Diplomarbeit, 2007
97 Seiten, Note: 1,0
Die Diplomarbeit befasst sich mit der pädagogischen Freiheit der Lehrer im Kontext der deutschen Rechtsgeschichte. Ziel ist es, die Entwicklung der verfassungsrechtlichen Verankerung der pädagogischen Freiheit zu untersuchen und ihre Bedeutung für das deutsche Schulwesen zu beleuchten. Die Arbeit analysiert die historischen Wurzeln des Begriffs sowie seine Ausprägung in unterschiedlichen Epochen und beleuchtet die Spannungsfelder zwischen pädagogischer Freiheit und staatlicher Verantwortung.
Das erste Kapitel beleuchtet die Problemstellung und definiert den Begriff der pädagogischen Freiheit. Es werden die Zusammenhänge zwischen pädagogischer Freiheit und pädagogischer Verantwortung diskutiert.
Das zweite Kapitel widmet sich der verfassungsrechtlichen Verankerung der pädagogischen Freiheit. Es werden die relevanten Artikel des Grundgesetzes analysiert und der beamtenrechtliche Sonderstatus des Lehrers beleuchtet.
Das dritte Kapitel betrachtet die Entwicklung der Schule im Spannungsverhältnis von Staat und Gesellschaft. Es werden die Anfänge der staatlichen Verantwortung für das Schulwesen, der Ausbau der Schulaufsicht und der Einfluss der neuhumanistischen Bildungsreform beleuchtet.
Das vierte Kapitel untersucht die Schule im Kontext der Demokratie und ihre Bedeutung für die pädagogische Freiheit.
Pädagogische Freiheit, Lehrfreiheit, Grundgesetz, Schulaufsicht, Staatsverantwortung, Schulgesetz, Bildungsreform, Demokratie, Berufsbeamtentum, Rechtsgeschichte.
Es handelt sich um ein juristisches Konstrukt, das Lehrern einen Freiraum bei der Gestaltung des Unterrichts einräumt, um ihrer pädagogischen Verantwortung innerhalb des staatlichen Bildungsauftrags gerecht zu werden.
Die verfassungsrechtliche Einordnung wird oft in Art. 5 Abs. 3 (Lehrfreiheit), Art. 5 Abs. 1 (Meinungsfreiheit) oder Art. 33 Abs. 5 (hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums) diskutiert.
Durch Säkularisierungsprozesse wanderte die Schulverantwortung von der kirchlichen Alleinherrschaft hin zur staatlichen Aufsicht, was besonders im 19. Jahrhundert durch neuhumanistische Reformen vorangetrieben wurde.
Die staatliche Schulaufsicht bildet den Rahmen, in dem pädagogische Freiheit ausgeübt werden kann. Sie stellt sicher, dass die Schule ihren Auftrag in einer demokratisch-freiheitlichen Grundordnung erfüllt.
Johann Wilhelm Süvern entwarf 1819 ein Unterrichtsgesetz, das die neuhumanistische Bildungsreform prägte und den Weg für die staatliche Verantwortung und die Professionalisierung des Lehrerstandes ebnete.
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