auslegung zusammen und fordert eine Anpassung des Betriebsstättenbegriffs an die Dynamik des modernen Wirtschaftslebens.
Betriebsstätte, Verfügungsmacht, OECD-Musterabkommen, Dienstleistungsbetriebsstätte, Doppelbesteuerung, Internationales Steuerrecht, Ansässigkeitsstaat, Quellenstaat, BFH-Rechtsprechung, Verwurzelung, Betriebsstättenprinzip, Steuerbürokratie, Rechtssicherheit, BEPS, Digitalisierung.
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Definition der Betriebsstätte, insbesondere mit dem ungeschriebenen Merkmal der Verfügungsmacht, und deren Auslegung im nationalen deutschen Recht im Vergleich zu internationalen OECD-Standards.
Die zentralen Themen umfassen die Abgrenzung von Besteuerungsrechten zwischen Quellen- und Ansässigkeitsstaaten, die Bedeutung der physischen Anwesenheit und die Problematik von Dienstleistungsbetriebsstätten.
Ziel ist es, die zunehmende Divergenz zwischen der restriktiven deutschen Auslegungspraxis und der extensiven internationalen Entwicklung aufzuzeigen und die Anwendbarkeit der Verfügungsmacht in modernen, digitalisierten Geschäftsmodellen kritisch zu hinterfragen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den aktuellen Status quo der Rechtsprechung und die Entwicklung internationaler Abkommensstandards systematisch auswertet und kritisch bewertet.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der nationalen BFH-Rechtsprechung, eine Analyse der OECD-Revisionen sowie eine Gesamtdiskussion, die die Stärken und Schwächen beider Interpretationsansätze gegenüberstellt.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Betriebsstätte, Verfügungsmacht, OECD-MA, Dienstleistungsbetriebsstätte, Doppelbesteuerung, Rechtssicherheit und Verwurzelung.
Deutschland hält am restriktiven Erfordernis einer festen Geschäftseinrichtung und der Verfügungsmacht fest, während die OECD durch das "Anstreicherbeispiel" und weitere Updates eine tendenzielle Aufweichung zugunsten einer bloßen physischen Anwesenheit oder Dauerhaftigkeit verfolgt.
Sie wird oft als "durch die Hintertür" eingeführte Erweiterung kritisiert, die den Wortlaut des OECD-Musterabkommens überdehnt und zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt, da keine feste Geschäftseinrichtung mehr zwingend erforderlich scheint.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

