Masterarbeit, 2017
64 Seiten, Note: 2.0
1 Einleitung
1.1 Ziele dieser Arbeit
1.2 Gender-Erklärung
2 Einsatzbereich des PEPP
2.1 Psychiatrische Kliniken
2.2 Psychosomatische Kliniken
3 Bisheriges Vergütungssystem
3.1 Tagesgleiche Pflegesätze
3.2 Bundespflegesatzverordnung
3.3 Bemessung des jährlichen Budgets
3.4 Psychiatrie-Personalverordnung
3.5 Operationen- und Prozedurenschlüssel
4 Hintergründe und Grundprinzipien des PEPP
4.1 Ziele des PEPP
4.2 Rechtliche Grundlage des PEPP
4.3 Ursprünglicher Zeitplan zur Einführung des PEPP
4.4 PEPP-Notation
4.5 Erlösermittlung im PEPP
4.6 Ergänzende Tagesentgelte
4.7 Zusatzentgelte
4.8 Fallzusammenführung
5 Mögliche Auswirkungen des PEPP auf unterschiedliche Stakeholder
5.1 PEPP aus Sicht der Leistungserbringer
5.1.1 Neue Dokumentationsprozesse
5.1.2 Controlling – ein Novum in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen
5.1.3 Systemimmanente (Fehl-)anreize der Leistungserbringer im PEPP
5.1.4 PEPP aus Sicht des Pflegepersonals
5.1.5 Kritik an der degressiven Honorierung
5.2 PEPP aus Sicht der Patienten
5.2.1 Mögliche Vorteile für Patienten durch PEPP
5.2.2 Mögliche Nachteile für Patienten durch PEPP
5.3 PEPP aus Sicht der Krankenversicherer
6 Kursänderung durch das PsychVVG
7 Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die Einführung, die Systematik und die Auswirkungen des pauschalierenden Entgeltsystems (PEPP) in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sowie die Kursänderung durch das PsychVVG, um zu bewerten, inwieweit dieses neue Vergütungssystem eine gesundheitsökonomische Revolution darstellt.
Systemimmanente (Fehl-)anreize der Leistungserbringer im PEPP
Wie im DRG-System ergeben sich auch mit dem PEPP mögliche systemimmanente Fehlanreize. Dem DRG-System wird bspw. vorgeworfen, es provoziere Fallzahlerhöhungen mitunter durch nicht immer medizinisch sinnvolle Liegezeitverkürzungen oder es führe zu einer medizinisch nicht indizierten Leistungsausweitung, wie z. B. der Implantation von Hüfttotalendoprothesen. Durch eine Vergütung mittels PEPP wird unter anderem eine Patientenselektion der Kliniken befürchtet. Wie in Kapitel 4.4 und 4.5 beschrieben ergeben sich tatsächliche Entgelte primär durch die Hauptdiagnose und den damit verbundenen Relativgewichten je Behandlungstag sowie der Verweildauer eines Patienten. Folglich wird befürchtet, dass Kliniken den (Fehl-)anreiz haben könnten, eher ökonomisch attraktive Patienten für ihre Behandlung bevorzugt auszuwählen.
In diesem Zusammenhang spricht ein Bündnis des Paritätischen Gesamtverbandes, der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Attac Deutschland von einer inakzeptablen Ökonomisierung beim Umgang mit hilfebedürftigen Menschen. Aus Sicht der Leistungserbringer sind Patienten „lukrativ“, die durch einen niedrigen Betreuungsaufwand wenige Ressourcen verbrauchen. Die Behandlung psychisch schwer erkrankter Menschen erfordert hingegen intensive multimodale Therapieformen. Gerade diese Patientengruppen könnten daher durch das PEPP benachteiligt werden, da Kliniken leichter erkrankte Patienten bevorzugen könnten. Diese Befürchtung äußerte unter anderem die SPD-Bundestagsfraktion am 08.01.2016 und Dagmar Paternoga vom Attac-Rat und Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses "Weg mit PEPP".
Erschwerend kommt hinzu, dass Patienten mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung einen umfangreichen Hilfebedarf haben, der mittels OPS-Codes häufig nicht abbildbar ist. So können z. B. wichtige, kurze beruhigende oder klärende Gespräche mit dem Patienten nicht als Leistung abgebildet werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind daher zahlreiche Kodierungen von Therapieeinheiten (z. B. Psychotherapie) wünschenswert, sofern der Aufwand nicht den Erlös übersteigt. Eine Therapieeinheit umfasst mindestens 25 Minuten. Schwer erkrankte Patienten können häufig jedoch nicht über 25 Minuten an einer Therapie adhärent teilnehmen.
1 Einleitung: Einführung in das Thema der pauschalierenden Entgelte in der Psychiatrie und Darstellung der Zielsetzung der Arbeit.
2 Einsatzbereich des PEPP: Definition und Abgrenzung psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen sowie deren therapeutischer Ansätze.
3 Bisheriges Vergütungssystem: Erläuterung der traditionellen tagesgleichen Pflegesätze und der Rahmenbedingungen vor der Einführung von PEPP.
4 Hintergründe und Grundprinzipien des PEPP: Detaillierte Darstellung der gesetzlichen Grundlagen, Ziele, Systematik, Notation und Erlösermittlung des PEPP.
5 Mögliche Auswirkungen des PEPP auf unterschiedliche Stakeholder: Analyse der Perspektiven von Leistungserbringern, Patienten und Krankenversicherern unter Berücksichtigung von Dokumentationsprozessen und ökonomischen Anreizen.
6 Kursänderung durch das PsychVVG: Darstellung der gesetzlichen Neuausrichtung und der Anpassungen des PEPP-Systems durch das PsychVVG.
7 Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung des PEPP als Evolution oder Revolution und Ausblick auf die Auswirkungen der Neuausrichtung.
PEPP, Psychiatrie, Psychosomatik, PsychVVG, Krankenhausvergütung, Entgeltsystem, Tagespauschalen, Fallpauschalen, Leistungserbringer, Dokumentationsaufwand, DRG-System, Controlling, Ökonomisierung, Budgetverhandlung, Gesundheitsökonomie.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem pauschalierenden Entgeltsystem (PEPP) in der deutschen Psychiatrie und Psychosomatik und dessen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen.
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Vergütung, die methodische Systematik des PEPP, die Auswirkungen auf verschiedene Akteure sowie die Neuregelungen durch das PsychVVG.
Das Ziel ist es, die Auswirkungen des PEPP-Systems zu beleuchten und zu bewerten, ob die Einführung dieses Systems eine "gesundheitsökonomische Revolution" darstellt.
Es handelt sich um eine systematische Analyse von gesetzlichen Rahmenbedingungen, Fachliteratur und Standpunkten verschiedener Stakeholder zur kritischen Beurteilung des Entgeltsystems.
Der Hauptteil analysiert die Systematik der Erlösermittlung, die bürokratischen Anforderungen an das Personal und die ökonomischen Anreize, die zu einer möglichen Patientenselektion führen könnten.
Die Arbeit fokussiert auf Begrifflichkeiten wie PEPP, PsychVVG, Ökonomisierung, Leistungsdokumentation, Budgetsteuerung und Versorgungsgerechtigkeit.
Während DRG-Systeme auf einem Fallbezug basieren, ist das PEPP-System auf tagesbezogenen Entgelten aufgebaut, da die Behandlungsdauer in der Psychiatrie oft variabler und weniger vorhersehbar ist.
Das PsychVVG leitete eine Kursänderung ein: Weg vom ursprünglichen Festpreissystem hin zu einer Stärkung der krankenhausindividuellen Budgets und der Integration stationsäquivalenter Behandlungsangebote.
Kritiker bemängeln, dass die Vergütung mit zunehmender Behandlungsdauer sinkt, obwohl bei vielen psychisch kranken Patienten keine Abnahme des Behandlungsaufwands erfolgt, was zu Unterdeckungen führen kann.
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