Bachelorarbeit, 2017
43 Seiten
Diese Arbeit befasst sich mit der (bilanz-) steuerlichen Behandlung von Genussrechten, die im Rahmen der Mezzanine-Finanzierung eingesetzt werden. Die Arbeit analysiert die neuen Regelungen vom 12. Mai 2016 und bewertet deren Zulässigkeit.
Mezzanine-Finanzierung, Genussrecht, Steuerbilanzrecht, Bilanzierung, Steuerrecht, Finanzierungsformen, Eigenkapital, Fremdkapital, Finanzinstrumente, Rechtsfragen, Finanzierungsinstrumente, Bilanzierungspflicht, Steuereffekte.
Mezzanine-Kapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Es wird in der Bilanzierung je nach Ausgestaltung unterschiedlich behandelt.
Genussrechte können entweder als Verbindlichkeit (Fremdkapital) oder als Eigenkapital ausgewiesen werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vergütungen hängt von dieser Einordnung ab.
Die Oberfinanzdirektion legte fest, dass bestimmte Genussrechte künftig nicht mehr als Verbindlichkeit in der Steuerbilanz ausgewiesen werden dürfen, was die steuerliche Abzugsfähigkeit verschärft.
Für Unternehmer kann dies zu einer höheren Steuerlast führen, da Finanzierungskosten für Genussrechte unter Umständen nicht mehr gewinnmindernd abgezogen werden können.
Die Einordnung beeinflusst direkt die Bilanzkennzahlen und die Steuerbelastung eines Unternehmens. Die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis stehen hierbei oft in der Kritik.
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