Masterarbeit, 2017
70 Seiten, Note: 2,3
1 EINLEITUNG
2 GRUNDLAGEN DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG
2.1 BEWERTUNGSANLÄSSE
2.2 BEWERTUNGSZWECK
2.3 BEWERTUNGSVERFAHREN
2.3.1 Ertragswertverfahren gemäß IDW S 1 i. d. F. 2008
2.3.1.1 Prognose der finanziellen Überschüsse
2.3.1.2 Kapitalisierungszinssatz
2.3.1.2.1 Basiszinssatz
2.3.1.2.2 Risikozuschlag
2.3.2 DCF-Verfahren gemäß IDW S 1 i. d. F. 2008
2.3.2.1 Entity-Ansatz
2.3.2.2 Equity-Ansatz
2.3.3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren
2.3.4 Substanzwert
3 BESONDERHEITEN DER ANSPRUCHSBEZOGENEN BEWERTUNG NACH DEM IDW S 13
3.1 BESONDERHEITEN DER 1. STUFE: ERMITTLUNG DES OBJEKTIVIERTEN UNTERNEHMENSWERT
3.1.1 Bewertungsstichtag
3.1.2 Methodenstetigkeit
3.1.3 Verfügbare Informationen
3.1.4 Übertragbarkeit der Ertragskraft und Unternehmerlohn
3.2 BESONDERHEITEN DER 2. STUFE: ÜBERLEITUNG ZUM AUSGLEICHS- BZW. AUSEINANDERSETZUNGSANSPRUCH
3.2.1 Latente Ertragsteuern
3.2.2 Kritische Würdigung der Veräußerungsgewinnsteuer
3.2.3 Abschreibungsbedingter Steuervorteil (TAB)
3.2.4 Kritische Würdigung des TAB
3.2.5 Verfügungsbeschränkungen
4 FAZIT
Die Masterarbeit analysiert die spezifischen Anforderungen an die Unternehmensbewertung im Kontext von familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen nach IDW S 13. Ziel ist es, die Vereinbarkeit der Rechtsprechung mit dem bewertungsstandardisierten Konzept des objektivierten Unternehmenswerts zu untersuchen und dabei insbesondere die Behandlung latenter Steuern sowie inhaberbezogener Ertragskraftfaktoren zu kritisch zu hinterfragen.
3.2.1 Latente Ertragsteuern
Bei der Berücksichtigung der latenten Ertragsteuern sind die verschiedenen Fallstricke (Bewertungsanlässe), der familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen getrennt zu betrachten. Die Ermittlung der latenten Ertragsteuern unterscheidet sich dabei im Zugewinnausgleich und dem Pflichtteilsanspruch. Der IDW S 13 verweist für die Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung.
Im Rahmen der Ermittlung von Ausgleich- und Auseinandersetzungsansprüche im Zugewinnausgleich unterstellt die Rechtsprechung des BGH, dass unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten von der fiktiven Veräußerung des Unternehmens an einen Dritten zum jeweiligen Bewertungsstichtag ausgegangen wird. Dies gilt auch dann, wenn eine Veräußerung weder geplant ist noch mit dieser gerechnet werden kann. Es soll der Wert ermittelt werden, der sich bei einer Veräußerung ergeben würde. Somit ist bei dem konkreten Eigentümer die wertmindernde latente Ertragsteuerbelastung vom Unternehmenswert abzuziehen (sog. latente Veräußerungsgewinnsteuer), da es sich dabei um unvermeidbare Veräußerungskosten handelt. Demnach erfolgt eine hälftige Aufteilung der Netto-Wertsteigerung im Zeitraum des Bestehens der Zugewinngemeinschaft zwischen den Ehepartnern. Die Höhe des individuellen Steuersatzes bemisst sich an Hand der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Stichtag.
1 EINLEITUNG: Einführung in den Standard IDW S 13, dessen Entstehungsgeschichte und die Notwendigkeit der zweistufigen Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht.
2 GRUNDLAGEN DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG: Darstellung der allgemeinen Bewertungsanlässe, Verfahren (Ertragswert, DCF) und der zentralen Parameter für den objektivierten Unternehmenswert nach IDW S 1.
3 BESONDERHEITEN DER ANSPRUCHSBEZOGENEN BEWERTUNG NACH DEM IDW S 13: Detaillierte Erläuterung der zweistufigen Bewertung, fokussiert auf inhaberbezogene Einflussfaktoren, latente Steuern und den abschreibungsbedingten Steuervorteil.
4 FAZIT: Zusammenfassende Würdigung der Problematik latenter Steuern und der Notwendigkeit einer differenzierten Berücksichtigung inhaberabhängiger Ertragskraft für eine transparente Bewertungslogik.
Unternehmensbewertung, IDW S 13, IDW S 1, objektivierter Unternehmenswert, latente Steuern, Veräußerungsgewinnsteuer, abschreibungsbedingter Steuervorteil, TAB, Zugewinnausgleich, Pflichtteilsanspruch, übertragbare Ertragskraft, Unternehmerlohn, Bewertungsstichtag, Bewertungsanlass, Familienrecht.
Die Arbeit behandelt die Besonderheiten der Unternehmensbewertung im familien- und erbrechtlichen Kontext gemäß dem Standard IDW S 13.
Im Mittelpunkt stehen die Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern, die Bestimmung der übertragbaren Ertragskraft sowie die Anrechnung des abschreibungsbedingten Steuervorteils (TAB).
Die Arbeit untersucht, ob die Vorgaben der Rechtsprechung mit dem betriebswirtschaftlichen Bewertungskonzept des objektivierten Unternehmenswerts (nach IDW S 1) vereinbar sind.
Es handelt sich um eine standardorientierte Analyse, die theoretische Grundlagen des IDW mit der Rechtsprechung des BGH vergleicht und kritisch würdigt.
Der Hauptteil gliedert sich in die zwei Stufen der Bewertung: die Ermittlung des objektivierten Werts (inkl. Anpassungen der Ertragskraft) und die Überleitung zum Auseinandersetzungsanspruch.
Wichtige Begriffe sind Veräußerungsfiktion, latente Veräußerungsgewinnsteuer, kalkulatorischer Unternehmerlohn, Bewertungsstichtag und Typisierung.
Da in vielen familienrechtlichen Fällen keine tatsächliche Veräußerung geplant ist, wird kritisiert, dass der Ansatz dieser Steuer auf Basis einer fiktiven Veräußerung subjektive oder inkonsistente Ergebnisse produzieren kann.
Der TAB resultiert aus der Möglichkeit, den Firmenwert oder stille Reserven bei einem Erwerber steuerlich abzuschreiben, was einen werterhöhenden Effekt darstellt.
Er dient dazu, die Ertragskraft so zu bereinigen, dass eine marktübliche Vergütung für die Geschäftsführung berücksichtigt wird, um die rein auf den Inhaber bezogene Ertragskraft abzugrenzen.
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