Bachelorarbeit, 2017
42 Seiten, Note: 1,5
1. Einleitung
2. Begriffserklärungen:
2.1 Scharia (šarīʿa):
2.2 Qur'an:
2.3 Lebenspraxis des Propheten (Sunna):
3. Islamisches Strafrecht
3.1 Die Dreiteilung der Straftaten im islamischen Strafrecht
3.2. Hadd Delikt-Diebstahl
3.2.1 Definition:
3.2.2 Koranische Grundlage:
3.2.3 Wertgrenze:
3.2.4 Diebstahltaugliches Objekt:
3.2.5 Diebstahl von entliehenen Sachen:
3.2.6 Vollendung der Tat:
3.2.7 Diebstahl bei Hungersnot
3.2.8 Reue (tauba):
3.3 Heimlichkeit und Gewahrsamkeit
3.3.1 Heimlichkeit
3.3.2 Gewahrsamkeit
3.4 Die Beweisregeln sowie Prozessvoraussetzungen und die Strafvollstreckung
3.4.1 Beweisregeln:
3.4.2 Prozessvoraussetzungen:
3.4.3 Vollstreckung der Ḥadd Strafe für Diebstahl:
3.4.4 „Sariqa“ bei mehreren Tatbeteiligten
3.5 Die Abwendung der Ḥadd Strafe in Zweifelsfällen
4. Zweck und Absicht der islamischen Strafen
5. Allgemeines zum deutschen Strafrecht:
5.1 Der Diebstahl nach deutschem Strafrecht:
6. Vergleich zwischen dem islamischen und dem deutschen Strafrecht bezüglich des Diebstahldelikts
7. Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht das islamische Strafrecht am Beispiel des Diebstahls und setzt dieses in einen vergleichenden Kontext zum deutschen Strafrechtssystem, um die Zweckmäßigkeit und Anwendung der drakonischen Strafen kritisch zu beleuchten.
3.2.1 Definition:
Diebstahl wird, laut des türkischen Gelehrten Omer Bilmem, wie folgt definiert:
Diebstahl liegt dann vor, wenn eine vor dem Gesetz verantwortliche Person eine Sache von dem für den Diebstahl festgesetzten Mindestwert, die weder unbedeutend noch schnell verderblich ist, von dem Orte, an dem sie verwahrt wird, heimlich wegnimmt und nach draußen bringt, und zwar so, daß er an dieser Sache keinerlei Rechtsanspruch hat, noch der Verdacht, er habe ein Eigentumsrecht an ihr, besteht.
1. Einleitung: Einführung in das Thema, Vorstellung der beiden Strafrechtssysteme und Erläuterung des Aufbaus der Arbeit.
2. Begriffserklärungen: Definition der Grundlagen wie Scharia, Koran und Sunna sowie Klärung von deren Bedeutung im islamischen Recht.
3. Islamisches Strafrecht: Detaillierte Analyse der Straftaten, insbesondere des Diebstahldelikts, der Beweisregeln und der Vollstreckung.
4. Zweck und Absicht der islamischen Strafen: Erörterung der Ziele der islamischen Strafen, die über die bloße Abschreckung hinausgehen und die moralische Läuterung fokussieren.
5. Allgemeines zum deutschen Strafrecht: Vorstellung des deutschen Strafgesetzbuches und der spezifischen Regelungen zum Tatbestand des Diebstahls.
6. Vergleich zwischen dem islamischen und dem deutschen Strafrecht bezüglich des Diebstahldelikts: Synoptische Gegenüberstellung beider Systeme unter Berücksichtigung von Parallelen und fundamentalen Unterschieden.
7. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Plädoyer für eine differenzierte Betrachtung beider Rechtsordnungen.
Islamisches Strafrecht, deutsches Strafrecht, Diebstahl, Hadd-Strafe, Sariqa, Scharia, Amputation, Rechtsvergleich, Strafzumessung, Tatbestandsmerkmale, Reue, Rechtsschulen, Rechtswidrigkeit, Täterschutz, Rechtsphilosophie.
Die Arbeit befasst sich mit dem islamischen Strafrechtssystem unter besonderer Berücksichtigung des Diebstahlsdelikts und stellt dieses dem deutschen Strafrecht gegenüber.
Die Themen umfassen die Definition von Hadd-Delikten, die Voraussetzungen für eine Bestrafung, die Rolle der Beweisregeln und das Ziel der Erziehung und Läuterung durch Strafe.
Das Ziel ist es, Vorurteile abzubauen und zu zeigen, dass das islamische Strafrecht auf eine erzieherische Absicht ausgerichtet ist und viele Hürden vor der Anwendung drakonischer Strafen setzt.
Es wurde eine rechtsvergleichende Methode angewandt, bei der sowohl religiöse Quellen als auch juristische Kommentare und Gesetzestexte beider Systeme analysiert wurden.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des islamischen Strafrechts inklusive der Rechtsschulen sowie eine detaillierte Analyse der Tatbestände, der Beweisregeln und des anschließenden Vergleichs zum deutschen Recht.
Schlüsselwörter wie Hadd-Strafe, Sariqa, Rechtsvergleich, Scharia und deutschem Strafgesetzbuch sind für das Verständnis der Arbeit zentral.
Während im deutschen Recht der Diebstahl autonom nach staatlichen Gesetzen definiert ist, erfordert das islamische Recht spezifische Bedingungen wie Heimlichkeit, Mindestwert und das Fehlen von Zweifelsfällen, um die Hadd-Strafe auszulösen.
Die Arbeit argumentiert, dass islamische Juristen bemüht sind, die Anwendung von Körperstrafen durch sehr enge Auslegungsregeln, Reue-Möglichkeiten und die Nutzung von Zweifelsfällen so weit wie möglich zu begrenzen.
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